20.06.2023

Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes

Der Koalitionsausschuss hat ein umfassendes Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung vorgelegt. Ein Ergebnis aus dem letzten Koalitionsausschuss der Bundesregierung vom 23. März 2023 lautet, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz entschärft werden soll.

Reform des Klimaschutzgesetzes

Die Erreichung unserer Klimaschutzziele ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Regierungsparteien wollen die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag angehen und den Rahmen für die gemeinsame nationale Klimaschutzpolitik anpassen.

Eines der beschlossenen Vorhaben aus dem Koalitionsausschuss zum Bundes-Klimaschutzgesetz soll zu einer Vereinfachung in der Verrechnung von Sektoren führen. Künftig soll die Erreichung der Klimaschutzziele nicht mehr einzeln in sogenannten Sektorenzielen überprüft, sondern durch eine sektorenübergreifende, mehrjährige Gesamtbetrachtung der Treibhausgasemissionen in der Klimabilanzierung ersetzt werden. Man könnte sich vorstellen, nicht mehr jährlich, sondern in einer Gesamtrechnung bis 2030 Klima zu bilanzieren. Mit dieser Maßnahme sollen Anreize geschaffen werden, dass sich die einzelnen Sektoren künftig übergreifend unterstützen und fallweise miteinander verrechnen. Die Gesamtemissionsziele für 2030, 2040 und 2045 sollen weiterhin bestehen bleiben.

Mit diesem Vorhaben wird die Sektororientierung aufgehoben. Die Bundesregierung bezieht sich damit auf die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und nimmt wieder eine langfristige, sektorübergreifende Betrachtung mit einer mehrjährigen Gesamtrechnung ein. In dem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hatten sich Grüne, FDP und SPD wie folgt geeinigt: „Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen.“

 

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Autor*in: Sandra Mähliß