19.06.2017

E-Government und andere Digitalisierungen in ihrer Entwicklung

Die öffentliche Verwaltung soll in Digitalisierungsfragen Vorbild sein. Diese politische Vorstellung besteht nicht nur bei der Bundesregierung. Das ist aber nur eines der Handlungsfelder, das durch das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ konkretisiert worden ist. Über dieses Vorhaben liegt jetzt der Evaluierungsbericht 2016 vor. Über die digitale Entwicklung in anderen Bereichen ist vor wenigen Wochen ein Legislaturbericht erstellt worden. Personalräte sollten auf diesem zukunftsweisenden und großen Feld informiert sein.

E-Government

Evaluierungsbericht E-Government

Die Bundesregierung hat den Evaluierungsbericht 2016 erstellt. Er gibt einen umfassenden Überblick über den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes in der Bundesverwaltung und bezieht sich auf die Vorhaben des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“.

Unterstützung bei digitalen Projekten

Das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ unterstützt Behörden mit konkreten Projekten dabei, die Digitalisierung umzusetzen. Dies geschieht durch zeitgemäße digitale Angebote, durch Fortschritte bei Datenschutz und Datensicherheit sowie durch die Öffnung von Datenbeständen. Die Projekte betreffen zentrale technische Infrastrukturen, die einen einfacheren Kontakt der Verwaltung mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen ermöglichen. Es geht aber auch um behördeninterne Anwendungen wie die E-Akte.

Zu den Projekten gehören unter anderem

  • der Portalverbund mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Netz einen leicht auffindbaren, sicheren Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen bereitzustellen;,
  • die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte),
  • der Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen,
  • die Digitalisierung der Beschaffungsprozesse des Bundes,
  • die organübergreifende Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens sowie
  • Open Data.

Legislaturbericht Digitale Agenda 2014 bis 2017

Übergeordnetes Ziel der 2014 beschlossenen Digitalen Agenda ist es, „die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zu gestalten“. Der Legislaturbericht beschreibt die Meilensteine und Maßnahmen in der 18. Legislaturperiode des Bundestags sowie Herausforderungen für die 19. Legislaturperiode. Diese sind laut Regierung auf sieben Handlungsfelder verteilt, die von digitalen Infrastrukturen über digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten bis hin zur europäischen und internationalen Dimension der Digitalen Agenda reichten. Im Bereich „Wachstum und Beschäftigung“ hebt die Bundesregierung hervor, dass sie zehn „Mittelstand-4.0.-Kompetenzzentren“ sowie die Plattform „Industrie 4.0“ geschaffen sowie die weite Verbreitung von WLAN befördert habe. Im Hinblick auf „Zugang und Teilhabe“ schreibt sie, dass „der Ausbau der Netzinfrastruktur in den vergangenen Jahren durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Politik und Wirtschaft gut vorangekommen“ sei. Meilensteine für „Vertrauen und Sicherheit“ seien das 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz, die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland 2016 sowie die 2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)