Bagatellschwellen für die Meldepflichten im neuen Merkblatt veröffentlicht
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat zum 09.08.2024 ein aktualisiertes Merkblatt (Version 1.3) für die Plattform für Abwärme veröffentlicht. Dieses Merkblatt beinhaltet festgelegte Bagatellgrenzen, um „unwesentliche Abwärmequellen“ von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme auszunehmen.
Das im November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet in § 17 Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr zur Übermittlung bestimmter Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Die BfEE stellt diese Daten auf der Plattform für Abwärme bereit und schafft so eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern.
Um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht bei der Plattform für Abwärme auszunehmen, wurden verschiedene Bagatellschwellen ermittelt und nach aktuellem Stand festgelegt. Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die BfEE ein Merkblatt veröffentlicht. Die neuste Version 1.3 enthält diese sog. Bagatellschwellen für die Plattform für Abwärme.
Folgende Abwärmepotenziale sind von der Meldepflicht ausgenommen:
- Anlagen mit einer jährlichen Abwärmemenge unter 200 MWh
- Anlagen mit weniger als 1.500 Betriebsstunden im Jahr
- Anlagen mit einer durchschnittlichen Abwärmetemperatur von unter 25 °C
- Standorte, in denen die Summe der Abwärmemengen der Abwärmepotenziale nicht wesentlich ist. Als „keine wesentliche Abwärmemenge“ an einem Standort wird eine Abwärmemenge von unter 800 MWh pro Jahr festgelegt.
Das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die erstmalige Meldefrist für Abwärme bis zum 01.01.2025 ausgesetzt.
Weitere Informationen
Merkblatt, Version 1.3 ist zu finden unter:
www.bfee-online.de/SharedDocs/Downloads/BfEE/DE/Effizienzpolitik/merkblatt_pfa_version_1_3.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Das Portal für die Plattform für Abwärme ist verfügbar unter:
https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/content/registrierung.xhtml;jsessionid=aS8w4E9NFtOJfd_mw32CmXY_jrhYBh30am_tqmhZ.vlp49436