Beherbergungsbetriebe: Bund bereitet 3. Bürokratieentlastungsgesetz vor
Zuletzt aktualisiert am: 29. Oktober 2019

Welche Inhalte soll das Bürokratieentlastungsgesetz haben?
Wenn Sie sich als Mitarbeiter der Gewerbe- und Ordnungsbehörden eine Entlastung von Vorschriften versprechen, die ihre fachliche Arbeit erschweren, müssen wir sie leider enttäuschen. Im Bereich des Gewerbe- und Ordnungsrechts erwägt man lediglich die Option eines digitalen Meldescheins für Beherbergungsbetriebe.
Option eines digitalen Meldescheins für Beherbergungsbetriebe
Nach geltender Rechtslage müssen die Beherbergungsbetriebe darauf hinwirken, dass ihre Gäste Meldescheine in Papier ausfüllen und unterschreiben (§§ 29, 30 Bundesmeldegesetz). Die Meldescheine sind für ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten. Geschätzt fallen dadurch im Jahr rund 150 Millionen Meldescheine an. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden.
Zur Lösung des Problems wird optional ein digitales elektronisches Meldeverfahren eingeführt. Hierbei wird die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren in Verbindung mit den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie zur „Starken Kundenauthentifizierung“ oder den elektronischen Funktionen des Personalausweises ersetzt. Damit wird auch das Meldeerfordernis im Beherbergungsgewerbe für digitale Lösungen geöffnet – bei gleichzeitigem Erhalt des bestehenden Verfahrens.