10.06.2016

Die Pflichten des Auftraggebers im Einzelnen


Vorschriften

  • § 642 BGB

  • § 3 Abs. 1 und 2 VOB/B

  • § 4 VOB/B

Die VOB/B regelt konkrete Pflichten des Auftraggebers

Anders als das BGB enthält die VOB/B detaillierte Regelungen zu den Pflichten des Auftraggebers in der Ausführungsphase. Diese sind vornehmlich in § 3 Abs. 1 und Abs. 2 sowie in § 4 Abs. 1 und Abs. 4 VOB/B geregelt.

Im Einzelnen handelt es sich um die Rechte

  • auf Übergabe der Ausführungsunterlagen (§ 3 Abs. 1 VOB/B),

  • auf das Abstecken der Hauptachsen (§ 3 Abs. 2 VOB/B),

  • auf Koordinierung und Beschaffung durch den Auftraggeber (§ 4 Abs. 1 VOB/B),

  • auf unentgeltliche Mitbenutzung bestimmter Einrichtungen (§ 4 Abs. 4 VOB/B).

Den Parteien steht es frei, im Bauvertrag weitere Pflichten oder Obliegenheiten des Auftraggebers zu regeln.

Beispiel

Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber Bemusterungsentscheidungen innerhalb von zehn Tagen nach Vorlage der Muster treffen muss.

Hinweis für die Praxis

Als Auftragnehmer sollten Sie darauf achten, dass im Bauvertrag auch die Pflichten des Auftraggebers geregelt werden. Ein seriöser Auftraggeber wird sich vernünftigen Argumenten nicht verschließen. Liegt z.B. die Ausführungsplanung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss noch nicht vollständig vor, so ist es sinnvoll, Beistellfristen für die Pläne zu vereinbaren.

Echte Pflichten und bloße Obliegenheiten

Regelmäßig sind Rechte des Auftragnehmers gleichzeitig auch Pflichten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann die Einhaltung solcher Pflichten durch den Auftraggeber notfalls …

Autor*in: Markus Fiedler (Rechtsanwalt Markus Fiedler. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Partner der Sozietät Dieckert.Tätigkeitsschwerpunkte: Gestaltung von Ingenieur- und Bauverträgen, baubegleitende Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht. Referent von baurechtlichen Schulungen tätig. Herausgeber der Werke "BGB und VOB für Handwerker und Bauunternehmer" und "Praxishandbuch Bauleitung und Objektüberwachung".)

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