Aktualisiertes BAFA-Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) überarbeitet und wichtige Konkretisierungen zu den gesetzlichen Anforderungen veröffentlicht. Diese richten sich vor allem an energieintensive Unternehmen und setzen für die Förderfähigkeit verstärkte Maßnahmen zur Energieeinsparung voraus.
Zuletzt aktualisiert am: 31. März 2025

Was ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)?
Das EnEfG regelt die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung in Unternehmen. Ziel ist die Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und die Erfüllung der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und zur Berichterstattung über ihre Energieeffizienz.
Wer ist betroffen?
Die Neuerungen betreffen insbesondere Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh sowie energieintensive Unternehmen, die ihre Energieeinsparpläne (im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflicht) regelmäßig aktualisieren und nachweisen müssen.
Welches sind die wichtigsten Neuerungen im aktualisierten BAFA-Merkblatt?
- Präzisierung des Unternehmensbegriffs:
Eingeschlossen sind öffentliche Verwaltungen, sofern diese am Markt tätig sind und keine unselbstständigen Eigenbetriebe darstellen. - 90-%-Regelung bei Energie- und Umweltmanagementsystemen nach § 8 EnEfG:
Künftig müssen Energie- oder Umweltmanagementsysteme mindestens 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs eines Unternehmens abdecken. - Konkretisierung der Anforderungen an Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG:
Die geforderten Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen von Endenergie orientieren sich an den Vorgaben der ISO 50001, EMAS und DIN EN 16247-1. Ein praktisches Anwendungsbeispiel befindet sich im Merkblatt. - Ausnahmeregelungen für Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI): Bestimmte Maßnahmen sind von der detaillierten Wirtschaftlichkeitsbewertung befreit, z.B. Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen (netto) bis 2.000 Euro, bereits beschlossene und direkt in der Umsetzung befindliche Maßnahmen sowie gesetzlich verpflichtende Maßnahmen.
Weitere Informationen:
www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.html?nn=1465576