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Neues Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft

Als EU-Mitgliedstaat ist die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, dauerhaft für eine möglichst hohe tarifvertragliche Abdeckung zu sorgen. Das gibt Artikel 4 der Mindestlohnrichtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2041) vor. Dementsprechend muss die Bundesregierung der EU-Kommission regelmäßig Bericht über die Tarifabdeckung in Deutschland erstatten und nationale Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen erarbeiten. Mit dem BTTG verfolgt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) also vor allem zwei Ziele: Einerseits sollen in Deutschland mehr Arbeitsverhältnisse tarifvertraglich untermauert werden und andererseits soll bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes ein Preis- bzw. Verdrängungswettbewerb zulasten tarifgebundener Unternehmen, die typischerweise höhere Entlohnungen zahlen, verhindert werden.

Paragraf steht auf Tisch, im Hintergrund ein Mann vor Unterlagen

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Seit 1. Mai 2026 ist nun das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft. Es handelt sich um ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag des Bundes ausführen. Diese Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass sie ihre bei der Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem einschlägigen Branchentarifvertrag entlohnen, den tariflichen Urlaub gewähren und bestimmte Arbeitszeitregelungen einhalten. Dafür schafft das Bundestariftreuegesetz die gesetzliche Grundlage. Konkret werden die für die jeweilige Branche geltenden tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen durch Verordnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestimmt.

Verdrängungswettbewerb wird eingeschränkt

Das Tariftreuegesetz in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt eine Bundestariftreueregelung ein. Mit dem Bundestariftreuegesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt werden. Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt. Wenn Unternehmen öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, müssen sie ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Gesetz gilt für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro.

Der Weg zum Gesetz

Vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Mai 2026 erfolgte der Abschluss des Gesetzes am 27. April 2026. Zuvor fanden die Lesungen im Bundestag am 13. März 2026 statt. Am 6. August 2025 kam es zum Kabinettsbeschluss und damit zum Regierungsentwurf, nachdem die Länder- und Verbändebeteiligung mit ihren Stellungnahmen zum Referentenentwurf am 22. Juli 2025 erfolgte.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)