20.03.2017

Die Gründe für die Anhebung der Altersgrenzen der Bundesbeamten gelten fort

Die Bundesregierung hält für die Beamten und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die tragenden Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung würden nach wie vor gelten und würden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt. Dies ergibt sich aus dem 2. Bericht zur Anhebung der Altersgrenzen, der dem Bundestag zugeleitet wurde.

Altersgrenzen

Nach der Unterrichtung (Bundestags-Drucksache 18/11117) hält die Bundesregierung auch für die Beamten und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Der öffentliche Dienst bleibe angesichts des demografischen Wandels ebenso wie andere Arbeitgeber gefordert, „die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, weil die Zahl junger, qualifizierter Erwerbspersonen und damit das Angebot an nachrückenden Arbeitskräften prognostisch zurückgeht“.

Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken zu können, bleibe es daher „sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch – seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029)“, schreibt die Regierung weiter. Der lange Zeitraum ermögliche es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen, und die Betroffenen wären in der Lage, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich werde durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten 10 bis 15 Jahren zeitlich abgefedert.

Untersuchungen, die seit der Anhebung der Altersgrenzen durchgeführt wurden, um die Auswirkungen des Älterwerdens zu beleuchten, belegen dem Bericht zufolge, „dass ein längeres Erwerbsleben für die Beschäftigten keine Bedrohung ist, sondern als Chance für mehr Wohlstand und Teilhabe genutzt wird“. So sei beispielsweise der Anteil aller Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren zwischen 1996 und 2014 deutlich gestiegen, ohne dass sich der Großteil über- oder unterfordert gefühlt habe. Selbst im Ruhestand gingen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.

Da infolge der Anhebung tendenziell mehr ältere Erwerbstätige beschäftigt sein werden, müsse die Verschiebung der Altersgrenzen mit Maßnahmen verbunden werden, die die Arbeitsfähigkeit der Älteren sichern, führt die Bundesregierung ferner aus. Aus diesem Grund habe sie eine Reihe von dienst- und tarifrechtlichen sowie personalpolitischen Maßnahmen ergriffen, die auf eine längere Erwerbstätigkeit ausgerichtet seien. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei aber nicht nur aus Beschäftigtensicht wünschenswert, sondern auch aus Arbeitgebersicht wichtig für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)