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Digitale Produktpässe: EU veröffentlicht harmonisierte Normen zur Ökodesign-Verordnung

Der Digitale Produktpass wird konkreter: Erstmals wurden harmonisierte Normen zur Ökodesign-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Auch wenn Maschinen und Anlagen nicht zu den ersten priorisierten Produktgruppen gehören, sollten Hersteller die Entwicklung im Blick behalten.

Digitaler Produktpass

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 hat die Europäische Kommission erstmals harmonisierte Normen für Digitale Produktpässe (DPP) nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die sechs Normen unterstützen die Anforderungen der Artikel 10 und 11 der Verordnung.

Digitale Produktpässe sind allerdings nicht neu. So sieht beispielsweise die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 einen Batteriepass für bestimmte Batterien vor. Neu ist die Veröffentlichung harmonisierter Normen, die speziell der Umsetzung der DPP-Anforderungen aus der Ökodesign-Verordnung dienen.

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass ist ein strukturierter Datensatz, der Produktinformationen über einen Datenträger elektronisch zugänglich macht. Die Informationen sollen maschinenlesbar, strukturiert und interoperabel bereitgestellt werden. Der DPP soll die Rückverfolgbarkeit von Produkten verbessern und Informationen für verschiedene Akteure entlang der Wertschöpfungskette verfügbar machen.

Welche Angaben verpflichtend sind, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und der einschlägigen Rechtsgrundlage ab. Je nach konkreter Regelung können dazu unter anderem gehören:

  • eindeutige Produktkennungen,
  • Angaben zum Hersteller und weiteren Wirtschaftsakteuren,
  • Informationen zu Materialien und Produkteigenschaften,
  • Konformitätserklärungen und technische Unterlagen,
  • Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen,
  • Warn- und Sicherheitshinweise,
  • Informationen zur Reparatur, Wiederverwendung und zum Recycling sowie
  • Angaben zum CO₂- oder Umweltfußabdruck.

Mehrere Rechtsakte regeln digitale Produktpässe

Der Digitale Produktpass wird schrittweise über verschiedene europäische Rechtsakte eingeführt.

Dazu zählen insbesondere:

  • die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR),
  • die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 mit dem digitalen Batteriepass,
  • die Bauprodukteverordnung (EU) 2024/3110 sowie
  • die künftige Spielzeugverordnung, die ebenfalls einen Digitalen Produktpass vorsieht.

❗Wichtig dabei: Die verschiedenen Produktpässe sollen miteinander kompatibel und interoperabel sein. Der Batteriepass muss beispielsweise mit Digitalen Produktpässen nach den Unionsvorschriften zum Ökodesign interoperabel sein.

Was regeln die neuen harmonisierten Normen?

Die im Amtsblatt veröffentlichten Normen legen nicht fest, welche konkreten Produktinformationen Hersteller bereitstellen müssen. Sie betreffen vielmehr die technische Ausgestaltung des Digitalen Produktpasses. Dazu gehören:

  • Protokolle zum Datenaustausch,
  • eindeutige Kennungen,
  • Datenträger,
  • Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz,
  • Schnittstellen für Lebenszyklusmanagement und Durchsuchbarkeit sowie
  • die Interoperabilität der Systeme

Die Anwendung der harmonisierten Normen ist freiwillig. Werden sie angewendet, gilt die Konformitätsvermutung: Es wird davon ausgegangen, dass der Digitale Produktpass die von den Normen abgedeckten Anforderungen der Artikel 10 und 11 der Ökodesign-Verordnung erfüllt.

Warum der Maschinen- und Anlagenbau betroffen ist

Maschinen und Anlagen gehören nicht zu den ersten priorisierten Produktgruppen des ESPR-Arbeitsplans 2025 bis 2030. Maschinenbauer können dennoch mittelbar betroffen sein, etwa durch eingesetzte Materialien, Komponenten oder Batterien, für die eigene DPP-Anforderungen gelten oder künftig eingeführt werden.

Darüber hinaus könnten über den Digitalen Produktpass künftig technische Unterlagen, Betriebsanleitungen, Konformitätsinformationen oder Angaben zu Wartung, Reparatur und Ersatzteilen bereitgestellt werden. Hersteller sollten daher prüfen, welche Produktinformationen bereits digital vorliegen, wo Datenlücken bestehen und wie Informationen aus unterschiedlichen Unternehmenssystemen zusammengeführt werden können.

Fazit

Die harmonisierten Normen schaffen eine wichtige technische Grundlage für Digitale Produktpässe nach der Ökodesign-Verordnung. Für Maschinen- und Anlagenbauer besteht zwar noch keine allgemeine DPP-Pflicht für vollständige Maschinen. Dennoch sollten sie die Entwicklung verfolgen und ihre Produktdaten frühzeitig auf künftige Anforderungen vorbereiten.

Quellenangaben:

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-verordnung/der-digitale-produktpass-dpp

https://www.ihk.de/lippe-detmold/hauptnavigation/beraten-und-informieren/umweltschutz/aktuelles1/dpp-harmonisierte-normen-7143498

https://dpp-tool.com/de/guide/digitaler-produktpass-maschinenbau/

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 der Kommission über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für digitale Produktpässe: zum Durchführungsbeschluss

Autor*in: Anne-Katrin Freitag

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