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Schleswig-Holstein: Neue Bestattungsart „Reerdigung“

Nein, wir sind nicht drei Monate zu spät: Die „Reerdigung“ hat als dritte Bestattungsart Einzug in das BestattG des Bundeslandes gehalten (GVOBl. ). Das Verfahren setzt ganz auf natürliche Prozesse und verwandelt den Leichnam in ca. 40 Tagen zu Erde.

Gemeinsamer politischer Wille

Parteiübergreifend waren sich die Fraktionen in Kiel einig, die beiden gesetzlichen Bestattungsarten „Erdbestattung“ und „Feuerbestattung“ um ein „Verfahren zur beschleunigten Verwesung von Leichen“ zu ergänzen, das auch als natürliche organische Reduktion bezeichnet wird. Technologischer Pionier dieses Verfahrens sind die USA. Hier wird die „Reerdigung“ als „Human-Kompostierung“ bezeichnet.

Wie funktioniert die „Reerdigung“?

Die Leiche wird in einen geschlossenen Behälter gelegt und dort in rund 40 Tagen von Mikroorganismen zu nährstoffreichem Humus umgewandelt. Was sich wie ein Zaubertrick anhört, ermöglicht die Natur: Eingebettet in Heu, Stroh, Grünschnitt und anderen pflanzlichen Stoffen verwesen die sterblichen Überreste und werden zu Erde. Aus Respekt vor dem Verstorbenen wird der nährstoffreiche Humus anschließend auf einem Friedhof auf einer Wiese oder unter Bäumen beigesetzt. Es besteht Friedhofszwang, aber keine Sargpflicht.

Ist die „Reerdigung“ eine Alternative zu einer Feuerbestattung?

Neben den Gebühren für die Transformation im Kokon fallen für die Beisetzung des Substrats auf einer Naturwiese Friedhofsgebühren an. Während die Kosten einer Feuerbestattung für das Krematorium rund 500 Euro betragen, ist die Transformation im Kokon mit ca. 3.000 Euro deutlich teurer. Insoweit werden höchstwahrscheinlich nur wenige Bürger anderer Bundesländer die gesetzlich eröffnete Option einer Fernüberführung einer Leiche zum Zweck der „Reerdigung“ in Schleswig-Holstein nutzen.

Die Ordnungsbehörden werden daher bei ordnungsrechtlich veranlassten Bestattungen weiterhin aus Kostengründen die Feuerbestattung wählen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)