10.05.2023

Greenwashing-Richtlinie der EU: Das kommt auf deutsche Unternehmen zu

 „Greenwashing“ bezeichnet die Praxis von Unternehmen, Produkte mit übertriebenen oder falschen Behauptungen anzupreisen und damit umweltbewusste Verbraucher anzulocken. Dies ist nicht nur zum Schaden der irregeführten europäischen Verbraucher, findet die EU-Kommission. Vor allem Unternehmen, die ernsthaft nachhaltig wirtschaften, werden ihrer Meinung nach dadurch benachteiligt: Sie müssen die höheren Kosten tragen und dringen im Markt mit ihren korrekten umwelt- und klimabezogenen Aussagen nicht durch. Nach einer Richtlinie, die u.a. eine unabhängige Prüfstelle für „grüne Aussagen“ vorsieht, soll damit bald Schluss sein.

Greenwashing

Aussagen wie „CO₂-kompensierte Liefermöglichkeiten“ oder „klimafreundliche Outdoorkleidung“ gehören in der Verbraucherwerbung mittlerweile EU-weit zum Standard. Dieses „Greenwashing“ hat nun die EU-Kommission auf den Plan gerufen: Die grüne Färbung der auf diese Weise präsentierten Produkte erfolge oft ohne jeden Beweis. Mit überprüfbaren Standards will sie dagegen vorgehen und grüne Argumente nur dann zulassen, wenn sie wissenschaftlich belegbar und die entsprechenden Beweise offen einsehbar sind.

EU-Kommission stützt sich auf eigene Greenwashing-Untersuchung

Bereits im Jahr 2020 hat die EU-Kommission eine eigene Untersuchung zum Thema Greenwashing durchgeführt. Demnach sind mehr als die Hälfte der Werbeangaben, die sich auf Eigenschaften hinsichtlich der Umwelt oder des Klimas beziehen, vage, irreführend oder unbegründet. Dies, so die EU-Kommission, sei ein Nachteil für Unternehmen, die wirklich nachhaltig arbeiten und dafür höhere Kosten in Kauf nehmen bzw. am Markt höhere Preise verlangen müssen als Greenwashing-Unternehmen. Die geplanten Standards sollen sicherstellen, dass nur die wirklich nachhaltigen Unternehmen grüne Argumente für ihre Produkte und Dienstleistungen verwenden dürfen.

Diese Greenwashing-Standards plant die EU-Kommission

Die EU-Kommission plant dabei keine Pflichtangaben. Vielmehr geht es darum, gemachte Behauptungen unabhängig überprüfbar zu machen. Dazu müssen diese klar und verständlich sein, z.B. mit der nachprüfbaren Angabe des Anteils an recycelten Materialien eines Produkts.

Diese konkreten Vorschriften gegen Greenwashing plant die EU-Kommission:

  • Ein wesentlicher Baustein der geplanten Richtlinie ist eine Zertifizierungsvorschrift für grüne Aussagen: Diese müssen vor Veröffentlichung einer unabhängigen Prüfstelle (ähnlich wie bei CE-Kennzeichen) vorgelegt und dabei allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise mitgeliefert werden.
  • In Werbeaussagen muss klar sein, ob sich Aussagen auf einzelne Bestandteile oder das gesamte Produkt beziehen.
  • Weiter muss in einem Antrag auch dargestellt werden, inwiefern ein Produkt aus der Perspektive des Umwelt- und Klimaschutzes besser abschneidet als konkurrierende Produkte.
  • In die Bewertung fließen auch Aspekte wie der Lebenszyklus des Produkts mit ein.
  • Die unabhängige Prüfstelle wird auch prüfen, ob mit einem Produkt Zielkonflikte bezüglich anderer Umweltauswirkungen bestehen.
  • Allgemeine und nicht nachprüfbare Aussagen zur Wirkung auf Faktoren wie Klima, Wasserverbrauch oder Vielfalt sollen untersagt werden.
  • Sind die Aussagen zulässig, erstellt die Prüfstelle ein Zertifikat, das EU-weit gültig ist.
  • Die Kosten für diesen Prozess werden nicht unerheblich sein. Die EU-Kommission rechnet für einfache „Claims“ (also Aussagen wie z.B. „ist recycelbar“) mit etwa 500 Euro, während für komplexere unternehmensbezogene Claims mehr als 50.000 Euro zu Buche schlagen können. Bei diesen Kosten handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs, denn der betriebsinterne Aufwand und die Kosten für anzufertigende Studien sind darin nicht enthalten.

Für sogenannte Kleinstbetriebe (weniger als zehn Beschäftigte und unter zwei Millionen Euro Umsatz) wird die geplante Richtlinie nicht gelten. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen von der EU nicht nur finanziell, sondern auch technisch und organisatorisch bei der Umsetzung unterstützt werden.

Hier die zusammenfassende Pressemitteilung der EU-Kommission „Verbraucherschutz: nachhaltige Kaufentscheidungen ermöglichen und Greenwashing beenden“:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_1692

Den ausformulierten Vorschlag zur EU-Richtlinie finden Sie in englischer Sprache „Proposal for a Directive on Green Claims“ hier zum Download:

https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-green-claims_en

 

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Autor*in: Martin Buttenmüller