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Neues Bundestariftreuegesetz: Tarifstandards künftig Pflicht bei Bundesaufträgen

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen künftig zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen, wenn sie öffentliche Aufträge des Bundes ausführen.

Neues Bundestariftreuegesetz

Der Deutsche Bundestag hat Ende Februar 2026 das erste Bundestariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Damit werden für öffentliche Aufträge des Bundes verbindliche Mindestarbeitsbedingungen eingeführt. Unternehmen müssen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Standards gewähren. Das soll auch für Unternehmen gelten, die selbst nicht tarifgebunden sind.

Der Gesetzgeber will mit dem Gesetz die Tarifautonomie stärken und für fairere Wettbewerbsbedingungen bei der Vergabe von Bundesaufträgen sorgen.

Gleiche Bedingungen für alle

Das Bundestariftreuegesetz soll in erster Linie einen bisherigen Wettbewerbsnachteil tarifgebundener Unternehmen beseitigen: Firmen ohne Tarifbindung konnten aufgrund niedrigerer Personalkosten günstigere Angebote abgeben und sich so einen Vorteil bei der Auftragsvergabe verschaffen.

Durch die neuen Regelungen soll der Verdrängungswettbewerb über Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Wenn alle Bieter dieselben Mindeststandards einhalten müssen, entscheiden andere Kriterien über den Zuschlag.

Regelungsumfang und Schwellenwerte

Das Bundestariftreuegesetz soll grundsätzlich für öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ab einem geschätzten Wert von 50.000 Euro gelten. Die einzuhaltenden tariflichen Arbeitsbedingungen umfassen:

  • Entlohnung nach Tarifvertrag
  • bezahlter Erholungsurlaub
  • Höchstarbeitszeiten
  • Mindestruhezeiten
  • Ruhepausen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die konkreten Arbeitsbedingungen für die einzelnen Branchen durch Rechtsverordnung verbindlich festsetzen.

Kontrolle und Zertifizierung

Zur Überwachung der Einhaltung soll eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingerichtet werden. Unternehmen können sich in einem speziellen Zertifizierungsverfahren bescheinigen lassen, dass sie die erforderlichen tariflichen Bedingungen erfüllen. Die entsprechenden Unterlagen sollen über das System der Rentenversicherung eingereicht werden.

Aufseiten der Arbeitgeberverbände wird diesbezüglich bereits Kritik laut, da mit der Zertifizierung wieder eine neue bürokratische Hürde geschaffen werde.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Autor*in: Dr. Stephanie Kaufmann-Jirsa

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