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Setzen Sie Ihre Rechte konsequent durch

Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören zur Betriebsratsarbeit dazu – auch wenn sie oft unangenehm sind. Entscheidend ist, sie nicht aus Angst vor schlechter Stimmung zu vermeiden, sondern sie professionell und sachlich anzugehen. Denn nicht jeder Konflikt ist ein Problem – manche sind notwendig, um die Rechte des Gremiums und damit die der Beschäftigten wirksam durchzusetzen.

Ein typisches Beispiel aus der alltäglichen Arbeit des Betriebsrats: Der Arbeitgeber führt neue Überstundenregelungen ein, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Aus Sorge, das Verhältnis zu belasten, reagiert der Betriebsrat nicht. Doch das ist der falsche Weg – und widerspricht zudem der gesetzlichen Aufgabe des Gremiums, das verpflichtet ist, die Rechte der Beschäftigten im Betrieb bestmöglich zu vertreten. Und um dies zu tun, haben Sie viele Möglichkeiten: vom einfachen Gespräch bis hin zum Prozess vor dem Arbeitsgericht. Es ist in vielen Firmen ein typischer Fehler des Betriebsrats, Konflikte mit der Geschäftsleitung zu scheuen und nicht offen auszutragen. Diese Scheu sollten Sie vermeiden. Das macht Sie nicht zu einem Querulanten, sondern ganz im Gegenteil zu einer verantwortungsbewussten Institution im Betrieb – gleichermaßen respektiert von Arbeitgeber und Belegschaft.

Praxistipp

Betriebsräte sollten ihre Rechte genau kennen und diese auch konsequent einfordern. Ein klarer, sachlicher Ton hilft dabei, Konflikte professionell zu führen, ohne unnötig zu eskalieren. Gleichzeitig muss niemand allein kämpfen – Unterstützung durch Gewerkschaften oder rechtliche Beratung kann entscheidend sein. Gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist wichtig. Aber sie darf nicht dazu führen, dass gesetzliche Mitbestimmungsrechte aufgegeben werden.

Erste Voraussetzung: Seien Sie möglichst gut informiert

Um Mitbestimmungsrechte wirksam durchzusetzen und Konflikte mit dem Arbeitgeber auszufechten, ist erst mal die Basis nötig: Das Gremium muss alle wichtigen Infos gesammelt und aufbereitet haben. Das ist nicht nur eine Kernvoraussetzung für die Gespräche mit der Geschäftsleitung, sondern auch für das Verhältnis des Gremiums zur Belegschaft. Ein informierter Betriebsrat kann die Beschäftigten leichter einbinden – etwa durch Aufklärung über geplante Maßnahmen und deren mögliche Folgen. Gespräche in den Abteilungen oder auf Betriebsversammlungen fördern Meinungsbildung und Engagement. Selbst Widerspruch ist besser als Gleichgültigkeit.

Klagemöglichkeiten im Beschlussverfahren

Wenn sich Konflikte nicht mehr einvernehmlich lösen lassen, sieht das BetrVG zwei Wege vor: die Entscheidung durch das Arbeitsgericht oder durch die Einigungsstelle:

  • Für Betriebsräte ist vor allem das sogenannte
    Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht wichtig. In diesem Verfahren stehen sich Arbeitgeber und Betriebsrat als gleichberechtigte Betriebsparteien gegenüber. Hier entscheidet das Gericht über alle Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsrecht, etwa wenn Beteiligungs- oder Mitbestimmungsrechte missachtet werden. Das Verfahren umfasst eine mündliche Verhandlung und gegebenenfalls eine Beweis­aufnahme. Da es rechtlich anspruchsvoll ist, sollte der Betriebsrat sich dabei nicht allein auf eigenes Wissen verlassen, sondern rechtliche Unterstützung hinzuziehen.
  • Die Möglichkeiten des Betriebsrats, selbst zu klagen, sind gesetzlich begrenzt. Besonders wichtig sind Verfahren wegen grober Pflichtverletzungen des Arbeitgebers oder zur Durchsetzung von Beteiligungsrechten. Außerdem kann der Betriebsrat verlangen, dass der Arbeitgeber rechtswidrige Maßnahmen unterlässt, etwa wenn mitbestimmungspflichtige Regelungen ohne Zustimmung umgesetzt werden. In dringenden Fällen kann das Gericht auch sehr schnell eingreifen und per einstweiliger Verfügung vorläufige Entscheidungen treffen, um die Rechte des Betriebsrats zu sichern. Das ist besonders relevant, wenn Maßnahmen unmittelbar bevorstehen und nicht rückgängig gemacht werden könnten.
  • Ein großer Vorteil für den Betriebsrat ist, dass der Arbeitgeber die Kosten des Beschlussverfahrens trägt, selbst wenn das Gremium vor Gericht unterliegt. Dadurch kann der Betriebsrat seine Rechte ohne finanzielles Risiko wahrnehmen.

Einigungsstelle: Wichtiges Instrument zur Durchsetzung Ihrer Rechte

Neben dem Arbeitsgericht ist die Einigungsstelle das wichtigste Instrument zur Durchsetzung der Mitbestimmung. Sie dient der innerbetrieblichen Konfliktlösung und soll Arbeitgeber und Betriebsrat dabei unterstützen, eine faire und tragfähige Regelung zu finden. Immer dann, wenn der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat und keine Einigung zustande kommt, kann jede der beiden Seiten die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle besteht aus einem neutralen Vorsitzenden, häufig einem Arbeitsrichter, sowie einer gleichen Anzahl von Beisitzern aufseiten des Arbeitgebers und des Betriebsrats. Kommt über die Besetzung keine Einigung zustande, entscheidet das Arbeitsgericht. Die Einigungsstelle arbeitet zügig, kann Unterlagen anfordern und Sachverständige hinzuziehen. Am Ende entscheidet sie durch einen sogenannten Spruch. Bei erzwingbaren Mitbestimmungsrechten ersetzt dieser Spruch die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und wirkt wie eine verbindliche Betriebsvereinbarung. Die Kosten der Einigungsstelle trägt ebenfalls der Arbeitgeber.

Hinweis

Wird der Betriebsrat herabgewürdigt oder ignoriert, sollten Sie das nicht einfach so hinnehmen. Mehr Öffentlichkeit kann helfen – nicht als Angriff, sondern um die Rückkehr zu einem respektvollen Miteinander zu fördern. Eine mögliche Formulierung in einem Schreiben an die Geschäftsleitung kann etwa wie folgt lauten:
„Der Betriebsrat ist nicht bereit, destruktives Verhalten länger zu akzeptieren. Wir werden künftig jede geeignete Möglichkeit nutzen, um externe Unterstützung zu suchen – mit dem Ziel, wieder konstruktiv zusammenzuarbeiten.“

So gehen Sie bei Konflikten am besten vor

Gerichtliche Schritte sollten für den Betriebsrat immer das letzte Mittel sein. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe aus dem BetrVG, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet sind. Dazu gehört, zunächst zu versuchen, Konflikte ohne Einschaltung von Gerichten zu lösen. Stellt der Betriebsrat fest, dass seine Rechte verletzt werden, sollte er den Arbeitgeber zunächst schriftlich darauf hinweisen und ihn auffordern, das beanstandete Verhalten zu beenden sowie die Beteiligungsrechte künftig zu beachten. Je nach Lage kann bereits in diesem Schreiben deutlich gemacht werden, dass bei anhaltenden Verstößen rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Diese Ankündigung kann entweder sofort erfolgen oder erst dann, wenn der Arbeitgeber auf die erste Aufforderung nicht reagiert. Erst wenn der Arbeitgeber weiterhin uneinsichtig bleibt, ist der Gang vor Gericht gerechtfertigt. In diesem Fall sollte der Betriebsrat konsequent handeln – oder zumindest glaubhaft mit rechtlichen Maßnahmen drohen. So setzt er klare Grenzen und macht deutlich, dass Verstöße gegen seine Rechte nicht folgenlos bleiben.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)