Umlagepflicht prüfen: Wann Sie keine Umlage U1 mehr zahlen müssen
Zuletzt aktualisiert am: 11. Juli 2025

Wann entfällt die Umlagepflicht nach dem U1-Verfahren?
Das U1-Verfahren regelt die Erstattung von Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall durch die Krankenkasse. Die Teilnahme daran ist für kleinere Arbeitgeber Pflicht – aber nicht unbegrenzt. Die Pflicht zur Umlage U1 entfällt, wenn:
- Im vergangenen Kalenderjahr mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt waren,
- und dies für mindestens acht Monate zutraf.
Entscheidend ist dabei der Beschäftigtenstand jeweils zum 1. eines Monats (Stichtagsregelung).
Welche Arbeitnehmer zählen mit – und welche nicht?
Bei der Ermittlung der maßgeblichen Zahl sind nicht alle Mitarbeitenden gleich zu behandeln. So funktioniert die Anrechnung:
» Vollzeitkräfte zählen jeweils als „1“.
» Teilzeitkräfte werden gewichtet nach Wochenarbeitszeit:
- bis 10 Std. = Faktor 0,25
- bis 20 Std. = Faktor 0,5
- bis 30 Std. = Faktor 0,75
× Nicht zu berücksichtigen sind u.a.:
- Auszubildende,
- Praktikanten im Pflichtpraktikum,
- Beschäftigte im Ausland,
- Personen in Eltern- oder Pflegezeit (bei vollständiger Freistellung),
- Schwerbehinderte, wenn von der Zählung befreit,
- Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.
§ Expertentipp: Wenn mehrere Betriebe einer natürlichen Person existieren, werden deren Beschäftigtenzahlen zusammengerechnet.
Formlose Mitteilung – aber nicht vergessen!
Wird die 30-Personen-Grenze überschritten, endet die Umlagepflicht zum 1. Januar des Folgejahres. Wichtig dabei: Die Krankenkasse muss nicht automatisch informiert werden – es ist aber dringend zu empfehlen! Das bedeutet:
- Eine formlose Mitteilung an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) reicht aus,
- Der Hinweis sollte idealerweise vor dem 1. Januar des Folgejahres erfolgen,
- So lassen sich Rückfragen und unnötige Nachberechnungen vermeiden.
Praxisbeispiel: Wann die Mitteilung sinnvoll ist
Ein Malerbetrieb beschäftigte im Dezember 2024 35 Vollzeitkräfte – ebenso am 1. Januar 2025.
⇒ Ergebnis: Die U1-Pflicht entfällt ab dem 01.01.2025.
♥ Empfehlung: Der Arbeitgeber sollte noch vor dem Jahreswechsel die betroffenen Krankenkassen formlos darüber informieren, dass ab dem kommenden Jahr keine Umlage U1 mehr zu zahlen ist.
Fazit: Verantwortung liegt beim Arbeitgeber
Die Teilnahme am U1-Verfahren hängt allein von der Beschäftigtenzahl im Vorjahr ab – nicht von der tatsächlichen Abführung der Umlage. Um Missverständnisse zu vermeiden:
- Beschäftigtenzahl korrekt prüfen
- Teilzeitfaktoren richtig anwenden
- Ausnahmegruppen beachten
- Krankenkassen frühzeitig und formlos informieren
So sorgen Sie für Klarheit und vermeiden Rückfragen oder falsche Abrechnungen im Umlageverfahren.
Download: Prüfung der 30-Personen-Grenze
Für die Teilnahme am Umlage-1-Verfahren ist bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer ...
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