Arbeitsunfälle mit Gefahrstoffen – Zahlen, Trends und Handlungsbedarf
Gefahrstoffunfälle machen weiterhin nur einen kleinen Teil des gesamten Arbeitsunfallgeschehens aus. Dennoch verdienen sie besondere Aufmerksamkeit: Die Zahl der Unfälle steigt seit 2022 wieder leicht an, Augenverletzungen haben deutlich zugenommen und die novellierte Gefahrstoffverordnung bringt neue Anforderungen für die betriebliche Praxis mit sich.
Zuletzt aktualisiert am: 26. Oktober 2026

Die wichtigsten Zahlen
Im Jahr 2024 registrierte die DGUV 5.378 meldepflichtige Arbeitsunfälle mit chemischen oder explosionsgefährlichen Stoffen. Das entspricht 0,78 Prozent aller 685.543 meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb. Aus diesen Unfällen resultierten 33 neue Unfallrenten und zwei tödliche Unfälle.
Während die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle seit 2021 rückläufig ist, steigt die Zahl der Gefahrstoffunfälle seit dem Tiefstand im Jahr 2022 wieder an. Dadurch wächst ihr Anteil am gesamten Unfallgeschehen leicht.
Positiv ist, dass Gefahrstoffunfälle vergleichsweise selten zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen. Nur 0,61 Prozent der Fälle endeten mit einer neuen Unfallrente. Bei allen Arbeitsunfällen liegt dieser Wert mit 1,28 Prozent mehr als doppelt so hoch.
Wo passieren die meisten Gefahrstoffunfälle?
Die Statistik zeigt drei Schwerpunkte:
- Hauswirtschaftliche Bereiche wie Küchen und Kantinen
- Metallverarbeitung, etwa Schweißen oder Schlossereiarbeiten
- Bau-, Ausbau- und Fertigungsbereiche
Auffällig ist, dass viele Unfälle nicht mit klassischen Laborchemikalien, sondern mit alltäglichen Betriebs- und Hilfsstoffen zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise Kraftstoffe, Öle, Fette, Reinigungsmittel oder Abgase. Diese Stoffe werden im Arbeitsalltag häufig nicht als Gefahrstoffe wahrgenommen. Deshalb sollten auch Bereiche ohne offensichtlichen Chemiebezug in Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen einbezogen werden.
Welche Stoffe verursachen die meisten Unfälle?
Die meisten Unfälle entfielen 2024 auf:
- Schädliche oder giftige Stoffe: 2.059 Fälle (38,3 Prozent)
- Ätzende oder korrodierende Stoffe: 1.895 Fälle (35,2 Prozent)
- Entflammbare Stoffe: 835 Fälle (15,5 Prozent)
- Gase und Dämpfe: 554 Fälle (10,3 Prozent)
Besonders wichtig für die Prävention ist die Unterscheidung zwischen Häufigkeit und Schwere. Obwohl entflammbare Stoffe nur etwa jeden sechsten Gefahrstoffunfall verursachen, sind sie für ein Drittel aller neuen Unfallrenten verantwortlich. Sie verursachen damit die schwersten Folgen.
Augenverletzungen als größter Problembereich
Mehr als die Hälfte aller Gefahrstoffunfälle entsteht durch Kontakt mit Haut oder Augen. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei Augenverletzungen:
- 2023: rund 580 Fälle
- 2024: rund 1.050 Fälle
Damit hat sich die Zahl der Augenunfälle innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Unfälle durch heiße Stoffe, Gase oder Feuer deutlich an.
Für Betriebe ergibt sich daraus ein klarer Handlungsbedarf. Augenschutz, die Verfügbarkeit von Augenspüleinrichtungen sowie die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten sollten verstärkt überprüft werden.
Entwicklung seit 2021
Die Zahlen zeigen zwei gegenläufige Trends:
- Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle geht zurück.
- Die Zahl der Gefahrstoffunfälle steigt seit 2022 wieder leicht an.
Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahl der schweren Folgen. Die neuen Unfallrenten gingen von 52 Fällen im Jahr 2021 auf 33 Fälle im Jahr 2024 zurück. Dies deutet darauf hin, dass Schutzmaßnahmen die Auswirkungen von Unfällen wirksam begrenzen, die Entstehung der Unfälle selbst aber noch nicht ausreichend verhindern.
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Info: Auch für das Berichtsjahr 2025 liegen bereits Zahlen zum Unfallgeschehen vor, die allerdings noch keine Auswertungen zu tätigkeits- oder stoffbezogenen Zahlen enthalten. https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/au-wu-geschehen/index.jsp |
Neue Anforderungen durch die Gefahrstoffverordnung
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung haben sich die rechtlichen Anforderungen deutlich verändert. Besonders wichtig sind:
- Das risikobezogene Ampelmodell ist verbindlich geworden.
- Reproduktionstoxische Stoffe sind in die besonderen Schutzmaßnahmen einbezogen.
- Für bestimmte Tätigkeiten gelten neue Dokumentations- und Meldepflichten.
- Bei erhöhtem Risiko müssen Maßnahmenpläne erstellt und teilweise an Behörden gemeldet werden.
- Für Tätigkeiten mit Asbest gelten neue Vorgaben und Qualifikationsanforderungen.
Damit rückt die Bewertung des tatsächlichen Risikos stärker in den Mittelpunkt als die reine Einhaltung von Grenzwerten.
Empfehlungen für die betriebliche Praxis
Vor allem folgende Maßnahmen sollten überprüft werden:
- Gefährdungsbeurteilungen an die neue Rechtslage anpassen.
- Augenschutz und Augenspüleinrichtungen gezielt kontrollieren.
- Betriebs- und Hilfsstoffe ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen.
- Beinahe-Unfälle, Leckagen und Verschüttungen systematisch erfassen.
- Dokumentations- und Meldepflichten regelmäßig überprüfen.
Fazit
Gefahrstoffunfälle sind mit weniger als einem Prozent aller Arbeitsunfälle zwar selten, ihre Bedeutung bleibt jedoch hoch. Besonders die starke Zunahme von Augenverletzungen und die schweren Folgen von Unfällen mit entflammbaren Stoffen erfordern zusätzliche Aufmerksamkeit. Gleichzeitig stellt die novellierte Gefahrstoffverordnung neue Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Risikomanagement. Für Interessenvertretungen und Arbeitsschutzverantwortliche besteht daher weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.