Kommunen gestalten den Tag des Grundgesetzes
Zuletzt aktualisiert am: 12. Februar 2026

Der DStGB und die Stiftung gegen Rassismus laden alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister ein, den Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 in den Kommunen aufzugreifen und mitzugestalten.
Die Gestaltung des Tags des Grundgesetzes obliegt jeder Kommune selbst. Ob öffentliche Veranstaltung, Podiumsgespräch, Schulprojekt, kultureller Beitrag, Sportaktion oder ein Zeichen im öffentlichen Raum: Die Menschen vor Ort wissen am besten, was sinnvoll, machbar und wirksam ist, und gestalten den Tag ganz nach ihren Möglichkeiten. Jede Form der Beteiligung – ob klein oder groß – trägt dazu bei, die Werte des Grundgesetzes sichtbar zu machen. Die offene Gestaltung unterstützt darüber hinaus das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, für die demokratische Verfassung einzutreten.
Die Initiative wird von der Stiftung gegen Rassismus gemeinsam mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis und Kooperationspartnerschaften getragen und vom Bundespräsidenten unterstützt. Der Tag ist zugleich eine Gelegenheit, im Sinne der Anregung für einen „Ehrentag“ durch den Bundespräsidenten, ehrenamtlich Engagierte auszuzeichnen. Ziel ist es, den 23. Mai langfristig als bundesweiten Tag des Engagements für Menschenwürde, Demokratie und Zusammenhalt zu etablieren. Zur Orientierung und Unterstützung ist die Broschüre „23. Mai: Das Grundgesetz feiern!“ erschienen. Sie enthält Hintergrundinformationen, Ziele sowie konkrete Anregungen für Aktivitäten und richtet sich insbesondere an Kommunen.