12.04.2021

Reform der Luftqualitätsrichtlinie – die Vorschläge des Parlaments

Das Europäische Parlament hat am 25.03.2021 eine Entschließung zur Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet. Darin bewertet es die EU-Luftqualitätsstrategie und macht der Kommission einige Vorschläge, wie diese regulativ für eine bessere Luft in den Mitgliedsstaaten sorgen könnte. Lesen Sie hier, welche Verbesserungen das Parlament empfiehlt und was bald in einer überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie stehen könnte.

Schlechte Luft liegt über der Stadt: Vor allem im Winter ein häufiges Bild. Die neue Luftqualitätsrichtlinie soll das ändern.

Das Urteil des Europäischen Parlaments über die bisherige Luftqualitätsrichtlinie fällt nicht allzu gut aus. Zwar habe die EU-Luftqualitätsstrategie für einen Abwärtstrend bei den Emissionen und Konzentrationen der meisten Luftschadstoffe in der Union gesorgt. Es sei jedoch nur teilweise gelungen, die Luftverschmutzung zu verringern und ihre negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Lebensqualität und Umwelt einzudämmen. Zahlreiche Mitgliedsstaaten hätten noch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen.

Grenzwerte auf WHO-Niveau absenken

Das Europäische Parlament fordert die Kommission deshalb u.a. auf, die PM10-, PM2,5-, SO2– und O3-Werte an die (strengeren) Leitlinien der WHO und die Benzol-(C6H6-)Werte sowie die Benzo(a)pyren-(BaP-)Werte an die WHO-Referenzgrenzwerte anzugleichen.

Anwendungsbereich erweitern

Des Weiteren sollten sich künftige bzw. novellierte Luftqualitätsnormen und Überwachungsanforderungen dann auch auf nicht regulierte Schadstoffe wie etwa ultrafeine Partikel und Ruß erstrecken. Diese wirken sich erwiesenermaßen negativ auf die Gesundheit aus. Außerdem schlägt das Parlament vor, die Richtlinie über Industrieemissionen zu erweitern und weitere Industriesektoren aufzunehmen.

Beobachtungsliste und feste Grenzwerte installieren

Für Stoffe oder Verbindungen, die wie Mikroplastik aus gesundheitlichen Gründen von Belang sind, empfiehlt das Parlament der Kommission, künftig eine Beobachtungsliste zu erstellen. Wo derzeit nur Zielwerte festgelegt sind (O3, As, Cd, Ni und BaP), sollten diese durch Grenzwerte ersetzt werden.

Luftverschmutzung durch die Landwirtschaft wirksamer bekämpfen

Anlass zur Sorge gibt die Tatsache, dass die Emissionen von Ammoniak (NH3) insbesondere aus der Landwirtschaft weiter ansteigen. Daher fordert das Europäische Parlament die Mitgliedsstaaten auf, ihre nationalen Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als Gelegenheit zu nutzen, um gegen die Luftverschmutzung durch die Landwirtschaft vorzugehen. Kommission und Mitgliedsstaaten sollten prüfen, diese Emissionen im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen zu mindern.

NEC-Richtlinie umsetzen

Das Parlament bemängelt außerdem die Durchsetzung der NEC-Richtlinie, die nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und Feinstaub festlegt. So seien seit 2010 keine entsprechenden Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, obwohl drei Mitgliedsstaaten zu keinem Zeitpunkt NH3-Emissionen unter ihrer Obergrenze gemeldet hätten. Auch Deutschland hat seine Reduktionsverpflichtungen für Ammoniak seit 2010 in keinem Jahr erreicht.

Insgesamt enthält die Entschließung über 60 Empfehlungen. Die Europäische Kommission wird damit nachdrücklich aufgefordert, die Luftqualitätsrichtlinien zu aktualisieren. Auch wenn der Bericht nicht verbindlich ist, so gibt er doch Hinweise an die Europäische Kommission für die anstehende Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie.

Autor*in: Anke Schumacher