24.05.2017

Arbeitszeitreport 2016

Die Gestaltung der Arbeitszeit ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Personalrats. Denn von ihr hängt es ab, welche Zeit den Beschäftigten für private Zwecke zur Verfügung steht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfasst in ihrem Arbeitszeitreport (repräsentative Befragung) die praktizierten verschiedenen Arbeitszeitformen und geht dabei auch auf das Kriterium „Work-Life-Balance“ ein. Im DGB-Magazin wurde vor Kurzem auch über die für den öffentlichen Dienst interessanten Entwicklungen informiert.

Arbeitszeitreport

20.000 Erwerbstätige nahmen an Befragung teil

Der BAuA-Arbeitszeitreport 2016 berichtet Ergebnisse einer repräsentativen Befragung. Darin wurden 20.000 Erwerbstätige in Deutschland, die mindestens 10 Stunden in der Woche arbeiten, zu ihrer Arbeitszeitrealität befragt. 28 Prozent der in der Studie befragten abhängig Beschäftigten arbeiten im öffentlichen Dienst. Ein gutes Fünftel (22 %) hiervon sind Beamtinnen und Beamte, 70 Prozent sind Angestellte und acht Prozent sind Arbeiter und Arbeiterinnen.

Tatsächliche und gewünschte Arbeitszeit

28 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben eine tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit von 10 bis 34 Stunden. Dies wurde im Arbeitszeitreport als Teilzeitarbeit definiert. Dabei ist diese Teilzeitarbeit unter den Beamtinnen und Beamten mit 21 % weniger weit verbreitet als unter den Angestellten (31 %). Überlange Arbeitszeiten von mindestens 48 Stunden in der Woche haben 13 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Von den Angestellten betrifft dies knapp 11 %. Von den Beamtinnen und Beamten arbeitet sogar mehr als ein Fünftel so lange. Diese Zahlen bekommen besondere Relevanz vor dem Hintergrund, dass dem Arbeitszeitreport zufolge mit steigendem Umfang der Arbeitszeit der Anteil der Beschäftigten sinkt, die damit zufrieden sind, wie ihr Arbeits- und ihr Privatleben zusammenpassen. Für den öffentlichen Dienst zeigt sich, dass nur sechs von zehn Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind. Dies für mehr als acht von zehn Beschäftigten mit kürzeren Arbeitszeiten der Fall.

Viele Beschäftigte würden daher gern ihre Arbeitszeit reduzieren. Wenn sie den Umfang ihrer Arbeitszeit selbst wählen könnten – unter Berücksichtigung der entsprechenden Verdienstanpassung –, würden die Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Mittel am liebsten 36 Stunden in der Woche arbeiten (Median). Das sind 4 Stunden weniger, als sie derzeit im Mittel tatsächlich arbeiten. Der Median der tatsächlichen Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Ein genauerer Blick zeigt, dass über die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst ihre Arbeitszeit verkürzen möchte. Dies trifft nur auf ein gutes Fünftel der Teilzeitbeschäftigten zu. Fast ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten möchte ihre Arbeitszeit hingegen verlängern.

Atypische Arbeitszeiten

Nicht nur die Länge der Arbeitszeit bestimmt, wie zufrieden Beschäftigte mit ihrer Work-Life-Balance sind, sondern auch die Lage der Arbeitszeit. Insbesondere wenn zu Zeiten gearbeitet wird, die aus sozialer Hinsicht besonders wertvoll sind, z.B. abends und am Wochenende, hat das Auswirkungen auf die Work-Life-Balance. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu diesen untypischen Arbeitszeiten arbeiten, zeigen die folgenden Zahlen.

Zwar arbeiten 83 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst normalerweise innerhalb des Zeitrahmens von 7 bis 19 Uhr. Jedoch haben 6 % versetzte Arbeitszeiten, wie z.B. feste Früh- oder Spätschichten, 3 % haben wechselnde Schichten ohne Nachtanteile, und 8 % arbeiten in Wechselschicht mit Nachtarbeit oder in Dauernachtschichten. Arbeitszeiten in atypischen Lagen sind bei der Untergruppe der Beamtinnen und Beamten insgesamt etwas seltener als bei den Angestellten: Neun von zehn Beamtinnen und Beamten arbeiten normalerweise tagsüber.

Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen

Darüber hinaus arbeiten mehr als zwei von fünf der im öffentlichen Dienst Beschäftigten mindestens einmal im Monat am Wochenende (42 %). Bei etwa einem Drittel der Beschäftigten schließt das Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit ein. Unter den Beamtinnen und Beamten ist Wochenendarbeit etwas weiter verbreitet. Fast die Hälfte der Beamtinnen und Beamten arbeitet am Wochenende. Dies schließt in den meisten Fällen – und damit im öffentlichen Dienst auch deutlich häufiger als in anderen Wirtschaftsbereichen – Sonntagsarbeit ein.

Work-Life-Balance

Auch bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist ein deutlicher Zusammenhang zwischen atypischer Lage der Arbeitszeit und der Unzufriedenheit mit der Work-Life-Balance zu beobachten. Dabei sind Wochenendarbeit – vor allem wenn sie den Sonntag einschließt – und Arbeit in wechselnden Schichten als besonders negativ für die Work-Life-Balance zu bewerten. Nur gut die Hälfte der Beschäftigten, die in Wechselschicht mit Nachtanteilen bzw. in Dauernachtschichten arbeiten, ist damit zufrieden, wie ihre Arbeit und ihr Privatleben zusammenpassen.

Flexibilität ist Voraussetzung

Vor dem Hintergrund verschiedener Tätigkeitsanforderungen werden an viele Beschäftigte auch zeitliche Flexibilitätsanforderungen gestellt. Fast jeder zehnte im öffentlichen Dienst Beschäftigte hat mindestens einmal im Monat Bereitschaftsdienst. Das Gleiche gilt für Rufbereitschaft. Unter Beamtinnen und Beamten ist Bereitschaftsdienst (11 %) etwas weiter verbreitet als Rufbereitschaft (8 %). Sowohl Bereitschaftsdienst als auch Rufbereitschaft stehen mit einer schlechteren Work-Life-Balance von Beschäftigten im Zusammenhang. Bereitschaftsdienst scheint sich dabei stärker auszuwirken als Rufbereitschaft.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)