21.04.2022

Emissionen von Anlagen: Wie messen? Wie hilft der Stand der Technik?

Emissionen von Anlagen wirken in Form von z.B. Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen oder Wärme auf die Umwelt und auf Personen ein. In einer Reihe von Vorschriften und Gesetzen wird versucht, diese Emissionen an ihrer Quelle – der Anlage – zu begrenzen. Dabei wird wesentlich auf Prävention gesetzt: Die beste Emission ist die, die gar nicht erst entsteht. Dazu werden Emissionen laufend gemessen und dokumentiert und die technischen Verfahren dynamisch als ständiger Verbesserungsprozess an den Stand der Technik angepasst.

Rauchende Schornsteine stoßen Emissionen aus.

Anlagenbetreiber müssen immer wieder prüfen, ob Produktionsverfahren nicht so angepasst werden können, dass geringere Mengen an gefährlichen Stoffen oder andere, weniger schädliche Stoffe emittiert werden. Wenn Emissionen durch dieses Substitutionsverfahren nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verhindert werden können, sind die Prozesse so zu steuern, dass sie in möglichst geringem Ausmaß auf die Umwelt und auf Menschen einwirken können. Das regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es soll dazu beitragen, schädliche Emissionen zu minimieren.

Emissionen feststellen und messen

Um Emissionen minimieren zu können, muss man sie wahrnehmen, ihre Höhe feststellen und die Emission in Form der Emissionsrate messen. So fordern die Vorschriften des BImSchG und anderer Regelwerke erstmalige Messungen beim Start einer Anlage oder neuer Fertigungsverfahren, aber auch regelmäßig wiederkehrende Messungen.

Diese werden meist von Messstellen mit mobiler Messtechnik durchgeführt. Anlagenbetreiber messen Emissionen auch kontinuierlich durch automatisierte, fest eingebaute Mess- und Auswerteeinrichtungen. In besonderen Fällen – z.B. nach Störfällen – kann auch anlassbezogen gemessen werden.

Emission, Emissionsrate, Emittent: Wichtige Definitionen rund um Emissionen

Der Begriff der Emission knüpft an der Quelle an, von der die später (als Immission) einwirkenden Erscheinungen ausgehen. Derjenige, der für die Emission verantwortlich ist, wird Emittent genannt. Die Höhe der Emissionen wird mit einer Emissionsrate angegeben. Der Begriff ist von Bedeutung dafür, bereits an der Quelle schädlicher Umwelteinwirkungen anzusetzen und auf die Minimierung schädlicher Emissionen hinzuwirken. Emissionen werden folglich immer dort gemessen, wo sie entstehen.

Das Emissionskataster

Die gemessenen Emissionen werden im Emissionskataster dokumentiert und in Kategorien und Gruppen aufgeschlüsselt. Emissionskataster sind wichtig für den Umwelt- und Immissionsschutz, da sie häufig bei neuen Projekten der Stadtplanung herangezogen werden. Zur Datenerhebung werden u.a. Emissionserklärungen und Emissionsfaktoren, aber auch Einwohnerzahlen herangezogen. Betrachtet werden in der Regel die Emittentengruppen Industrie, Kleingewerbe, Hausbrand, Verkehr, biogene Quellen und häuslicher Verbrauch.

Nicht alle Anlagen brauchen strenge Messungen und ein Emissionskataster

Nicht alle Anlagen unterliegen dem BImSchG bzw. den ausführenden Bestimmungen nach BlmSchV. Welche Anlagen diesen strengen Anforderungen genügen müssen, kann in Anhang 1 der 4. BlmSchV nachgelesen werden. Hier sind Anlagen aufgezählt, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen können.

Emissionen mit der besten verfügbaren Technik minimieren

Emissionen werden nach Möglichkeit dort gemessen, wo sie entstehen, nämlich beim Emittenten. Dieser ist für die Emission verantwortlich und muss sich an zahlreiche Vorschriften halten, insbesondere an das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Neben dem Grundsatz der Prävention („Die beste Emission ist die, die gar nicht erst entsteht“) bringt vor allem die Formulierung „Beste verfügbare Technik“ bzw. „Stand der Technik“ eine große Dynamik in die Prozesse, die der Emission zugrunde liegen.

So kann sich ein Unternehmen nicht darauf verlassen, dass ein einmal gefundener Produktionsprozess im Sinne einer Emissionsminimierung optimal ist. Vielmehr muss ständig geprüft werden, ob es nicht neuere Forschungsergebnisse oder Fertigungsverfahren gibt, die eine weitere Minimierung der Emissionen ermöglichen.

EIn Kohlekraftwerk mit rauchenden Schloten: Viele Emissionen in Form von CO2!

Ein Beispiel für eine Substitution ist ein Heizkraftwerk, das durch die Verbrennung von Kohle Wärme erzeugt. Der Betreiber substituiert einen Teil der Kohle durch in der Nähe anfallenden Klärschlamm, sodass eine geringere Menge fossiles CO2 emittiert wird.

Der Stand der Technik ist ein dynamischer Prozess

Damit Anlagenbetreiber wissen, ob sie nach dem aktuellen Stand der Technik produzieren oder Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen ergreifen müssen, muss dieser Stand der Technik definiert werden. Die Anlage zu § 3 Abs. 6 BImSchG nennt für den Stand der Technik im Wesentlichen folgende Kriterien:

  • Die Technologie ist abfallarm.
  • Es werden so wenig gefährliche Stoffe eingesetzt wie möglich.
  • Verwendete Stoffe und auch Abfälle werden so weit wie möglich zurückgewonnen bzw. wiederverwertet.
  • Es werden Verfahren, Vorrichtungen und Betriebsmethoden angewandt, die auch in anderen Anlagen erfolgreich im Sinne der Minimierung der Emissionen erprobt sind.
  • Technologische Fortschritte und wissenschaftliche Erkenntnisse finden laufend Eingang in die Anlagenprozesse.
  • Der Verbrauch von Rohstoffen ist minimiert.
  • Die Energieeffizienz ist maximiert.
  • Maximale Anlagensicherheit und die Sicherheit vor Störfällen sind gegeben.
  • Vorbeugende Maßnahmen, um im Störfall die Auswirkungen auf die Umwelt und auf Menschen zu minimieren, sind getroffen.

Hinweis: Weitere wichtige Regelungen

Zu beachten sind neben § 3 Abs. 6 BImSchG auch TA Luft, TA Lärm, die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BlmSchV) und die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BlmSchV). Weiterhin zu beachten sind die Informationen zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung der EU-Kommission (Artikel 16 Abs. 2 der Richtlinie 96/61/EG) sowie anderer internationaler Organisationen.

Die Vielfalt von „Stand der Technik“ in Verbindung mit den zahlreichen Anlagenkategorien und den besonderen Umständen der Standorte (z.B. Nähe von Wasserschutzgebieten oder benachbarte Wohngebiete) bedingt, dass Behörden und Anlagenbetreiber gemeinsam den „Stand der Technik“ immer wieder dynamisch suchen und finden müssen – immer mit dem Ziel vor Augen, die Gesamtwirkung der Emissionen auf die Menschen und die Umwelt zu minimieren.

Weitere Informationen zu Emissionen und den Regelwerken für Anlagenbetreiber finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes.

Autor*in: Martin Buttenmüller