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Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich) beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren gestartet.

Gebäudemodernisierungsgesetz

Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bestehende Gebäudeenergiegesetz – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – ablösen. Dabei sollen u.a. die Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien beim Heizen entfallen. Gebäudeeigentümer haben zukünftig wieder eine freie Heizungswahl. Dabei kann aus unterschiedlichen Optionen gewählt werden:

  • Wärmepumpen,
  • Hybridmodelle,
  • Biomasse-Pelletheizungen,
  • Gasheizungen und
  • Ölheizungen

Auch Gas- und Ölheizungen sind dann wieder zulässig.

Allerdings: Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.

Wer unter die sogenannte Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt

  • auf 10 % ab dem Jahr 2029,
  • auf 15 % ab dem Jahr 2030,
  • auf 30 % ab dem Jahr 2035 und
  • auf 60 % ab dem Jahr 2040.

Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.

Autor*in: Anke Schumacher

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