Sicher und gesund durch die heißen Tage
Länger anhaltende Hitzeperioden, wie wir sie gerade erleben, zeigen eine reale Gesundheitsgefahr für Beschäftigte, insbesondere bei Arbeitsplätzen im Freien, wie z.B. im Bauhandwerk, der Landwirtschaft, dem Straßenbau oder in Schwimmbädern. Aber auch Beschäftigte in Büros und anderen Innenräumen sind betroffen. Bei körperlich anstrengender Arbeit, bei der ggf. zusätzlich Arbeitsschutzkleidung getragen oder auf heißen Oberflächen wie Dächern gearbeitet werden muss, nehmen diese Belastungen zu.
Zuletzt aktualisiert am: 18. September 2026

Hitzeschutzplan als effektivstes Mittel
Für Dienststellen und Betriebe ist daher ein Hitzeschutzplan das effektivste Mittel gegen saisonale Hitze, weil dadurch ein systematisches Vorgehen möglich wird. Wer schon vor dem Sommer plant, kann rechtzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz umsetzen – statt erst zu reagieren, wenn die erste Hitzewelle da ist. Das verringert nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch Produktivitätseinbußen. Der Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat „Empfehlungen zur Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien“ entwickelt, die im August 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemacht wurden. Damit will die Bundesregierung Arbeitgebende bei der Gefährdungsbeurteilung und konkreten Schutzmaßnahmen unterstützen.
Welche Maßnahmen bei welcher Temperatur?
Anhand eines Stufenmodells wird die Beurteilungstemperatur (Lufttemperatur plus Korrekturfaktoren für Tätigkeit, Kleidung, Sonne, Schwüle und Wind) definiert:
Bei 26 Grad sollen, ab 30 Grad müssen Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. auf Baustellen die Verschattung durch Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, Arbeitserleichterungen durch Hebe- und Tragehilfen, die Vorverlegung der Arbeitszeiten, die Vormontage von Bauteilen, die Einrichtung kühler Pausenräume (durch mobile Klimageräte) oder die Bereitstellung von Getränken.
Ab 35 Grad müssen weitere Schutzmaßnahmen wie zusätzliche Entwärmungsphasen oder Kühlkleidung getroffen werden, um Gesundheitsschäden zu verhindern.
Für Innenräume unterstützt die ASR A3.5 (Arbeitsstättenregel) Arbeitgebende dabei, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die aktuelle Raumtemperatur und die zu erwartende Hitzebelastung zu prüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Ab 26 Grad sind Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz oder Lüftung erforderlich. Ab 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen gemäß der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, u.a. die Bereitstellung von Trinkwasser. Ab 35 Grad dürfen Beschäftigte nur weiter tätig sein, wenn die Dienststelle noch zusätzliche geeignete Schutzmaßnahmen trifft, z. B. Luftduschen oder Wasserschleier, regelmäßige Abkühlpausen oder Kühlkleidung.
Gesundheitliche Folgen durch Hitze
Saisonale Hitze kann zur Reduktion der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, Müdigkeit, Kreislaufbeschwerden (z. B. Schwindel, Blutdruckschwankungen) sowie klassische Hitzeerkrankungen wie Hitzekrämpfen, Sonnenstich, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag führen. Sekundäre Folgen ergeben sich aus den akuten Belastungen: Das Herz-Kreislauf-System wird stärker beansprucht (z.B. Herzrhythmusstörungen, erhöhtes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall), die Nieren können durch unzureichende Flüssigkeitszufuhr Schaden nehmen (z.B. Nierenversagen), es kann zu Reizbarkeit und gesteigerter Aggressivität kommen und das Unfallrisiko steigt durch verminderte Aufmerksamkeit und Ermüdung.
Wirtschaftliche Auswirkungen von saisonaler Hitze
Aktuelle Prognos-Berechnungen im Auftrag des BMAS zeigen: Ein einzelner Hitzetag mit Temperaturen von mindestens 30 Grad kostet die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro. Etwa 97 Prozent dieser Summe entstehen nicht durch Krankheiten oder Unfälle, sondern durch „stille“ Produktivitätsverluste, weil Beschäftigte zwar weiterarbeiten, aber deutlich weniger effizient. Das Gutachten macht zudem deutlich, dass die ausgewiesenen Kosten nur eine Teilmenge der tatsächlichen Belastungen abbilden, denn langanhaltende Hitzewellen, Todesfälle, Wegeunfälle, psychische Belastungen, Beiträge zur Unfallversicherung sowie zusätzliche Überstunden- und Personalkosten sind hier nicht enthalten und auch nicht vollständig darstellbar.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Dienststellen und Unternehmen, Gesundheitsgefahren durch saisonale Hitze am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und diese auf Wirksamkeit zu prüfen. Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregel, ASR) konkretisieren Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Erst ein betrieblicher Hitzeschutzplan macht aus bestehenden Maßnahmen ein systematisches, an den Betrieb angepasstes Vorgehen.