Ablehnen einer Obdachlosenunterkunft wegen vermuteter Schadstoffbelastung?
Können Obdachlose eine Wohnung wegen behaupteter Schadstoffe ablehnen (OVG Magdeburg, Beschl. vom 26.05.2026, Az. 3 O 38/26)?
Zuletzt aktualisiert am: 26. August 2026

Das Ablehnen einer angebotenen Obdachlosenwohnung …
Die Ordnungsbehörde wies einer obdachlosen Familie eine Wohnung zu, die aber wegen einer chronischen Atemwegserkrankung des Ehemanns abgelehnt wurde. Danach legte der Ehemann ein ärztliches Attest vor, dass die Unterkunft zwingend frei von flüchtigen organischen Verbindungen, Schimmelpilzbefall, Formaldehyd und Weichmachern sein muss.
Die Ordnungsbehörde ging nach der Ablehnung davon aus, dass kein Fall freiwilliger Obdachlosigkeit vorliegt. Diese Entscheidung musste sie zunächst vor dem VG Halle, das den Antrag der Betroffenen auf Zuweisen einer weiteren Wohnung ablehnte, und danach vor dem OVG Magdeburg rechtfertigen.
… lässt die Gefahrenlage …
Ohne tatsächliche Anhaltspunkte für Gesundheitsgefahren ist nicht davon auszugehen, dass die in dem Attest genannten Schadstoffe in einer für den Betroffenen schädlichen Konzentration vorliegen. Und ohne konkreten Verdacht ist eine Messung auf diese Substanzen nicht indiziert, wies das OVG die ins Blaue hinein aufgestellten Behauptungen zurück.
Für die Familie kam es aber noch dicker: Wird eine angebotene Wohnung ohne sachlich nachvollziehbaren Grund abgelehnt, ist von der Freiwilligkeit einer drohenden Obdachlosigkeit auszugehen, rüffelte das OVG die Antragsteller.
… und damit die Obdachlosigkeit entfallen
Das VG hat zutreffend das Bestehen einer Gefahrenlage, die einen Anspruch auf das Zuweisen einer weiteren – schadstofffreien – Wohnung begründen könnte, abgelehnt, schlussfolgerte das OVG. Auch wenn der Antrag auf Unterbringung aufrechterhalten und die Zustimmung zur Unterbringung von Bedingungen abhängig gemacht wurde, ändert sich an dieser Folge nichts.
Ergebnis
Der Antrag der Wohnungssuchenden auf Zuweisen einer weiteren Wohnung wurde abgelehnt.