Vorsteuerabzug – worauf Unternehmen bei der Rechnungstellung achten sollten
Der Teufel steckt im Detail. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kennt das. Auch die kleinste Angabe in der Rechnung muss formal stimmen. Sonst gibt es kein grünes Licht vom Finanzamt für den Abzug.
