20.01.2023

Die Rohrabschottung – Schutz oder Brandgefahr von oben?

Sie dienen an sich dazu, die Ausbreitung von Bränden in Gebäuden zu verhindern: Abschottungen für brennbare Rohrleitungen gemäß DIN 4102-11. Aber: Es kursieren Befürchtungen, eine Rohrabschottung könnte, deckenunterseitig montiert, gerade das Gegenteil bewirken. Damit räumt nun der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. auf. Mehr hierzu und über Rohrabschottungen an sich erfahren Sie in diesem Beitrag.

Rohr in Decke ohne extra Rohrabschottung

Besonders einige Hersteller nicht brennbarer Abwasserrohre diskutieren immer mal wieder, ob eine deckenunterseitige Rohrabschottung bei einem Brand von oben Feuer und Rauch in das darunterliegende Geschoss übertragen könnte. Mehr Klarheit schafft hierzu nun ein neues Positionspapier des bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.V.

Das Positionspapier zur Risikobetrachtung bei der Rohrabschottung in Kürze

Um das Positionspapier zu erstellen, wurden die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien geprüft sowie intensiv bei Feuerwehren und Sachversicherern zu möglichen Schadensfällen recherchiert. Das Fazit: Es liegen derzeit keine erhöhten Risiken vor. Der bvfa sieht daher keinen Grund, die derzeit geltenden baurechtlichen Anforderungen oder die Prüfgrundsätze des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu ändern.

Das Positionspapier „Risikobetrachtung bei der Abschottung thermoplastischer Rohre bei einer Brandbeanspruchung von oben“ steht auf der Homepage des bvfa kostenlos bereit.

Sinn und Zweck von Rohrabschottungen

Generell dienen Rohrabschottungen dazu, die Ausbreitung eines Brands in andere Geschosse, Brandabschnitte usw. zu verzögern oder zu verhindern. Konkret gelten sie als Maßnahmen gegen eine Brandübertragung, wenn Rohrleitungen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile hindurchführen. Entsprechende Vorgaben finden sich in der DIN 4102-11 bzw. der DIN 4102-2. Je nach ihrem konstruktiven Aufbau können diese Abschottungen eine Feuerwiderstandsklasse von R 30, R 60, R 90 oder R 120 erreichen.

Anforderungen an die Rohrabschottung

Abschottungen für brennbare Rohre müssen spezielle Anforderungen erfüllen. Dazu gehört – unter anderem – der Einsatz eines aufschäumenden Dämmschichtbildners, der in Form von Paketen um das Rohr herum angeordnet ist. Davon zu unterscheiden sind Abschottungen für nicht brennbare Rohre, die in verschiedenen Bauarten möglich sind. Auch ihre Abschottungen dürfen natürlich keine zusätzliche Brandgefahr bedeuten.

Rohrabschottungen müssen ferner eine Feuerwiderstandsdauer besitzen, die der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der jeweiligen Wände oder Decken entspricht.

Die brandschutztechnische Eignung einer Rohrabschottung ist übrigens durch einen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis zu dokumentieren, z.B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Eine Abnahmeprüfung ist bauaufsichtlich nur für eingebaute mechanische Rohrabschottungen erforderlich. Schadenserfahrungen belegen allerdings, dass auch bei anderen Bauarten von Rohrabschottungen eine solche Prüfung sinnvoll ist.

Grenzen der Verwendung von Rohrabschottungen

  • Rohrabschottungen dürfen nur in bestimmte Bauteile, z.B. Wände aus Mauerwerk, mit der erforderlichen Mindestdicke eingebaut werden.
  • Durch eine Rohrabschottung dürfen nur Rohrleitungen hindurchgeführt werden, deren Verwendung, Werkstoffe, maximale und minimale Durchmesser sowie Wanddicken der Zulassung entsprechen.
  • Bei Gruppenanordnung darf der Mindestabstand nicht unterschritten werden.
  • Auch auf einen sachgerechten Einbau ist zu achten.

Trotz Rohrabschottung bleiben Risiken

Durch die Rohrabschottungen werden folgende Risiken nicht abgedeckt:

  • Brandübertragung durch Wärmetransport über die Medien in den Rohrleitungen
  • Zerstörungen an den angrenzenden raumabschließenden Bauteilen, hervorgerufen durch temperaturbedingte Zwängungskräfte, sowie an den Leitungen selbst
  • Austreten gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase bei Zerstörung der Leitung unter Brandbedingungen

Diesen Risiken ist bei der Installation bzw. Planung der Rohrleitungsanlagen Rechnung zu tragen, z.B. durch Anordnung von Festpunkten, Einplanen von Dehnungsmöglichkeiten und Steckmuffenausbildung oder Stumpfstößen mit Blechabdeckungen.

Autor*in: Christine Lendt