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Ist gut gemeint auch gut gemacht?

Ein rot eingefärbter Seitenstreifen sorgt seit seiner Fertigstellung für Diskussionen. Wie ist er verkehrsrechtlich zu bewerten?

Die Absicht der Verwaltung

Nach Angaben der Gemeinde soll der rote Streifen ein kombinierter Geh- und Radweg sein. Ziel ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Radler zu erhöhen und ihnen eine eigene Verkehrsfläche bereitzustellen. Die Einfärbung soll dazu dienen, die Verkehrsfläche hervorzuheben, sie von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge optisch abzugrenzen und für den Rad- und Fußverkehr sichtbar zu gestalten.

Die Wahrnehmung der Nutzer

Im In- und Ausland werden rote Beläge überwiegend mit Radverkehrsanlagen in Verbindung gebracht. Hauptsächlich an Kreuzungen dienen sie dazu, auf den Radverkehr hinzuweisen. Ein rot eingefärbter Streifen entlang einer Straße deutet zunächst auf einen Radweg hin.

Es fehlen eindeutige Markierungen für Fußgänger und Radfahrer sowie eine eindeutige Beschilderung, die den Streifen als gemeinsamen Geh- und Radweg ausweist. Dadurch entsteht ein Widerspruch zwischen der Absicht und der Wahrnehmung. Die Folge ist Verunsicherung: Fußgänger sind unsicher, ob sie die Fläche nutzen dürfen, Radfahrer gehen davon aus, dass ihnen die Fläche vorbehalten ist.

Die Bewertung aus rechtlicher Sicht

1) Ist die rote Farbe zulässig?

Weder die StVO noch die technischen Regelwerke schließen eine durchgehende Rotfärbung eines gemeinsamen Geh- und Radweges aus. Die Farbe allein bestimmt nicht die rechtliche Funktion einer Verkehrsfläche.

2) Wurde ein gemeinsamer Geh- und Radweg geschaffen?

Das Benutzen von Verkehrsflächen regeln Verkehrszeichen und nicht Farben. Sie müssen so aufgestellt sein, dass sie wahrgenommen werden können. Die Verwaltungsabsicht allein genügt nicht, um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen. Dies bestimmt allein das Vz. 240. Fehlt das Zeichen am Beginn eines Weges oder an den Zufahrten, so wie hier, liegt keine Verkehrsregelung vor.

Fazit

Planerische Absicht und tatsächliche Wahrnehmung können sich deutlich unterscheiden. Die Gemeinde wollte eine gemeinsame Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer schaffen. Verkehrsteilnehmer verstehen die auffällige Rotfärbung als Radweg. Fehlen Verkehrszeichen, bleibt die beabsichtigte Nutzung unklar und erzeugt Unsicherheit.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)

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