15.03.2016

Maßtoleranzen bei Putzarbeiten

Die Putzarbeiten umfassen Innenputz, Außenputz und Wärmedämmverbundsysteme. Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Putzarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. Erfahren Sie hier alles Wichtige.

Maßtoleranzen

Allgemeines

Die Arbeiten für Innenputz außer Trockenputz, Außenputz und Wärmedämmputz werden in der VOB/C in der DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten behandelt.

Für Trockenputz ist die ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, für Wärmedämmverbundsysteme die DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme maßgeblich.

Mögliche Probleme durch Maß- oder Ebenheitsabweichungen

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Putzarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen.

So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen. Anlässe dazu können beispielsweise sein:

  • Einbauteile von Nachunternehmern, z.B. Türzargen, Einbaumöbel etc. passen nicht in die vorgesehenen Öffnungen, Nischen o.Ä.
  • keilförmige oder ungleichmäßige Fugen im Anschlussbereich zu Einbauteilen, z.B. zwischen Wandfläche und Zarge
  • keilförmige oder ungleichmäßige Anschluss- oder Schattenfugen zwischen Bauteilen, z.B. zwischen Wänden und Unterdecken
  • Bedenken von Nachfolgegewerken, z.B. Tischler, Maler oder Fliesenleger, wegen Überschreitung zulässiger Toleranzen
  • Störung des Erscheinungsbilds durch erkennbare Unebenheiten
  • Störung des Erscheinungsbilds durch ungleichmäßigen Verlauf von Kanten

Regeln für die Beurteilung von Maßtoleranzen

Es ist vorab zu klären, ob es allgemein gültige oder vertraglich vereinbarte Regelungen für die Beurteilung der Maßtoleranzen gibt.

Eindeutig ist der Sachverhalt, wenn die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist.

Für alle anderen Fälle gelten die entsprechenden Normen als Maßstab für die Mindestanforderungen an die Toleranzen der betreffenden Bauteile, weil diese zu den gültigen Regeln der Technik zu zählen sind.

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Ursachen für Maßtoleranzen außerhalb der Putzarbeiten

Für die Beurteilung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln bezüglich der Maßtoleranzen muss untersucht werden, ob diese tatsächlich in den Putzarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Hier sind insbesondere zu nennen:

  • lastabhängige Verformungen
  • zeitabhängige Verformungen (Kriechen, Schwinden)
  • thermische Verformungen

Hinweis für die Praxis: Durchbiegung von Balken

Die Unebenheit eines verputzten Balkens kann z.B. auch durch ein Durchbiegen des Balkens unter Last verursacht werden. In solchen Fällen ist es u.U. sehr schwierig, festzustellen, welchen Anteil an dem Mangel der Verformung und welchen Anteil Ebenheitsabweichungen des Putzes haben. Deshalb sollen Überprüfungen der Toleranzen möglichst immer so frühzeitig wie nur möglich, am besten unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung, erfolgen.

Wenn der Auftragnehmer erkennt, dass es durch spätere Verformungen zu Problemen kommen kann, sollte er entsprechend ATV DIN 18345, Abschnitt 3.1.1 rechtzeitig, also vor Beginn seiner Arbeiten, dem Auftraggeber seine Bedenken mitteilen.

Technische oder gestalterische Aspekte

Wenn an das optische und gestalterische Erscheinungsbild von Flächen, Kanten u.Ä. besondere Anforderungen gestellt werden sollen, muss der Planer hierzu eigene Überlegungen anstellen und in seiner Leistungsbeschreibung angeben. Hierbei wird er von den Normen nicht unterstützt. Hilfestellung finden kann er aber z.B. in den Merkblättern der einschlägigen Verbände und Hersteller.

Grundlagen

Normen

Regelungen zu Maßtoleranzen bei Putzarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:

  • ATV DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
  • ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme
  • ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten
  • DIN 4121 Hängende Drahtputzdecken
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN V 18550 Putz und Putzsysteme – Ausführung
  • DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist, sind dadurch automatisch die genannten Normen eingeschlossen.

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Nach Abschnitt 4.5 der Norm stellen die in der DIN 18202 angegebenen Toleranzen Grundlagen für Passungsberechnungen im Bauwesen dar.

Bezogen auf die Putzarbeiten bedeutet das, dass eine Überprüfung der Toleranzen nach DIN 18202 nur in folgenden Fällen durchzuführen ist:

Vor Beginn der Putzarbeiten zur Überprüfung der Vorleistungen anderer Gewerke, insbesondere der Einhaltung der Grenzwerte für Winkelabweichungen und für Ebenheitsabweichungen der zu verputzenden Flächen.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Auftragnehmer bei Überschreitung der Toleranzen der jeweiligen Bauteile gegenüber dem Auftraggeber seine Bedenken geltend machen kann.

Nach Abschluss der Putzarbeiten:

  • wenn sich beim Einbau von Bauteilen herausstellt, dass Wandflächen nicht lotrecht oder Deckenflächen nicht waagerecht verlaufen oder diese Bauteile uneben sind
  • wenn sich beim Einbau, z.B. von Zargen, Einbauschränken o.Ä., herausstellt, dass lichte Maße nicht eingehalten worden sind
  • bei der Überprüfung durch nachfolgende Unternehmer im Rahmen ihrer Überprüfung von Vorleistungen, damit sie ggf. ihrerseits ihre Bedenken geltend machen können
  • bei der Abnahme der Putzarbeiten, damit belegt werden kann, dass die Leistung den Anforderungen an die Toleranzen entspricht

Der letzte Punkt ist dann wichtig, wenn die Gefahr besteht, dass es durch spätere zeit- und lastabhängige Verformungen zu einer Überlagerung der Maßveränderungen aus diesen Verformungen mit den Toleranzen kommen kann.

Die einzelnen Maßtoleranzen nach DIN 18202 lassen sich wie folgt auf Putzarbeiten anwenden:

Grenzabweichungen

Grenzabweichungen sind bei Putzarbeiten i.d.R. nur nachrangig von Bedeutung, weil es in den Zeichnungen der Planer selten Nennmaße gibt, die die Putzstärke beinhalten.

In der Regel handelt es sich in den Zeichnungen um Rohbaumaße. Wenn aber in Detailzeichnungen Nennmaße vorgegeben sind, dann müssen diese innerhalb der zulässigen Grenzabweichungen eingehalten werden.

Dabei kann es sich z.B. um Anschlüsse von Wärmedämmputz oder von Wärmedämmverbundsystemen an Blendrahmen von Fenstern und Türen handeln.

Bei der Überprüfung der Vorleistungen anderer Unternehmer durch den Auftragnehmer bei lichten Maßen von Öffnungen gelten die geringeren Anforderungen an Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 5.

Für die lichten Maße der fertig verputzten Laibungen der Öffnungen sind die Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 6 maßgebend.

Grenzwerte für Winkelabweichungen

Die Grenzwerte für Winkelabweichungen sind in den folgenden Bereichen der Putzarbeiten relevant:

  • Wandflächen:
    – Abweichung aus der Senkrechten im Aufriss
    – Abweichung aus der vorgegebenen Ebene bei geneigten Wänden
    – Abweichung aus der vorgegebenen Lage im Grundriss
  • Deckenflächen:
    – Abweichung aus der Waagerechten
    – Abweichung aus der vorgegebenen Ebene bei geneigten Decken
    – Abweichung von der Lage vorgegebener Kanten
  • Öffnungen, Aussparungen, Nischen u.Ä.:
    – Abweichung aus der Senkrechten, Waagerechten oder sonstiger vorgegebener Winkel bezüglich Lage und Form

Diese Grenzwerte gelten ebenso bei der Überprüfung von Vorleistungen nach ATV DIN 18345, Abschnitt 3.1.1.

Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen

Die Ebenheit der Oberflächen muss sich innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 der DIN 18202 bewegen. Ohne weitere vertragliche Vereinbarung sind zunächst die Werte aus Zeile 6 dieser Tabelle maßgebend. Wenn vom Auftraggeber erhöhte Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen gestellt werden, dann sind die verschärften Grenzwerte nach Zeile 7 der Tabelle einzuhalten.

Bei der Überprüfung des Untergrunds, auf dem der Putzer seine Leistung aufbauen soll, kann er aber nur die Grenzwerte nach Zeile 5 heranziehen. Die Differenz zwischen den Ebenheitsanforderungen an den Untergrund und an seine Leistung muss der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung ausgleichen.

Bei Mauerwerkswänden, deren Dicke einem Steinmaß entspricht, kommt als Untergrund insbesondere für dünnlagige Putze noch erschwerend hinzu, dass die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 nur für die bündige, also nur für eine Seite der Wände gelten. Dadurch kann es auf den nicht bündigen Seiten des Mauerwerks zu erheblich größeren Unebenheiten kommen, ohne dass ein Verstoß gegen die DIN 18202 vorliegt.

Dieses Problem wird dadurch verstärkt, dass zu den Grenzwerten für die Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 bei den Bauprodukten, also den Mauerwerkssteinen, die nach der Norm für deren Herstellung zulässigen Maßabweichungen hinzukommen. Das kann im Extremfall zu Ebenheitsabweichungen auf der nicht bündigen Seite einer Mauerwerkswand von bis zu 19 mm führen.

Obwohl solche Unebenheiten im Untergrund nicht gegen die Festlegungen verstoßen, sollte der Auftragnehmer trotzdem dem Auftraggeber seine diesbezüglichen Bedenken mitteilen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht bereits auf die Möglichkeit solch starker Unebenheiten hingewiesen und kein entsprechendes Putzsystem ausgeschrieben worden ist.

DIN V 18550 Putz und Putzsysteme – Ausführung

Putze nach dieser Norm sind an Wänden und Decken ein- oder mehrlagig in bestimmter Dicke aufgetragene Beläge aus Putzmörteln oder Beschichtungen mit putzartigem Aussehen, die ihre endgültigen Eigenschaften erst durch Verfestigung am Baukörper erreichen.

Innen- und Außenputze

Für Putze und Putzsysteme regelt die DIN V 18550 die mittlere Dicke und die zugehörige Mindestdicke. Die Mindestdicken müssen sich dabei auf einzelne Stellen beschränken. Ein Putz, der an vielen Stellen oder großflächig nur die Mindestdicke aufweist, stellt demnach einen Mangel dar.

Tab. 1: Mittlere und Mindestdicken von Putz nach DIN V 18550

Putzart Mittlere Dicke Mindestdicke
Außenputz, -system 20 mm 15 mm
einlagiger wasserabweisender Außenputz aus Werkmörtel 15 mm 10 mm
Innenputz, -system 15 mm 10 mm
einlagiger Innenputz aus Werk-Trockenmörtel 10 mm 5 mm

Die Norm weist darauf hin, dass für die Erfüllung besonderer (physikalischer) Anforderungen andere (größere) Dicken erforderlich werden können. Diese sollte der Planer in der Leistungsbeschreibung angeben.

Für dünnlagige Innenputze gibt die DIN V 18550 keine mittlere Dicke, sondern nur eine Mindestdicke von 3 mm und eine Höchstdicke von 5 mm an. Wegen dieser geringen Dickenbandbreite sind nach der Norm auch besonders hohe Anforderungen an die Ebenheit des Untergrunds zu stellen, weil ein Ausgleich von Unebenheiten mit einem Dünnlagenputz nahezu unmöglich ist.

In ihrem Anhang B gibt die Norm eine Übersicht über die Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen. Dieser Anhang hat normativen, also verbindlichen Charakter. Sie legt vier Qualitätsstufen von Q1 bis Q4 fest, die in ihrer Ausprägung den bisher im Merkblatt „Putzoberflächen im Innenbereich“, herausgegeben vom Bundesverband der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Baugipse, enthaltenen und gleich bezeichneten Qualitätsstufen entspricht. Dabei unterscheidet die DIN V 18550 innerhalb der Qualitätsstufen auch noch nach den Ausführungsarten der Oberflächen: abgezogen, geglättet und gefilzt/abgerieben.

Tab. 2: Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen und Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 3

Qualitätsstufe abgezogen geglättet gefilzt/abgerieben
Q1 keine keine keine
Q2 Zeile 6 Zeile 6 Zeile 6
Q3 Zeile 7 Zeile 6 Zeile 6
Q4 Zeile 7 Zeile 7

Die Qualitätsstufe Q1 ist für Oberflächen, an die keinerlei Anforderungen gestellt werden, gedacht. Wenn in der Leistungsbeschreibung aber zur Qualität der Oberfläche keine Angaben gemacht werden, ist die Qualitätsstufe Q2 als Standardoberfläche auszuführen.

Wärmedämmputz

Wärmedämmputz, für den die DIN V 18550 Maßtoleranzen angibt, besteht aus Putz mit EPS-Leichtzuschlag als wärmedämmendem Unterputz und wasserabweisendem Oberputz. Der Unterputz muss mindestens 20 mm dick sein. Er soll ohne besondere Maßnahmen nicht dicker als 100 mm sein.

Der Oberputz muss einschließlich eines eventuell erforderlichen Ausgleichsputzes im Mittel 8 mm dick sein, dabei gilt als nicht zu unterschreitende untere Toleranzgrenze eine Mindestdicke von 6 mm und als nicht zu überschreitende obere Toleranzgrenze eine Höchstdicke von 12 mm.

Für Wärmedämmputzsysteme, die andere Leichtzuschläge als den genannten EPS-Zuschlag enthalten, nennt die Norm keine eigenen Angaben, sondern verweist auf die Vorschriften der betreffenden Hersteller.

Sanierputz

Sanierputz dient zum Verputzen feuchter salzhaltiger Mauerwerke. Für diese Putze oder Putzsysteme müssen Eignungsprüfungen vorliegen. Sie weisen eine hohe Porosität, einen geringen Wasserdampfdiffusionswiderstand und eine verminderte kapillare Leitfähigkeit auf.

Sanierputze und -putzsysteme müssen eine Gesamtdicke von mindestens 20 mm haben.

DIN 55699 Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen

Die DIN 55699 gilt für die Anwendung und Verarbeitung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), allerdings sind die systembezogenen Zulassungen grundsätzlich ebenfalls zu beachten. Dazu gehören auch die Verarbeitungsrichtlinien der betreffenden Hersteller. Dementsprechend haben eventuell von der Norm abweichende Festlegungen zu Toleranzen in den Verarbeitungsrichtlinien Vorrang vor den Regelungen in der Norm.

Toleranzen für Putzarbeiten

Nach den ATV ergibt sich, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 zulässig sind.

Die ATV geben auch an, dass bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 liegen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit und die Maßhaltigkeit stellen könne. Bezüglich der Ebenheit wird auf die Grenzwerte bei erhöhten Anforderungen nach DIN 18202 verwiesen.

Nach DIN V 18550 gilt die Qualitätsstufe Q2 als Standardanforderung an Innenputze. Darüber hinausgehende Qualitätsanforderungen sind besondere Leistungen.

Ein Blick in die DIN V 18550 zeigt, dass ohne erhöhte Anforderungen an die Maßhaltigkeit und Ebenheit keine erhöhte Oberflächenqualität erreichbar ist. Das gilt nicht nur für Innenputze, sondern ist auch auf Außenputze übertragbar.

ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme

Die ATV DIN 18345 dient als eigene ATV für Wärmedämmverbundsysteme. Dabei enthält diese keine weiteren Hinweise zu Toleranzen. Es sind nur die in vielen ATV enthaltenen allgemeinen Hinweise zu finden:

Abschnitt 3.1.1 weist auf die erforderliche Anmeldung von Bedenken bei größeren Unebenheiten des Untergrunds als nach DIN 18202 zulässig hin.

Abschnitt 3.1.2 gibt an, dass Abweichungen von Nennmaßen im Rahmen der DIN 18202 zulässig sind und

dass bei Streiflicht sichtbare Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen der DIN 18202 liegen.

Maßnahmen wegen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit und Maßhaltigkeit sind auch nach dieser ATV besondere Leistungen (Abschnitt 4.2.16 ATV).

ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten

Die ATV DIN 18340 dient als eigene ATV für die Trockenbauarbeiten. Dabei enthält diese keine speziellen Regelungen zu Toleranzen bei Trockenbauarbeiten.

Toleranzen für Trockenbauarbeiten

In Abschnitt 3.1.3 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202, der DIN 18203-2 und der DIN 18203-3 zulässig sind.

Anmerkung: Die Teile 1 und 2 der DIN 18203 wurden zurückgezogen, werden in der VOB 20112 jedoch noch angeführt.

Die ATV gibt auch an, dass bei Streiflicht sichtbar werdende Unebenheiten zulässig sind, wenn sie innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 liegen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit und die Maßhaltigkeit stellen könne. Hierbei handelt es sich dann um eine besondere Leistung.

Bezüglich der Ebenheit wird auf die Grenzwerte bei erhöhten Anforderungen nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 und Zeile 7 verwiesen.

Weiterhin regelt die ATV die Ausführung von Oberflächen bei unterschiedlichen Anforderungen, ohne aber konkrete Angaben zu Toleranzen zu machen. Es sind lediglich allgemeine Angaben zu finden, wie z.B. zulässige werkzeugbedingte Grate, oder wie der stufenlose Übergang zwischen Spachtelung und Plattenoberfläche auszuführen ist und dass keine Bearbeitungsabdrücke oder Spachtelgrate sichtbar bleiben dürfen.

Sonstige Regeln

Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter u.Ä., die auch Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist.

Selbstverständlich kann der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung auch eigene Anforderungen an die Toleranzen vorgeben, an die der Auftragnehmer dann vertraglich gebunden ist.

Davon sollte der Planer auch immer Gebrauch machen, wenn die Anforderungen der Norm im konkreten Fall nicht ausreichen. Diese Anforderungen müssen dabei aber selbstverständlich auch das technisch und handwerklich Machbare berücksichtigen.

Zum Beispiel ist eine absolut planebene Fläche mit den auf der Baustelle zur Verfügung stehenden Mitteln einfach nicht herstellbar, eine solche in der Leistungsbeschreibung zu fordern wäre daher falsch.

Autor*in: Philipp Heinze