03.04.2017

Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst soll künftig bestraft werden

Durch das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ sollen Sicherheits- und Rettungskräfte strafrechtlich wirksamer vor tätlichen Angriffen geschützt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor. Mehr praktischen Schutz vor Krawallmachern fordert der Personalrat der Stadt Bonn für die städtischen Beschäftigten.

Attacken auf Bahn-Kontrolleure

Noch vor der Sommerpause 2017 sollen Sicherheits- und Rettungskräfte wirksamer vor tätlichen Angriffen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD vor (Drucksache 18/11161), der in erster Lesung bereits im Bundestag beraten worden ist.

Das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ geht davon aus, dass es sich bei einer Attacke auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte um einen „Angriff auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt“ handelt und bei einem Übergriff auf Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste um einen „Angriff auf die öffentliche Sicherheit“. Dementsprechend sollen die Strafvorschriften in den §§ 113 ff., 125 und 125a des Strafgesetzbuches verschärft werden. Der Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte greift bisher nur im Rahmen einer Vollstreckungshandlung – dieser Bezug soll künftig wegfallen. Stattdessen sollen Polizisten während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stehen. Gleichermaßen werden die Strafbestimmungen zum Schutz von Hilfskräften geändert. Der Strafrahmen sieht wie bisher Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre vor.

Der Personalrat bei der Bonner Stadtverwaltung schlägt wieder Alarm: drei tätliche Angriffe auf städtische Mitarbeiter allein innerhalb von zwei Wochen. Es müsse dringend etwas geschehen, heißt es. Der jüngste Übergriff geschah in den frühen Morgenstunden am Informationsschalter im Foyer des Stadthauses. Dort schieben seither zusätzliche Sicherheitsleute tagsüber Wache.

Ein Beispiel: Gegen 6.50 Uhr wurde eine Beschäftigte von einem Mann im Erdgeschoss des Stadthauses angesprochen, weil dieser eine Toilette suchte. Das WC im Erdgeschoss war aber noch abgeschlossen. Er sei deshalb in die erste Etage geschickt worden. Das passte ihm offensichtlich nicht. Der Mann habe daraufhin einen anderen Besucher geschlagen, sich dann über den Tresen gebeugt und die Frau mit dem Telefon, das auf dem Schreibtisch stand, traktiert. Mit einem anderen Apparat konnte die Polizei alarmiert werden. Der Schalter soll alsbald deckenhoch verglast werden, um die Bediensteten besser vor Angriffen abschirmen zu können.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)