
SpaEfV: So erhalten Unternehmen den Spitzenausgleich
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können über den Spitzenausgleich nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) bis zu 90 % der Belastungen aus der Energie- oder Stromsteuer zurückerhalten. Hier informieren wir über die Voraussetzungen und wichtige Unterlagen. mehr