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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer: Was Unternehmen wissen müssen

Seit November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) schrittweise eingeführt. Sie soll Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen bundesweit eindeutig identifizieren und Verwaltungsverfahren vereinfachen.

Umsatzsteuerausweise

Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Vergabe erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die W-IdNr. wird grundsätzlich an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Dazu gehören insbesondere:

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG
  • Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR
  • eingetragene Vereine, Genossenschaften und Stiftungen
  • gewerblich oder freiberuflich tätige natürliche Personen
  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Reine private Vermögensverwaltung kann dagegen im Einzelfall nicht als wirtschaftliche Tätigkeit eingeordnet werden.

Wie erfolgt die Vergabe?

Die Einführung erfolgt stufenweise seit November 2024 und wird voraussichtlich bis Ende 2027 andauern.

Unternehmen mit bereits bestehender Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten grundsätzlich keine gesonderte neue Nummernfolge. Die W-IdNr. entspricht in diesen Fällen regelmäßig der bestehenden USt-IdNr. ergänzt um das jeweilige Unterscheidungsmerkmal. Unternehmen ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. regelmäßig elektronisch über das ELSTER-Postfach.

Wichtig: Ein gesonderter Antrag auf Zuteilung ist nicht erforderlich.

Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die W-IdNr. orientiert sich im Aufbau an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Beispiel: DE123456789-00001

Zusätzlich zur eigentlichen Nummer wird ein sogenanntes Unterscheidungsmerkmal vergeben. Dadurch können verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten eindeutig zugeordnet werden.

Weitere Unterscheidungsmerkmale für zusätzliche wirtschaftliche Tätigkeiten sind nach aktuellem Stand frühestens ab 2026 vorgesehen.

Wofür wird die W-IdNr. verwendet?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer dient vor allem der Kommunikation mit Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen.

Künftig soll sie unter anderem verwendet werden für:

  • steuerliche Verwaltungsverfahren
  • digitale Behördenkommunikation
  • Unternehmensregister und Verwaltungsdatenbanken
  • bestimmte elektronische Geschäftsprozesse

Langfristig soll die W-IdNr. Verwaltungsabläufe vereinfachen und die Digitalisierung steuerlicher Verfahren unterstützen.

Welche Nummern bleiben weiterhin bestehen?

Die Einführung der W-IdNr. ersetzt derzeit weder:

  • die persönliche Steuer-Identifikationsnummer
  • die klassische Steuernummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Steuererklärungen werden weiterhin grundsätzlich unter der bisherigen Steuernummer eingereicht.

Auch die Angabe der W-IdNr. in elektronischen Steuerformularen bleibt derzeit noch freiwillig. Nach aktueller Planung gilt dies mindestens bis Ende 2026.

Wichtige Hinweise für die Praxis

Unternehmen sollten prüfen:

  • ob bereits eine Mitteilung zur W-IdNr. Vorliegt
  • ob das ELSTER-Postfach aktuell erreichbar ist
  • welche Nummer künftig im Geschäftsverkehr verwendet werden muss
  • ob Anpassungen bei Impressum, Rechnungen oder Stammdaten erforderlich werden

Gerade bei mehreren Betrieben oder wirtschaftlichen Tätigkeiten kann die Zuordnung künftig an Bedeutung gewinnen.

Fazit

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird seit Ende 2024 schrittweise eingeführt und soll die eindeutige Identifikation wirtschaftlich tätiger Personen und Unternehmen erleichtern.

Für Unternehmen wichtig ist vor allem:

  • die automatische Vergabe ohne Antrag
  • die parallele Weiterverwendung bestehender Steuer- und USt-Nummern
  • die schrittweise Einführung bis voraussichtlich Ende 2027

Auch wenn die praktische Nutzung derzeit noch begrenzt ist, sollten Unternehmen die Einführung der W-IdNr. frühzeitig im Blick behalten.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung