27.03.2022

Orangefarbene Warntafel

Gastransporter

Die orangefarbene Warntafel ist eine rechteckige Tafel mit schwarzer Umrandung zur Kennzeichnung von Gefahrgutfahrzeugen oder Tankcontainern. Es gibt sie entweder als leere orangefarbene Tafel oder mit zwei übereinander angebrachten Zahlencodes in schwarzer Farbe versehen.

orangefarbene Warntafel

Eine leere Gefahrentafel wird dann verwendet, wenn Gefahrgüter als Versandstücke (z.B. Fässer, Kisten etc.) zusammen transportiert werden, die jeweils mit Kennzeichnungen versehen sind. In diesem Fall weist die orangerote Warntafel darauf hin, dass das Fahrzeug mit gefährlichen Gütern beladen ist und nähere Informationen dazu auf den Versandstücken zu finden sind.

Wird Gefahrgut jedoch unverpackt befördert (z.B. in loser Schüttung oder in Tankcontainern), so sind die Warntafeln mit zwei übereinander angebrachten Zahlencodes versehen:

  • dabei gibt die obere Nummer Aufschluss über die Art der Gefahr (Gefahrnummer, auch Kemler-Nummer genannt)
  • die untere Zahl ist die UN-Nummer zur Kennzeichnung des zu transportierenden Stoffs.

Orangefarbene Warntafel (Kapitel 5.3 ADR)

5.3.2.1.1: Beförderungseinheiten, in denen gefährliche Güter befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, senkrecht angebrachten orangefarbenen Tafeln nach Absatz 5.3.2.2.1 versehen sein. Sie sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit senkrecht zu deren Längsachse anzubringen. Sie müssen deutlich sichtbar bleiben. Wenn während der Beförderung gefährlicher Güter ein Anhänger mit gefährlichen Gütern von seinem Zugfahrzeug getrennt wird, muss an der Heckseite des Anhängers eine orangefarbene Tafel angebracht bleiben. Wenn Tanks gemäß Absatz 5.3.2.1.3 ADRgekennzeichnet sind, muss diese Tafel dem gefährlichsten im Tank beförderten Stoff entsprechen.

5.3.2.1.8: Orangefarbene Tafeln, die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder verdeckt sein. Wenn die Tafeln verdeckt sind, muss die Abdeckung vollständig und nach einer 15-minütigen Feuereinwirkung noch wirksam sein.

5.3.2.2.5: Wenn die orangefarbene Tafel auf Klapptafeln angebracht wird, müssen diese so ausgelegt und gesichert sein, dass jegliches Umklappen oder Lösen aus der Halterung während der Beförderung (insbesondere durch Stöße und unabsichtliche Handlungen) ausgeschlossen ist.

Autor*in: WEKA Redaktion

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