EmpCo-Richtlinie: neue Anforderungen an Nachhaltigkeits- und Umweltwerbung
Mit der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) verschärft die Europäische Union die Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Zuletzt aktualisiert am: 25. März 2026

Künftig werden unspezifische Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen sowie nicht belegte und irreführende Aussagen – sog. Greenwashing – reglementiert.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Umwelt- und Klimabezüge transparent, überprüfbar und nachvollziehbar sind. Die EmpCo-Richtlinie aktualisiert die bereits bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie), die ab 27.09.2026 anzuwenden ist.
Die EmpCo-Richtlinie gilt in erster Linie für die Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, erfasst aber auch Industrie- und B2B-Unternehmen, wenn diese Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher vermarkten oder Nachhaltigkeitsversprechen in werblicher Form verwenden.
Wesentliche Neuerungen:
- Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne nachprüfbare Belege
(z.B. „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“) - strengere Anforderungen an Klimaneutralitätsversprechen, insbesondere bei Kompensationsmodellen
- Einschränkung privater Nachhaltigkeitssiegel ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem
- Verpflichtung zu transparenter Information über Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis 26.03.2026 in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen sollten ihre Marketing- und Nachhaltigkeitskommunikation frühzeitig überprüfen.
Weitere Informationen:
Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
https://commission.europa.eu/publications/proposal-directive-empowering-consumers-green-transition-and-annex_en