06.12.2023

Düsseldorf geht gegen parkende Verbrenner an Ladesäulen vor

Parken Benzin- oder Dieselfahrzeuge an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, behindern sie nicht nur ein ladebereites Fahrzeug, sondern auch die Verkehrswende (wir berichteten). Die Stadt Düsseldorf ist nun gezielt gegen diese Verkehrsteilnehmer vorgegangen.

Parkendes Auto

Zunehmende Selbstjustiz im Straßenraum

Erboste Autofahrer sägen nicht nur Fahrradbügel oder Bäume ab, die auf vorherigen Stellplätzen für PKW errichtet wurden, nein, sie parken auch rücksichtslos auf Stellflächen, die zum Laden von Elektrofahrzeugen vorgesehen sind.

Gericht erlaubt Abschleppen

Wie im Newsletter November berichtet hat das VG Düsseldorf (Urteil vom 19.09.2023, Az. 14 K 7479/22) das Abschleppen von Fahrzeugen mit Verbrennermotoren auf Stellplätzen an Ladesäulen als zulässig angesehen, wenn diese zum Laden von Elektrofahrzeugen ausgeschildert sind. Das dies kein Einzelfall war, belegt nun eine Aktion der Verkehrsüberwachung der Stadt am Rhein.

Tendenz zur Rücksichtslosigkeit

Innerhalb von 6 Wochen richtete die Verkehrsüberwachung verstärkt ihr Augenmerk auf Ladestationen und überprüfte insgesamt 1.900 Stationen. Das Ergebnis ist erschütternd: 531 Verwarnungen wurden ausgestellt und 65 Fahrzeuge abgeschleppt. Das bedeutet, an jeder fünften Ladestation stand unberechtigt ein Kfz mit Benzin- oder Dieselmotor.

Unsere Empfehlung

Appelle an die Vernunft von Autofahrern sind nur eingeschränkt erfolgreich. Kontrollieren auch Sie verstärkt die Stellplätze von Ladestationen und sanktionieren Sie rücksichtslose Autofahrer. Das immer wieder vorgebrachte Argument, es seien nur wenige Elektrofahrzeuge zugelassen und mit dem Freihalten von Stellmöglichkeiten zum Laden werde wertvoller Parkraum verschenkt, hat das VG Düsseldorf deutlich zurückgewiesen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)