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Erneuerbarer Wasserstoff: EU genehmigt deutsche Beihilferegelung

Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 eine deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs genehmigt. Mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro soll sie den Aufbau neuer Elektrolysekapazitäten fördern und den Markthochlauf einer grenzüberschreitenden Wasserstoffwirtschaft unterstützen.

Wasserstoff

Die Förderung soll über das Instrument „Auktionen als Dienstleistung“ der Europäischen Wasserstoffbank erfolgen. Dabei nutzt Deutschland das europäische Auktionsverfahren des EU-Innovationsfonds und ergänzt dieses durch nationale Fördermittel. Ziel ist es, Investitionen in die Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs zu beschleunigen und gleichzeitig den Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen.

Die deutsche Regelung soll zum Aufbau von bis zu 1.000 Megawatt neuer Elektrolysekapazität beitragen. Gefördert werden Unternehmen, die neue Elektrolyseure errichten und den daraus erzeugten erneuerbaren Wasserstoff über die Pipeline „Danish Hydrogen Backbone 1“ an Abnehmer im deutschen Wasserstoff-Kernnetz liefern. Nach Angaben der Europäischen Kommission soll die Regelung die Erzeugung von bis zu zehn Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff ermöglichen und dadurch die Emission von bis zu 55 Millionen Tonnen CO₂ vermeiden. Damit werden Erzeugung, Transport und Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs frühzeitig miteinander verknüpft und der Aufbau einer grenzüberschreitenden Wasserstoffinfrastruktur unterstützt.

Förderung und Bedeutung für Unternehmen

Die Beihilfen werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung vergeben. Vorgesehen sind direkte Zuschüsse je Kilogramm erzeugten erneuerbaren Wasserstoffs für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren. Voraussetzung ist unter anderem die Einhaltung der europäischen Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO).

Für potenzielle Wasserstofferzeuger schafft die genehmigte Beihilferegelung eine neue Förderperspektive. Die Förderung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die neue Elektrolysekapazitäten errichten und erneuerbaren Wasserstoff in das entstehende Wasserstoff-Kernnetz einspeisen möchten. Gleichzeitig profitieren industrielle Abnehmer vom weiteren Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur. Insbesondere Unternehmen, die Wasserstoff künftig zur Dekarbonisierung energie- oder emissionsintensiver Produktionsprozesse einsetzen möchten, sollten die weitere Entwicklung der Förderprogramme und des Wasserstoff-Kernnetzes frühzeitig beobachten.

Wesentliche Entwicklungen

  • EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung über 1,3 Milliarden Euro
  • Förderung von bis zu 1.000 Megawatt neuer Elektrolysekapazität
  • Unterstützung der Erzeugung von bis zu zehn Millionen Tonnen erneuerbarem Wasserstoff
  • wettbewerbliche Vergabe über das Instrument „Auktionen als Dienstleistung“
  • Zuschüsse je Kilogramm erzeugten Wasserstoffs für bis zu zehn Jahre
  • Verknüpfung von Wasserstofferzeugung, grenzüberschreitender Infrastruktur und deutschem Wasserstoff-Kernnetz

Weitere Informationen:
Europäische Kommission: Genehmigung der deutschen Beihilferegelung für erneuerbaren Wasserstoff

Autor*in: Sandra Mähliß

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