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Schätzung bei der Betriebsprüfung: Welche Methoden das Finanzamt anwendet

Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht zuverlässig ermitteln, darf es diese schätzen. Für Unternehmen hat das häufig finanzielle Folgen. Umso wichtiger ist es zu wissen, wann eine Schätzung zulässig ist und welche Verfahren die Finanzverwaltung dabei anwendet.

Betriebsprüfung

Wann darf das Finanzamt schätzen?

Eine Schätzung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Buchführung oder einzelne Bereiche – etwa die Kassenführung oder die Erfassung von Einnahmen – erhebliche Mängel aufweisen. Auch wenn im Rahmen einer Nachkalkulation oder anderer Prüfungstechniken Unregelmäßigkeiten festgestellt werden und dadurch Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Buchführung entstehen, kann das Finanzamt zur Schätzung übergehen.

Ziel einer Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen möglichst realitätsnah zu ermitteln. Welche Schätzungsmethode angewendet wird, entscheidet die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen und nach den Umständen des Einzelfalls. Grundlage hierfür ist § 162 AO. Ergänzend hat das Bundesfinanzministerium die in der steuerlichen Außenprüfung verwendeten quantitativen Prüfungs- und Schätzungsverfahren näher beschrieben.

Nach § 162 AO ist eine Schätzung insbesondere zulässig, wenn:

  • der Steuerpflichtige unzureichende Auskünfte erteilt,
  • Mitwirkungspflichten verletzt werden,
  • Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können,
  • die Buchführung nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann oder
  • tatsächliche Anhaltspunkte für unrichtige oder unvollständige Angaben bestehen.

Welche Schätzungsmethoden kommen zum Einsatz?

Je nach Sachverhalt kann das Finanzamt unterschiedliche Verfahren anwenden. Welche Methode gewählt wird, richtet sich nach den Feststellungen der Betriebsprüfung und den vorhandenen Daten.

Zeitreihenbasierte Schätzung

Bei dieser Methode geht der Schätzung eine Zeitreihenanalyse voraus. Grundlage sind ausschließlich betriebsinterne Daten des geprüften Unternehmens. Betriebliche Besonderheiten sollen berücksichtigt werden. Verbleibende Unsicherheiten können durch Sicherheitsabschläge ausgeglichen werden. Da ausschließlich Unternehmensdaten ausgewertet werden, wird diese Methode in der Praxis häufig eingesetzt.

Quantilsschätzung

Für die Quantilsschätzung nutzt das Finanzamt betriebswirtschaftliche und statistische Standardverfahren. Häufig werden Rohgewinnaufschlagssätze und Wareneinsatzwerte als Grundlage herangezogen. Sämtliche Erkenntnisse aus der Betriebsprüfung können in die Schätzung einfließen. Nicht repräsentative Ausreißer können dabei aus den Grundlagenwerten ausgeschlossen werden, bevor der ermittelte Schätzungsrahmen auf die Unternehmensdaten angewendet wird.

Schätzung nach Monetary Unit Sampling (MUS)

Beim sogenannten Monetary Unit Sampling (MUS) handelt es sich um ein statistisches Stichprobenverfahren. Es kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn bei einer stichprobenartigen Prüfung materielle Mängel festgestellt wurden und die Buchführung im geprüften Bereich ganz oder teilweise als nicht ordnungsgemäß angesehen wird.

Die in der Stichprobe festgestellten Fehler werden anschließend mithilfe statistischer Verfahren auf den gesamten geprüften Datenbestand hochgerechnet.

Was sollten Unternehmen beachten?

Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Schätzungs- und Prüfungsverfahren nicht abschließend sind. Je nach Sachverhalt können auch andere geeignete Methoden angewendet werden.

Für Unternehmen ist eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Buchführung daher besonders wichtig. Kommt es dennoch zu einer Schätzung, können nachvollziehbare Erläuterungen zu Abweichungen sowie gut dokumentierte betriebliche Besonderheiten dazu beitragen, den Schätzungsrahmen günstig zu beeinflussen.

Wichtig ist insbesondere:

  • Auffälligkeiten und Abweichungen nachvollziehbar erläutern.
  • Betriebliche Besonderheiten sorgfältig dokumentieren.
  • Feststellungen der Betriebsprüfung kritisch prüfen.
  • Darauf achten, dass nicht repräsentative Einzelfälle bei der Schätzung angemessen berücksichtigt werden.

Fazit

Kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen nicht zuverlässig ermitteln, darf es diese schätzen. Welche Methode dabei zum Einsatz kommt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Neben der zeitreihenbasierten Schätzung zählen insbesondere die Quantilsschätzung und das Monetary Unit Sampling (MUS) zu den etablierten Verfahren.

Unternehmen sollten deshalb auf eine ordnungsgemäße Buchführung und vollständige Aufzeichnungen achten. Werden betriebliche Besonderheiten und Abweichungen nachvollziehbar dokumentiert und erläutert, kann dies im Rahmen einer Betriebsprüfung zu einer sachgerechteren Schätzung beitragen.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung