15.03.2016

Maßtoleranzen bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen und ob diese tatsächlich in den Natur- und Betonwerksteinarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt.

Maßtoleranzen

Die Natur- und Betonwerksteinarbeiten umfassen das Einbauen, Ansetzen und Verlegen von Bauteilen und Platten aus Natur- und Betonwerkstein.

In der VOB/C sind die Naturwerksteinarbeiten in der ATV DIN 18332 und die Betonwerksteinarbeiten in der ATV DIN 18333 geregelt.

Mögliche Probleme durch Maß- oder Ebenheitsabweichungen

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen. Anlässe dazu können beispielsweise sein:

  • Einbauteile von Nachunternehmern, z.B. Türzargen, Einbaumöbel, Sanitärgegenstände, Elektroinstallationsteile etc. passen nicht in die vorgesehenen Öffnungen, Nischen o.Ä.
  • keilförmige oder ungleichmäßige Fugen zwischen benachbarten Platten oder Bauteilen
  • keilförmige oder ungleichmäßige Fugen im Anschlussbereich zu Einbauteilen, z.B. zwischen Wandfläche und Zarge oder Blendrahmen
  • keilförmige oder ungleichmäßige Anschluss- oder Schattenfugen zwischen Bauteilen, z.B. zwischen Wänden und Treppenstufen
  • Bedenken von Nachfolgegewerken, z.B. Tischler, Heizungs- und Sanitärinstallateur oder Elektriker, wegen Nichteinhaltung der zulässigen Toleranzen
  • Störung des Erscheinungsbilds oder der Funktion, z.B. durch Stolpergefahr, wegen erkennbarer Unebenheiten
  • Störung des Erscheinungsbilds durch ungleichmäßigen Verlauf von Fugen und Kanten
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Ursachen für Maßtoleranzen außerhalb der Natur- und Betonwerksteinarbeiten

Für die Beurteilung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln bezüglich der Maßtoleranzen muss aber auch noch untersucht werden, ob diese tatsächlich in den Natur- und Betonwerksteinarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • lastabhängige Verformungen
  • zeitabhängige Verformungen (Kriechen, Schwinden)
  • thermische Verformungen

Die Unebenheit eines belegten Bodens kann z.B. auch durch ein Durchbiegen der Rohdecke unter Last verursacht werden.

Verformungen des Untergrunds können sehr weit reichende Auswirkungen haben. Es kann beispielsweise in Bodenflächen von Terrassen zur Bildung von Pfützen oder zu Gegengefälle kommen. Deshalb sind solche zu erwartenden Verformungen vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen.

Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass es durch spätere Verformungen zu Problemen kommen kann, so hat er entsprechend Abschnitt 3.1.1 der ATV DIN 18332 und ATV DIN 18333 rechtzeitig, also vor Beginn seiner Arbeiten, dem Auftraggeber seine Bedenken mitzuteilen.

Grundlagen

Normen

Regelungen zu Maßtoleranzen bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:

  • ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten
  • ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße
  • DIN 18516-3 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 3: Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung
  • Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart wurde, sind dadurch automatisch die DIN 18202, die DIN 18065 und die DIN 18516-3 eingeschlossen.

ATV DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten

Die DIN 18332 gilt für Naturwerksteinarbeiten, ausgenommen

  • das Ansetzen und Verlegen von Natursteinfliesen, Natursteinmosaik, Natursteinriemchen, Solnhofener Platten, für diese Arbeiten gilt die ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten,
  • das Befestigen von Straßen, Wegen, Plätzen, Betriebsflächen und Bahnsteigen mit Naturwerkstein, für diese Arbeiten gilt die ATV DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen,
  • Mauerwerk aus natürlichen Steinen, ausgenommen Quadermauerwerk, für diese Arbeiten gilt die ATV DIN 18330 Mauerarbeiten.

Prüfung von Vorleistungen

Nach Abschnitt 3.1.1 hat der Auftragnehmer u.a. die Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 bei den Vorleistungen, auf denen er seine Leistungen aufbauen soll, zu überprüfen und, wenn er unzulässige Überschreitungen feststellt, hierzu dem Auftraggeber seine Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B mitzuteilen. Unterlässt es der Auftragnehmer, dem Auftraggeber vor Ausführung seiner Leistung seine Bedenken mitzuteilen, hat er die Vorleistungen abgenommen und kann dem Auftraggeber seinen Mehraufwand i.d.R. nicht mehr nachträglich in Rechnung stellen.

Toleranzen für Naturwerksteinarbeiten

In Abschnitt 3.1.2 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 zulässig sind.

Die ATV weist darauf hin, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit stellen könne. Die ATV legt dabei in Abschnitt 4.2.1 fest, dass es sich bei einem erforderlichen erhöhten Aufwand zur Einhaltung strengerer Anforderungen an die Ebenheit um eine besondere Leistung handelt.

Weitere Hinweise zu Toleranzen zum Versetzen oder Verlegen von Werkstücken und Platten gibt die ATV nicht. Sie fordert lediglich allgemein, dass diese senkrecht, fluchtrecht und waagerecht bzw. im angegebenen Gefälle zu versetzen oder zu verlegen sind und dabei angegebene Höhenbezugspunkte berücksichtigt werden müssen. Hierbei gelten, wie in Abschnitt 3.1.2 der ATV bereits geregelt, die Toleranzen der DIN 18202.

Lediglich zu Fugenbreiten von mineralischen Mörtelfugen bei massiven Werkstücken gibt die ATV in Abschnitt 3.3.3 die Mindestbreite von 10 mm vor. Zu Fugenbreiten mineralischer Mörtelfugen bei Platten gibt die ATV lediglich Circa-Breiten an, jedoch keine Breitentoleranzen. In Abschnitt 3.3.2 weist sie lediglich darauf hin, dass Fugen gleichmäßig breit sein sollen.

Die nach Abschnitt 2.1.2 der ATV zulässigen Abweichungen von den Nennmaßen für Platten und Werkstücke betragen:

 Platten- oder Werkstückdicke:

  • Nenndicke bis 30 mm: ±10 %
  • Nenndicke über 30–80 mm: ±3 mm
  • Nenndicke über 80 mm: ±5 mm
  • bei zusammengesetzten Platten für die sichtbare Dicke am Stoß: ±0,5 mm
  • bei zusammengesetzten Werkstücken für die sichtbare Dicke am Stoß: ±1 mm (in der ATV fehlt hier die Angabe ±)

 Platten- oder Werkstücklänge:

  • Nennlänge bis 60 cm: ±1 mm
  • Nennlänge über 60 cm: ±2 mm
  • bei einer Nenndicke über 80 mm gilt allgemein für die Länge ±5 mm

Vorgegebene Winkel von Platten oder Werkstücken:

  • bezogen auf die Kantenlänge 0,2 % bis maximal 2 mm als Stichmaß

Diese Toleranzen gelten nicht für gespaltene und handbekantete Platten und Werkstücke.

In Abschnitt 3.4.3 regelt die ATV DIN 18332 weiter, dass Bauwerkstrenn-, Bewegungs- und Anschlussfugen im Inneren von Gebäuden mindestens 5 mm und im Außenbereich mindestens 8 mm breit angelegt werden müssen.

ATV DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten

Die DIN 18333 gilt für Betonwerksteinarbeiten, nicht aber für das Befestigen von Straßen, Wegen, Plätzen, Betriebsflächen und Bahnsteigen mit Belägen aus Gehwegplatten und Pflastersteinen aus Beton.

Prüfung von Vorleistungen

Nach Abschnitt 3.1.1 hat der Auftragnehmer u.a. die Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 bei den Vorleistungen, auf denen er seine Leistungen aufbauen soll, zu überprüfen und, wenn er unzulässige Überschreitungen feststellt, hierzu dem Auftraggeber seine Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B mitzuteilen.

Toleranzen für Betonwerksteinarbeiten

In Abschnitt 3.1.3 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 zulässig sind.

Die ATV gibt an, dass bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 liegen. Außerdem sind bei Belägen zwischen benachbarten Platten Höhendifferenzen bis 1,5 mm zulässig.

Es wird in der ATV im Gegensatz zur ATV DIN 18332 nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit und die Maßhaltigkeit stellen könne. Ein entsprechender Hinweis ist aber in Abschnitt 0.3.2 zu finden. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung in Abschnitt 4.2 der ATV handelt es sich bei dem Aufwand zur Einhaltung strengerer Anforderungen an die Ebenheit und Maßhaltigkeit um eine besondere Leistung.

Weitere Hinweise zu Toleranzen zum Versetzen oder Verlegen von Werkstücken und Platten gibt die ATV nicht. Sie fordert lediglich allgemein, dass diese senkrecht, fluchtrecht und waagerecht bzw. im angegebenen Gefälle zu versetzen oder zu verlegen sind und dabei angegebene Höhenbezugspunkte berücksichtigt werden müssen. Hierbei gelten, wie in Abschnitt 3.1.3 der ATV bereits geregelt, die Toleranzen der DIN 18202.

Auch zu Fugenbreiten werden lediglich Fugenbreiten bei Belägen aus Betonwerksteinen im Mörtelbett angegeben, jedoch keine Breitentoleranzen. In Abschnitt 3.7 weist sie lediglich darauf hin, dass Fugen gleichmäßig breit sein sollen, andererseits aber Maßtoleranzen der Platten und Werkstücke in den Fugen ausgeglichen werden sollen.

Die zulässigen Abweichungen von den Nennmaßen für Platten, Stufen und Stufenbeläge sowie sonstige Werkstücke werden in DIN V 18500 Betonwerkstein – Begriffe, Anforderungen, Prüfung, Überwachung geregelt.

Tab. 1: Grenzabmaße und Ebenheitstoleranzen für Betonwerkstein nach DIN V 18500

Art des Bauteils Nennmaß der größten Seitenlänge Grenzabweichung für Länge und Breite Grenzabweichung für Dicke Grenzwert für Ebenheitsabweichung als Stichmaß auf die größte Seitenlänge bezogen
[mm] [mm] [mm] [ %]
Bodenplatten ≤ 400 ±1 ±2 0,3
> 400 ≤ 800 ±2,5 ±3 0,3
Stufen und Stufenbeläge ≤ 1.500 ±3 ±2 0,3
> 1.500 ±5 ±2 0,3
Fassadenplatten, Fassadenelemente ≤ 1.000 ±3 ±3 nach Tabelle 3, DIN 18202
> 1.000 ≤ 2.500 ±4 ±3
> 2.500 ≤ 4.000 ±5 ±5
> 4.000 nach DIN 18203-1:
≤ 6 m ± 8
> 6 m ≤10 m: ±10
nach DIN 18203-1:
≤ 15 cm ± 5
> 15 cm ≤ 30 cm: ±6
> 30 cm ≤ 60 cm: ±8
sonstige Werkstücke ≤ 1.000 ±2 ±3 0,3
> 1.000 ≤ 2.500 ±4 ±3 0,3
> 2.500 ±5 ±3 0,3

Die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen sind nur bei glatten Oberflächen anzuwenden.

Die Differenz von Länge, Breite und Dicke zwischen aneinanderstoßenden Stufen und Stufenbelägen darf nicht mehr als jeweils 2 mm betragen.

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Nach Abschnitt 4.5 der Norm stellen die in der DIN 18202 angegebenen Toleranzen Grundlagen für Passungsberechnungen im Bauwesen dar. Korrespondierend damit gibt die DIN 18202 in ihrem Abschnitt 4.2 an, dass die in ihr angegebenen Toleranzen einzuhalten sind, damit die betreffenden Bauteile ihre Funktion erfüllen können und der Zusammenbau der Bauteile ohne Anpass- und Nacharbeiten möglich ist.

Bezogen auf die Natur- und Betonwerksteinarbeiten bedeutet das, dass eine Überprüfung der Toleranzen nach DIN 18202 nur in folgenden Fällen durchzuführen ist:

 Vor Beginn der Natur- und Betonwerksteinarbeiten:

  • zur Überprüfung der Vorleistungen anderer Gewerke, insbesondere der Einhaltung der Grenzwerte für Winkelabweichungen und für Ebenheitsabweichungen der zu belegenden Flächen, damit der Auftragnehmer bei Überschreitung der Toleranzen der jeweiligen Bauteile dem Auftraggeber gegenüber seine Bedenken geltend machen kann

Nach Abschluss der Natur- und Betonwerksteinarbeiten:

  • wenn sich beim Einbau von Bauteilen herausstellt, dass Wand- oder Bauteilflächen nicht lotrecht oder Boden- oder Bauteilflächen nicht waagerecht oder im geforderten Gefälle verlaufen oder diese Bauteile uneben sind
  • wenn sich beim Einbau nachfolgender Bauteile, z.B. von Zargen, Einbauschränken, Sanitärgegenständen o.Ä., herausstellt, dass Maße nicht eingehalten wurden
  • bei der Überprüfung durch nachfolgende Unternehmer im Rahmen ihrer Überprüfung von Vorleistungen, damit sie ggf. ihrerseits ihre Bedenken geltend machen können
  • bei der Abnahme der Natur- und Betonwerksteinarbeiten, damit belegt werden kann, dass die Leistung den Anforderungen an die Toleranzen entspricht

Der letzte Punkt ist dann besonders wichtig, wenn die Gefahr besteht, dass es durch spätere zeit- und lastabhängige Verformungen zu einer Überlagerung der Maßveränderungen aus diesen Verformungen mit den Toleranzen kommen kann und deshalb eine eindeutige Aussage nur noch schwer oder sogar gar nicht mehr möglich ist. Deshalb fordert die DIN 18202 in Abschnitt 6.1 auch konsequenterweise, dass die Prüfungen so früh wie möglich, spätestens aber bei der Übernahme der Leistungen durch nachfolgende Gewerke oder Fertigstellung des Bauwerks durchzuführen sind. Eine Überprüfung der Toleranzen bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten erst bei Fertigstellung des Bauwerks ist nur möglich, wenn es keine die betreffenden Flächen oder Bauteile verdeckenden und dadurch eine Überprüfung verhindernden Nachfolgearbeiten gab.

Die einzelnen Maßtoleranzen nach DIN 18202 lassen sich wie folgt auf Natur- und Betonwerksteinarbeiten anwenden:

Grenzabweichungen

Die Höhenlage der Oberfläche von Fußböden zu einer Bezugsfläche, die i.d.R. durch einen Höhenbezugspunkt (Meterriss) definiert wird, muss den Anforderungen der Zeile 2 in Tabelle 1 der DIN 18202 entsprechen. Der Nennabstand der Fußbodenoberfläche auf einen Höhenbezugspunkt bezogen beträgt i.d.R. genau 1 m, dafür ist nach Spalte 2 der Tabelle 1 eine Grenzabweichung von ±10 mm zulässig.

Grenzabweichungen sind bei Natur- und Betonwerksteinarbeiten z.B. bei Podesthöhen, Höhen von fertig belegten Abmauerungen, lichten Maßen von Öffnungen und Nischen, fertigen Dicken beidseitig zu belegender, frei stehender Wandscheiben, fertigen Längen von Gesimsen zu beachten.

Bei der Überprüfung der Vorleistungen anderer Unternehmer durch den Auftragnehmer, z.B. Überprüfung der Lage gemauerter Wände, der Höhe von Abmauerungen, Podesten, Stufen u.Ä., gelten die gleichen Grenzabweichungen, allerdings bezogen auf die Nennmaße für diese unfertigen Bauteile. Bei lichten Maßen von Öffnungen gelten für die Vorleistungen die geringeren Anforderungen an Grenzabweichungen nach Zeile 5 in Tabelle 1 der DIN 18202, sofern es sich nicht um bereits verputzte Laibungen handelt, die ebenso wie die u.U. anschließend mit Natur- oder Betonwerkstein belegten Laibungen zu den oberflächenfertigen Laibungen zählen, für die die Grenzabweichungen nach Zeile 6 in Tabelle 1 der DIN 18202 gelten.

Grenzwerte für Winkelabweichungen

Die Grenzwerte für Winkelabweichungen sind in vielen Bereichen der Natur- und Betonwerksteinarbeiten relevant:

Wandflächen, Wandscheiben:

  • Abweichung aus der Senkrechten im Aufriss
  • Abweichung aus der vorgegebenen Ebene bei geneigten Wänden
  • Abweichung aus der vorgegebenen Lage im Grundriss

Boden-, Podestflächen:

  • Abweichung aus der Waagerechten
  • Abweichung aus der vorgegebenen Ebene bei Flächen mit Gefälle
  • Abweichung von der Lage vorgegebener Kanten

Öffnungen, Aussparungen, Nischen, Gesimse, Pfeiler u.Ä.:

  • Abweichung aus der Senkrechten, Waagerechten oder sonstiger vorgegebener Winkel bezüglich Lage und Form

Diese Grenzwerte gelten ebenso bei der Überprüfung von Vorleistungen nach Abschnitt 3.1.1 der ATV DIN 18332 und ATV DIN 18333.

Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen

Die Ebenheit der Oberflächen muss sich innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 der DIN 18202 bewegen. Ohne weitere vertragliche Vereinbarung sind zunächst die Werte aus den Zeilen 3 bzw. 6 dieser Tabelle maßgebend. Wenn vom Auftraggeber erhöhte Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen gestellt werden, dann sind die verschärften Grenzwerte nach Zeile 4 bzw. 7 der Tabelle einzuhalten. Zu beachten ist dabei, dass die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen ausdrücklich nicht die produktspezifischen Toleranzen enthalten, die in den betreffenden Normen für die Herstellung und Prüfung der Natur- und Betonwerksteinplatten und -werkstücke angegeben sind. Bei entsprechend großen Dicken- oder Ebenheitstoleranzen können sich deshalb im Ergebnis größere zulässige Unebenheiten als nur nach den Grenzwerten der DIN 18202 ergeben.

Zusätzlich sollen die Oberflächen nach Abschnitt 5.4 der DIN 18202 aber auch keine Sprünge und Absätze aufweisen. Diese Regelung bezieht sich nur auf zusammenhängende Flächen. Absätze und Höhensprünge zwischen benachbarten Bauteilen werden in der DIN 18202 ausdrücklich nicht geregelt (Abschnitt 5.4, vorletzter Absatz). Wenn der Untergrund aus unterschiedlichen Bauteilen besteht, z.B. eine Betonstütze innerhalb einer Mauerwerkswand mit gleicher Nenndicke wie das Mauerwerk, dann regelt die DIN 18202 Absätze zwischen den verschiedenen Bauteilen Stütze und angrenzende Wandflächen nicht. Ein die gesamte Wandfläche einschließlich der Betonstütze überdeckender Natur- oder Betonwerksteinbelag stellt dagegen eine zusammenhängende Fläche dar und darf deshalb nach DIN 18202 keinen Absatz, auch an den Übergängen zwischen Stütze und Wandteilen, aufweisen. Zwei aneinandergrenzende Flächen mit unterschiedlichen Belägen stellen dagegen zwei benachbarte Bauteile dar, für deren Übergang Tabelle 3 der DIN 18202 keine Anwendung findet. Solche Übergänge sollen nach der Norm gesondert geregelt werden. Die entsprechenden Anforderungen muss sich der Auftraggeber bzw. sein Planer selbst überlegen, die DIN 18202 hilft da nicht weiter.

Bei der Überprüfung der Untergründe, auf denen der Auftragnehmer seine Leistung aufbauen soll, kann er nur die Grenzwerte nach Zeile 2a bzw. 5 in Tabelle 3 der DIN 18202 heranziehen, weil es sich dabei um nicht oberflächenfertige Untergründe handelt. Die Differenz zwischen den Ebenheitsanforderungen an den Untergrund und an seine Leistung muss der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung ausgleichen.

DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße

Die DIN 18065 enthält zulässige Toleranzen für Treppen. Diese sind vom Auftragnehmer zu beachten, wenn er Treppenstufen mit Natur- oder Betonwerkstein belegen oder Tragbolzentreppen einbauen soll. Es handelt sich bei den Toleranzen dieser Norm um Angaben für die fertige Treppe. Für eine Prüfung der Vorleistung für die Rohtreppe durch den Auftragnehmer ist diese Norm nicht anwendbar.

In Abschnitt 7 der DIN 18065 sind folgende zulässige Maßabweichungen festgelegt (siehe auch Kapitel 2/2.9 DIN 18065 – Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße):

  • zulässige Abweichung vom Nennmaß der Treppensteigung: ±5 mm
    Dies gilt nicht für die Antrittsstufe von Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen.
  • zulässige Abweichung vom Nennmaß des Treppenauftritts: ±5 mm
  • Bei gewendelten Treppen ist eine Abweichung beim Treppenauftritt im Bereich der Wendelung von bis zu 15 mm zulässig, wenn dadurch ein stetiges Stufenbild erreicht wird.
  • zulässige Differenz der tatsächlichen Maße zweier benachbarter Stufen: 5 mm
  • Bei Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen darf die tatsächliche Steigung der Antrittsstufe maximal 1,5 cm vom Nennmaß abweichen.
  • Das maximale Steigungsmaß nach Tabelle 1 der DIN 18065 darf nicht durch Toleranzen überschritten werden.

Tab. 2: Grenzmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt

Treppenart Nutzbare Laufbreite [cm] Steigung s [mm] Auftritt a [mm]
mind. mind. max. mind. max.
Grenzmaße für Gebäude im Allgemeinen
baurechtlich notwendige Treppe 100 140 190 260 370
nicht notwendige Treppe 50 140 210 210 370
Grenzmaße für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen
baurechtlich notwendige Treppe 80 140 200 230 370
nicht notwendige Treppe 50 140 210 210 370

Anmerkung zur Tabelle: Die Werte sind im fertigen Endzustand einzuhalten.

Die Toleranzen des Abschnitts 7 dürfen auf die Grenzmaße nicht angerechnet werden.

Die nutzbare Treppenlaufbreite darf im Fußraum durch Treppenwangen eingeschränkt werden.

  • Die Neigungstoleranzen müssen innerhalb der Toleranzen der Nennmaße für Treppensteigung s und Treppenauftritt a liegen.
  • Die Auftrittsflächen der Stufen dürfen im eingebauten Zustand von der waagerechten Lage maximal abweichen:
  • in der Treppenlaufbreite: ±0,5 %
  • in der Auftrittstiefe: ±1,0 %
  • Auftrittsflächen der Zwischenpodeste im fertigen Zustand dürfen von der waagerechten Nennlage (Solllage) in jede Richtung maximal ±0,5 %, jedoch nicht mehr als 1 cm abweichen.

DIN 18516-3 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 3: Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung

Die DIN 18516-3 gilt in Verbindung mit DIN 18516-1 für hinterlüftete Fassadenbekleidungen aus Naturwerksteinplatten mit einer Dicke ab 30 mm und der Befestigung mit Ankerdornen, Steckdornen, Schraubankern oder Nutlagerung.

Die Norm gibt Mindest- und Höchstmaße an, die bei der Befestigung der Platten für Bohrungen oder Nuten in den Platten, Mindestabständen der Bohrungen und Nuten von den Plattenkanten u.Ä. einzuhalten sind. Es handelt sich bei diesen Maßtoleranzen also um technische Vorgaben, die ausschließlich der sicheren Befestigung der Platten dienen.

Für Außenwandbekleidungen aus Betonwerkstein gilt die DIN 18516-5 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 5: Betonwerkstein; Anforderungen, Bemessung, die aber bezüglich der für eine sichere Befestigung der Platten einzuhaltenden Mindest- und Höchstmaße auf die DIN 18516-3 verweist und keine diesbezüglichen eigenen Regelungen enthält.

Sonstige Regeln

Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter u.Ä., die auch Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist.

Autor*in: Philipp Heinze