Landeshauptstadt München lehnt Neuregelung bei Krankschreibungen ab
Die im Koalitionsausschuss vereinbarten und umstrittenen Verschärfungen bei Krankschreibungen erachtet die bayerische Landeshauptstadt für falsch. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag und das Ende der telefonischen Krankschreibung würden mehr Menschen mit leichten Infekten in Arztpraxen drängen und neuen Aufwand schaffen. Aus Sicht der Stadt ist das kein wirksames Mittel gegen Missbrauch, sondern Bürokratieaufbau ohne erkennbaren Nutzen.
Zuletzt aktualisiert am: 17. Juli 2026

Soweit das Gesetz Spielräume lässt, wird München keine zusätzlichen Hürden einführen. Wie Oberbürgermeister Dominik Krause erklärt, gingen die Pläne der Bundesregierung in die völlig falsche Richtung. Sie stellten Menschen unter Generalverdacht und sorgten für mehr Bürokratie. Wer krank sei, sollte sich auskurieren können und nicht gezwungen sein, sich in überfüllte Praxen zu schleppen. Viele Haus- und Kinderärzte in München seien ohnehin massiv überlastet, die Bundesregierung werde diese Situation nun weiter verschärfen. Insbesondere für Eltern mit kranken Kindern sei die telefonische Krankschreibung eine Erleichterung, die unbedingt erhalten bleiben müsse. Sollte es die Möglichkeit geben, von der geplanten Neuregelung abzuweichen, werde die Stadt München davon Gebrauch machen.
Personal- und Organisationsreferent Andreas Mickisch fordert daher klare Verfahren und einen verantwortungsvollen Umgang mit Krankmeldungen. Wenn es konkrete Auffälligkeiten gebe, könnten Arbeitgeber schon heute reagieren. Dafür brauche es keine generelle Verschärfung. Auch die Entwicklung der Fehlzeiten rechtfertige keinen Generalverdacht. Der Verwaltungsalltag zeige genau, was zusätzliche Pflichten bedeuten: mehr Aufwand, höhere Kosten, mehr Belastung. Das helfe weder den Beschäftigten noch den Führungskräften noch den Arztpraxen.
Die Landeshauptstadt ist mit mehr als 45.000 Beschäftigten der größte kommunale Arbeitgeber Deutschlands. In der Personalverwaltung werden jährlich zehntausende Krankmeldungen bearbeitet. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind nach Corona wieder gesunken und haben sich seitdem stabilisiert. Gerade deshalb sind für die Stadt Regeln wichtig, die im Alltag funktionieren: klar, rechtssicher und möglichst einfach. Schon heute können Arbeitgeber in Einzelfällen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Eine pauschale Pflicht für alle hält die Stadt deshalb für unverhältnismäßig. Die telefonische Krankschreibung war zuletzt nur unter engen Voraussetzungen möglich: für bekannte Patientinnen und Patienten, bei Erkrankungen ohne schwere Symptome und für eine begrenzte Dauer.
Aus Sicht der Stadt war die telefonische Krankschreibung kein Freifahrtschein, sondern eine praktische Lösung für klar begrenzte Fälle. Sie hat Beschäftigte entlastet, Arztpraxen geschont und Ansteckungen vermieden. München hält es für falsch, dieses Instrument aufzugeben. Die Stadt setzt weiter auf verantwortungsvolle Krankmeldungen, gute Führung und klare Verfahren. Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Bei konkretem Anlass kann gezielt gehandelt werden. Eine generelle Verschärfung für alle Beschäftigten hält München weder für notwendig noch für sachgerecht.