
SpaEfV: Spitzenausgleich für das Jahr 2019 in voller Höhe
Auch 2018 können Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in voller Höhe in Anspruch nehmen, erhalten also bis zu 90 % ihrer Belastungen aus der Energie- oder Stromsteuer zurück. Das hat das Bundeskabinett Mitte Dezember 2017 mitgeteilt. Hier informieren wir über die ... mehr