Bundesbedarfsplangesetz: Weitere Netzausbauvorhaben auf den Weg gebracht
Mit der geplanten Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) will die Bundesregierung den Ausbau des deutschen Stromübertragungsnetzes weiter vorantreiben. Vorgesehen sind 45 neue Netzausbauvorhaben sowie Anpassungen an 13 bestehenden Projekten. Ziel ist es, die Stromnetze an den wachsenden Bedarf eines zunehmend elektrifizierten und auf erneuerbaren Energien basierenden Energiesystems anzupassen.
Zuletzt aktualisiert am: 27. Juli 2026

Der Ausbau der Stromübertragungsnetze zählt zu den zentralen Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende. Mit dem weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie sowie der zunehmenden Elektrifizierung von Industrie, Wärmeversorgung und Mobilität steigen die Anforderungen an die Netzinfrastruktur kontinuierlich. Um erzeugten Strom künftig bedarfsgerecht transportieren zu können, sollen zusätzliche Leitungen geschaffen und bestehende Projekte weiterentwickelt werden.
Bundesbedarfsplangesetz – das steht im Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf sieht vor, 45 neue Vorhaben in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen und 13 bestehende Projekte an den aktuellen Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 anzupassen. Mit der gesetzlichen Feststellung des energiewirtschaftlichen Bedarfs sollen insbesondere die anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Nach Angaben der Bundesregierung belaufen sich die Investitionen für die neuen Vorhaben auf rund 44,65 Mrd. Euro.
Für Unternehmen gewinnt eine leistungsfähige Strominfrastruktur zunehmend an Bedeutung. Sie schafft die Voraussetzungen für die Elektrifizierung industrieller Prozesse, den Anschluss neuer Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Gleichzeitig soll der Netzausbau dazu beitragen, Netzengpässe zu reduzieren und die Versorgungssicherheit langfristig zu stärken.
Wesentliche Entwicklungen
- Aufnahme von 45 neuen Netzausbauvorhaben in den Bundesbedarfsplan
- Anpassung von 13 bestehenden Projekten
- Investitionen von rund 44,65 Mrd. Euro
- Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
- Stärkung der Versorgungssicherheit und bessere Integration erneuerbarer Energien
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes