28.02.2022

Maßtoleranzen bei Fliesen- und Plattenarbeiten

Die Fliesen- und Plattenarbeiten umfassen das Ansetzen und Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaik sowie Fliesen, Platten und Mosaik auf Glas. In der VOB/C sind die Fliesen- und Plattenarbeiten in der ATV DIN 18352 geregelt.

Maßtoleranzen

Allgemeines

Die Fliesen- und Plattenarbeiten umfassen das Ansetzen und Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaik sowie Fliesen, Platten und Mosaik auf Glas.

Das Ansetzen und Verlegen anderer Platten aus Natur- oder Betonwerkstein fällt nicht in den Bereich der Fliesen- und Plattenarbeiten, sondern gehört zu den Natur- bzw. Betonwerksteinarbeiten.

In der VOB/C sind die Fliesen- und Plattenarbeiten in der ATV DIN 18352 geregelt.

Mögliche Probleme durch Maß- oder Ebenheitsabweichungen

Bei der Beurteilung von Maßtoleranzen bei Fliesen- und Plattenarbeiten ergibt sich eine Reihe von Fragen und Problemen. So ist zunächst zu klären, warum die Maßtoleranzen überprüft werden sollen. Anlässe dazu können beispielsweise sein:

  • Einbauteile von Nachunternehmern, z.B. Türzargen, Einbaumöbel, Sanitärgegenstände, Elektroinstallationsteile etc. passen nicht in die vorgesehenen Öffnungen, Nischen o.Ä.
  • keilförmige oder ungleichmäßige Fugen im Anschlussbereich zu Einbauteilen, z.B. zwischen Wandfläche und Zarge
  • keilförmige oder ungleichmäßige Anschluss- oder Schattenfugen zwischen Bauteilen, z.B. zwischen Wänden und Unterdecken
  • Bedenken von Nachfolgegewerken, z.B. Tischler, Heizungs- und Sanitärinstallateur oder Elektriker, wegen Nichteinhaltung der zulässigen Toleranzen
  • Störung des Erscheinungsbilds oder der Funktion, z.B. durch Stolpergefahr, wegen erkennbarer Unebenheiten
  • Störung des Erscheinungsbilds durch ungleichmäßigen Verlauf von Fugen und Kanten

Ursachen für Maßtoleranzen außerhalb der Fliesen- und Plattenarbeiten

Für die Beurteilung von vermeintlichen oder tatsächlichen Mängeln bezüglich der Maßtoleranzen muss aber auch noch untersucht werden, ob diese tatsächlich in den Fliesen- und Plattenarbeiten begründet sind oder ob es noch andere Einflussfaktoren gibt. Hier sind insbesondere zu nennen:

  •  lastabhängige Verformungen
  •  zeitabhängige Verformungen (Kriechen, Schwinden)
  •  thermische Verformungen

Die Unebenheit eines gefliesten Bodens kann z.B. auch durch ein Durchbiegen der Rohdecke unter Last verursacht werden. In solchen Fällen ist es u.U. sehr schwierig festzustellen, welchen Anteil an dem Mangel der Unebenheit die Verformung des Untergrunds und welchen Anteil Ebenheitsabweichungen der Fliesen- und Plattenarbeiten haben, wenn die Verformung nicht bereits vor dem Verlegen der Fliesen oder Platten vorhanden war. Deshalb sollen Überprüfungen der Toleranzen möglichst immer so frühzeitig wie nur möglich, am besten unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung, erfolgen.

Verformungen des Untergrunds können sehr weit reichende Auswirkungen haben. Es kann beispielsweise in Bodenflächen von Balkonen zur Bildung von Pfützen oder zu Gegengefälle kommen. Deshalb sind solche zu erwartenden Verformungen vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen.

Wenn der Auftragnehmer erkennt, dass es durch spätere Verformungen zu Problemen kommen kann, sollte er entsprechend ATV DIN 18352, Abschnitt 3.1.1 rechtzeitig, also vor Beginn seiner Arbeiten, dem Auftraggeber seine Bedenken mitteilen.

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Grundlagen

Normen

Regelungen zu Maßtoleranzen bei Fliesen- und Plattenarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:

  • ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN 18065 Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist, ist dadurch automatisch die DIN 18202 eingeschlossen. Bei Fliesen- und Plattenarbeiten an Treppen ist auch die DIN 18065 zu beachten, obwohl diese nicht in der ATV aufgeführt wird.

DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Nach Abschnitt 4.5 der Norm stellen die in der DIN 18202 angegebenen Toleranzen Grundlagen für Passungsberechnungen im Bauwesen dar. Korrespondierend damit gibt die DIN 18202 in ihrem Abschnitt 4.2 an, dass die in ihr angegebenen Toleranzen einzuhalten sind, damit die betreffenden Bauteile ihre Funktion erfüllen können und der Zusammenbau der Bauteile ohne Anpass- und Nacharbeiten möglich ist.

Bezogen auf die Fliesen- und Plattenarbeiten bedeutet das, dass eine Überprüfung der Toleranzen nach DIN 18202 nur in folgenden Fällen durchzuführen ist:

  • vor Beginn der Fliesen- und Plattenarbeiten:
    zur Überprüfung der Vorleistungen anderer Gewerke, insbesondere der Einhaltung der Grenzwerte für Winkelabweichungen und für Ebenheitsabweichungen der zu belegenden Flächen, damit der Auftragnehmer bei Überschreitung der Toleranzen der jeweiligen Bauteile dem Auftraggeber gegenüber seine Bedenken geltend machen kann
  • nach Abschluss der Fliesen- und Plattenarbeiten:
    wenn sich beim Einbau von Bauteilen herausstellt, dass Wandflächen nicht lotrecht oder Bodenflächen nicht waagerecht oder im geforderten Gefälle verlaufen oder diese Bauteile uneben sind
    – wenn sich beim Einbau, z.B. von Zargen, Einbauschränken, Sanitärgegenständen o.Ä., herausstellt, dass Maße nicht eingehalten worden sind
    – bei der Überprüfung durch nachfolgende Unternehmer im Rahmen ihrer Überprüfung von Vorleistungen, damit sie ggf. ihrerseits ihre Bedenken geltend machen können
    – bei der Abnahme der Fliesen- und Plattenarbeiten, damit belegt werden kann, dass die Leistung den Anforderungen an die Toleranzen entspricht

Die einzelnen Maßtoleranzen nach DIN 18202 lassen sich wie folgt auf Fließen- und Plattenarbeiten anwenden:

Grenzabweichungen

Die Höhenlage der Fliesenoberfläche von Fußböden zu einer Bezugsfläche, die i.d.R. durch einen Höhenbezugspunkt (Meterriss) definiert wird, muss den Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 2 entsprechen. Der Nennabstand der Fußbodenoberfläche auf einen Höhenbezugspunkt bezogen beträgt i.d.R. genau 1 m, dafür ist nach Tabelle 1, Spalte 2 eine Grenzabweichung von ±10 mm zulässig.

Grenzabweichungen sind bei Fliesen- und Plattenarbeiten wie z.B. bei Podesthöhen, Höhen von fertig belegten Abmauerungen, lichten Maßen von Öffnungen und Nischen, fertigen Dicken beidseitig zu belegender, frei stehender Wandscheiben, z.B. Duschtrennwände, oder beim Aufstellen von Fliesentrennwänden und Trennwänden aus Zellenwandsteinen zu beachten.

Bei der Überprüfung der Vorleistungen anderer Unternehmer durch den Auftragnehmer, z.B. Überprüfung der Lage gemauerter Wände, der Höhe von Abmauerungen, Podesten, Stufen u.Ä., gelten die gleichen Grenzabweichungen, allerdings bezogen auf die Nennmaße für diese unfertigen Bauteile. Deshalb gilt für den Abstand der Oberkante eines mit Fliesen zu belegenden Estrichs zum Meterriss nach DIN 18202, Tabelle 1 eine Grenzabweichung von ±16 mm.

Bei lichten Maßen von Öffnungen gelten für die Vorleistungen die geringeren Anforderungen an Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 1, sofern es sich nicht um bereits verputzte Laibungen handelt, die ebenso wie die u.U. anschließend mit Fliesen belegten Laibungen zu den oberflächenfertigen Laibungen zählen.

Grenzwerte für Winkelabweichungen

Die Grenzwerte für Winkelabweichungen sind in vielen Bereichen der Fliesen- und Plattenarbeiten relevant:

Wandflächen, Wandscheiben:

  • Abweichung aus der Senkrechten im Aufriss
  • Abweichung aus der vorgegebenen Ebene bei geneigten Wänden
  • Abweichung aus der vorgegebenen Lage im Grundriss

Boden-, Podestflächen:

  • Abweichung aus der Waagerechten
  • Abweichung aus der vorgegebenen Ebene bei Flächen mit Gefälle
  • Abweichung von der Lage vorgegebener Kanten

Öffnungen, Aussparungen, Nischen u.Ä.:

  • Abweichung aus der Senkrechten, Waagerechten oder sonstiger vorgegebener Winkel bezüglich Lage und Form

Diese Grenzwerte gelten ebenso bei der Überprüfung von Vorleistungen nach ATV DIN 18352, Abschnitt 3.1.1.

Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen

Die Ebenheit der Oberflächen muss sich innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 3 bewegen. Ohne weitere vertragliche Vereinbarung sind zunächst die Werte aus den Zeilen 3 bzw. 6 dieser Tabelle maßgebend. Wenn vom Auftraggeber erhöhte Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen gestellt werden, dann sind die verschärften Grenzwerte nach Zeile 4 bzw. 7 der Tabelle einzuhalten.

DIN 18065 Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße (Tabelle 1)

Die DIN 18065 enthält zulässige Toleranzen für Treppen. Diese sind auch vom Fliesenleger zu beachten, wenn er Treppenstufen mit Fliesen oder Platten belegen soll. Es handelt sich bei den Toleranzen dieser Norm um Angaben für die fertige Treppe.

In Abschnitt 7 der DIN 18065 sind folgende zulässige Maßabweichungen festgelegt:

  • zulässige Abweichung vom Nennmaß der Treppensteigung: ±5 mm
  • zulässige Abweichung vom Nennmaß des Treppenauftritts: ±5 mm
  • zulässige Differenz der tatsächlichen Maße zweier benachbarter Stufen: 5 mm
  • Bei gewendelten Treppen ist eine Abweichung beim Treppenauftritt im Bereich der Wendelung von bis zu 15 mm zulässig, wenn dadurch ein stetiges Stufenbild erreicht wird.
  • Bei Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen darf die tatsächliche Steigung der Antrittsstufe maximal 1,5 cm vom Nennmaß abweichen.
  • Das maximale Steigungsmaß nach DIN 18065, Tabelle 1 darf nicht durch Toleranzen überschritten werden.
  • Das minimale Auftrittsmaß nach DIN 18065, Tabelle 1 darf nicht durch Toleranzen unterschritten werden.

Tab. 1: Grenzmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt

Treppenart Nutzbare Laufbreite [cm] Steigung s [mm] Auftritt a [mm]
  mind. mind. max. mind. max.
Grenzmaße für Gebäude im Allgemeinen
baurechtlich notwendige Treppe 100 140 190 260 370
nicht notwendige Treppe 50 140 210 210 370
Grenzmaße für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen
baurechtlich notwendige Treppe 80 140 200 230 370
nicht notwendige Treppe 50 140 210 210 370

Anmerkung zur Tabelle: Die Werte sind im fertigen Endzustand einzuhalten.

Die Toleranzen des Abschnitts 7 dürfen auf die Grenzmaße nicht angerechnet werden.

Die nutzbare Treppenlaufbreite darf im Fußraum durch Treppenwangen eingeschränkt werden.

  • Neigungstoleranzen müssen innerhalb der Toleranzen der Nennmaße für Treppensteigung s und Treppenauftritt a liegen.
  • Die Auftrittsflächen der Stufen dürfen im eingebauten Zustand von der waagerechten Lage maximal abweichen:
    – in der Treppenlaufbreite: ±0,5 %
    – in der Auftrittstiefe: ±1,0 %
  • Auftrittsflächen der Zwischenpodeste im fertigen Zustand dürfen von der waagerechten Nennlage (Solllage) in jede Richtung maximal ±0,5 %, jedoch nicht mehr als 1 cm abweichen.

ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten

Die DIN 18352 gilt für das Ansetzen und Verlegen von keramischen Fliesen, Platten und Mosaik sowie für Fliesen, Platten und Mosaik aus Glas.

Prüfung von Vorleistungen

Nach Abschnitt 3.1.1 hat der Auftragnehmer u.a. die Einhaltung der Toleranzen nach DIN 18202 bei den Vorleistungen, auf denen er seine Leistungen aufbauen soll, zu überprüfen und, wenn er unzulässige Überschreitungen feststellt, hierzu dem Auftraggeber seine Bedenken nach § 4 Abs. 3 VOB/B mitzuteilen.

Toleranzen für Fliesen- und Plattenarbeiten

In Abschnitt 3.1.3 gibt die ATV an, dass Maßabweichungen innerhalb der Toleranzen der DIN 18202 zulässig sind.

In der ATV wird zudem darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber höhere Anforderungen an die Ebenheit stellen kann. Bei einem erforderlichen erhöhten Aufwand zur Einhaltung strengerer Anforderungen an die Ebenheit handelt es sich nach ATV Abschnitt 4.2.10 um Besondere Leistungen.

Hinsichtlich der Fugenbreiten weist die ATV darauf hin, dass Fugen gleichmäßig breit sein sollen, andererseits aber Maßtoleranzen der Fliesen und Platten in den Fugen ausgeglichen werden sollen. Die technisch notwendige Fugenbreite ist in der ATV in Abschnitt 3.4.2 mit 2–8 mm festgelegt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass größere Fugenbreiten je nach Art, Format, Materialtoleranz und Verwendungszweck der Belagsstoffe notwendig sein können.

Sonstige Regeln

Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter und dergleichen, die auch Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist.

Einsatzbereiche von Fliesen und Platten

Für die Betrachtung der Toleranzen bzw. deren Anwendungsbereiche wird nachfolgend auf die Einsatzbereiche

  • Bodenbeläge im Innenbereich,
  • Bodenbeläge im Außenbereich,
  • Innenwandbekleidungen,
  • Außenwandbekleidungen,
  • Fugen

eingegangen

Bodenbeläge im Innenbereich

Grenzabweichungen

Zulässige Grenzabweichungen für Bodenbeläge sind in der DIN 18202, Abschnitt 5, Tabelle 1 festgelegt. Da der Fliesenleger i.d.R. eine fertiggestellte Verlegefläche vorfindet, kann er keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die örtlichen Gegebenheiten nehmen.

Flächenfertiger Untergrund/Standard (Tabelle 2)

Sowohl einem Estrich als auch einem Fliesen- oder Plattenbelag liegen im Standardfall die gleichen zulässigen Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen zugrunde (DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 3).

Tab. 2: Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Bodenbelägen und Untergründen zur Aufnahme von Bodenbelägen

Zulässige Ebenheits-
abweichungen
Stichmaße als Grenzmaße [mm] bei Messpunktabständen [m]
bis 0,1 > 0,1–1 > 1–4 > 4–10 > 10–15
Untergründe zur Aufnahme von Bodenbelägen 2 4 10 12 15

Dickbettverlegung

Bei einer Verlegung im Dickbett können Ebenheitsabweichungen beim Verlegeuntergrund ausgeglichen werden. Daher ist die konventionelle Verlegung im Dickbett vorzuziehen, vor allem wenn der vorhandene Verlegeuntergrund unregelmäßig ist, aber auch, wenn unterschiedlich dicke Fliesen und Platten zu verlegen sind. Bei der Dickbettverlegung von Fliesen und Platten soll die Bettung gemäß ATV DIN 18352 folgende Stärken aufweisen:

  • Bodenbeläge allgemein: 20 mm
  • Bodenbeläge auf Trennschicht innen: 30 mm
  • Bodenbeläge auf Dämmstoffschicht innen: 45 mm

Dünnbettverlegung

Sollen Fliesen und Platten im Dünnbett verlegt werden, muss der Untergrund besonders eben sein. Beim Dünnbettverfahren nach DIN 18157-1 bis -3 werden i.d.R. gleichmäßig dicke, sog. kalibrierte (nach dem Brennen maßgenau geschnittene) Keramik- und Steinbeläge auf einem nahezu ebenen Untergrund verlegt. Da der Ausgleich von Unebenheiten bei diesem Verfahren kaum möglich ist, muss der Verlegeuntergrund in seiner Ebenflächigkeit der fertigen Nutzfläche weitgehend entsprechen.

Bodenbeläge im Außenbereich

Der Einsatz von Bodenbelägen im Außenbereich beschränkt sich meist auf die Anwendungsbereiche Balkone und Terrassen. Bezüglich der Maßtoleranzen sind Balkone und Terrassen nicht anders auszuführen als Bodenbeläge im Innenbereich, abgesehen von Besonderheiten wie notwendiges Gefälle etc.

Gefälle

Durch fehlendes oder falsches Gefälle können Bauschäden hervorgerufen werden, beispielsweise Frostabsprengungen. Der Planer hat die möglichen Ebenheits- und Winkeltoleranzen sowie eventuell auftretende inhärente Verformungen in seinen Passungsüberlegungen zu berücksichtigen. Die Korrektur eines falschen oder fehlenden Gefälles ist oftmals mit erheblichem Aufwand verbunden.

Um Wasser sicher von Gebäuden wegzuleiten, müssen Außenbeläge entweder mit Gefälle verlegt werden oder aber, bei waagerechter Verlegung, eine wasserführende Unterlage (Dränschicht etc.) aufweisen.

  • Für Flächen im Außenbereich sollte das Gefälle 1,5–3 % betragen.
  • Das Mindestgefälle des Untergrunds sollte 1,5–2 % aufweisen.

Sind Platten auf einer Unterlage mit Gefälle zu verlegen, sollte diese also überprüft werden. Gemäß ATV DIN 18352, Abschnitt 3.1.1 hat der Auftragnehmer Bedenken geltend zu machen, wenn

  • die Unterlage ein fehlendes oder ungenügendes Gefälle aufweist oder aber
  • das ausgeführte Gefälle von den Angaben in den Ausführungsunterlagen abweicht.

Mörtelbettdicken

Dickbett

Die angegebenen Mörtelbettdicken für Verlegungen im Außenbereich betragen nach ATV DIN 18352

  • 20 mm bei der Dickbettverlegung allgemein,
  • 50 mm für die Dickbettverlegung bei Außenlagen auf Trennschichten und
  • 50 mm für die Dickbettverlegung auf Dämmschichten im Außenbereich.

Bezüglich der Ebenheitstoleranzen bei dieser Verlegungsart sind daher kaum Probleme gegeben.

Dünnbett

Bei einer Dünnbettverlegung gemäß DIN 18517-1 bis -3 ist ein Ausgleichen von Unebenheiten kaum möglich. Der Verlegeuntergrund muss daher besonders ebenflächig sein.

Plattenfugen

Bei der Verlegung von Fliesen und Platten im Außenbereich ist auch das Einhalten von Fugenmindestbreiten zu beachten. Soll anfallendes Oberflächenwasser über die Fugen in eine darunterliegende, wasserführende Schicht geleitet werden (Dränschicht etc.), sind Planung und Ausführung von entsprechenden Fugenbreiten zu beachten.

Innenwandbekleidungen

Für das Ansetzen von Wandbekleidungen im Gebäudeinneren existiert keine eigene Norm. Bei der Ausführung sind daher die entsprechenden Fachnormen anzuwenden:

  • ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

Nicht flächenfertige Untergründe (Tabelle 3)

Gemäß DIN 18202, Tabelle 3 sind für nicht flächenfertige Wände die nachfolgend angeführten Ebenheitsabweichungen zulässig, in Gegenüberstellung zu flächenfertigen Wänden:

Tab. 3: Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Wänden/Standard

Zulässige Ebenheits-
abweichungen
Stichmaße als Grenzmaße [mm] bei Messpunktabständen [m]
bis 0,1 > 0,1–1 > 1–4 > 4–10 > 10–15
nicht flächenfertige Wände 5 10 15 25 30
flächenfertige Wände (z.B. mit Wandputz oder Bekleidung) 3 5 10 20 25
Differenz 2 5 5 5 5

Anhand der Tabelle kann man erkennen, dass i.d.R. eine Toleranz von 5 mm im Mörtelbett ausgeglichen werden muss, da an die Ebenheit des Untergrunds (nicht flächenfertig) andere Anforderungen gestellt werden als an die Ebenheit der Wandbekleidung (flächenfertig).

Flächenfertige Untergründe (Tabelle 4)

Anders verhält es sich bei Untergründen, die flächenfertig sind, beispielsweise eine verputzte Wandfläche oder eine Trockenbauwand. An die Ebenheit einer verputzten Wand (flächenfertig) und der Wandbekleidung (flächenfertig) bestehen die gleichen Anforderungen, den Standardfall vorausgesetzt. Werden jedoch erhöhte Anforderungen an die Wandbekleidung gestellt, nicht jedoch an den Untergrund, so müssen auch hier Differenzen in der Bettung ausgeglichen werden (bis 2 mm bei Messpunktabständen bis 4 m, 5 mm bei größeren Abständen, siehe nachfolgende Tabelle):

Tab. 4: Zulässige Ebenheitsabweichungen bei Wänden/Standardanforderungen an den Untergrund und erhöhte Anforderungen an die Bekleidung

Zulässige Ebenheits-
abweichungen
Stichmaße als Grenzmaße [mm] bei Messpunktabständen [m]
bis 0,1 > 0,1–1 > 1–4 > 4–10 > 10–15
flächenfertige Wände (z.B. mit Wandputz oder Bekleidung) 3 5 10 20 25
wie vor, jedoch erhöhte Anforderungen 2 3 8 15 20
Differenz 1 2 2 5 5

Wandbekleidungen im Dünnbett

Sollen Fliesen und Platten im Dünnbett gemäß DIN 18157-1 bis -3 angesetzt werden, muss der Untergrund daher besonders eben sein. Er sollte bei flächenfertigen Untergründen keine größeren Ebenheitsabweichungen aufweisen als nach DIN 18202, Tabelle 3 zulässig, also erhöhten Anforderungen genügen. Bei nicht flächenfertigen Untergründen ist eine Verlegung im Mittel- oder Dickbett zu bevorzugen.

Verlegung im Dickbett

Beim Ansetzen von Wandfliesen und -platten im Dickbett können Ebenheitsabweichungen beim Verlegeuntergrund ausgeglichen werden. Gemäß ATV DIN 18352 muss ein Dickbett für Wandfliesen und -platten folgende Stärke aufweisen:

  • Nenndicke: 15 mm

Wenn der vorhandene Verlegeuntergrund unregelmäßig ist oder großformatige Platten anzusetzen sind, ist diese Technik daher vorzuziehen.

Außenwandbekleidungen

Die Ausführung von Außenwandbekleidungen mit Fliesen und Platten wird in folgenden Normen geregelt:

  • DIN 18515-1 Außenwandbekleidungen – Grundsätze für Planung und Ausführung – Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten

In der Normenreihe DIN 18515 werden Wandbekleidungen nach Art der Befestigung unterteilt in:

  • angemörtelte Bekleidungen
  • verankerte Bekleidungen

Bis 0,12 m2 Einzelgröße, bis 0,49 m Seitenlänge und bis zu einer Dicke von 0,015 m können Fliesen angemörtelt bzw. im Dünnbettverfahren versetzt werden. Bei geriffelten Platten darf die Gesamtplattendicke mit Riffelung abweichend bis zu 0,02 m betragen. Darüber hinaus müssen die Platten einzeln verankert werden.

Da bei Außenfassaden eine erhöhte Gefahr gegeben ist, wird in der ATV DIN 18352 auch auf die angeführten Normen verwiesen.

Fugen

Da Fugen ein wesentlicher Bestandteil bei allen Anwendungsbereichen von Platten- und Fliesenarbeiten sind, werden sie an dieser Stelle gesondert behandelt.

Mineralische Fugen bzw. Plattenfugen müssen Abweichungen der Baustoffe aufnehmen können sowie auch Längenänderungen bei den Bauteilen. Sie sind daher in entsprechender Breite fachgerecht anzulegen. Laut VOB/C-Norm sollen sie zudem gleichmäßig breit angelegt werden, was im Widerspruch zum Vorgenannten steht. Um ein optisch ansprechendes Fugenbild zu erhalten, sollten die Fliesen und Platten daher nur vereinzelt größere Baustofftoleranzen aufweisen.

Bewegungsfugen kommen als Gebäudetrennfugen, Feldbegrenzungsfugen sowie als Rand- und Anschlussfugen zum Einsatz. Ihre Funktion besteht darin, spannungsfreie Bewegungen der Konstruktion zu ermöglichen. Sie sind daher entsprechend und fachgerecht zu dimensionieren.

Fugenbreiten

Die Anlage des Fugenrasters sollte auf das Nennmaß bzw. das Werkmaß der Beläge abgestimmt werden. Da herstellungstechnisch keine punktgenauen Maße erzielt werden können, dürfen die Belagstoffe innerhalb vorgegebener Toleranzen variieren. Die Anlage der Fugenbreite hat dementsprechend zu erfolgen.

Gemäß Abschnitt 3.4.1 der ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten dienen Fugen dazu, Toleranzen der Werkstoffe aufzunehmen. Die Fugenbreiten richten sich dabei nach den Formaten der Platten und der Plattenart, aber auch nach dem Verwendungszweck.

Beurteilung von Fugen

Bei der Beurteilung einer ausgeführten Fuge muss immer von zwei angrenzenden Werkstücken oder Bauteilen ausgegangen werden. Da laut DIN 18352 gefordert ist, die Fugen gleichmäßig breit anzulegen, können die theoretisch zulässigen Maßtoleranzen nicht uneingeschränkt ausgenutzt werden. Wird durch stark ungleichmäßige Fugenbreiten das Bild einer Fassade, eines Bodenbelags oder einer Wandbekleidung insgesamt oder an exponierten Stellen beeinträchtigt, so ist dies zumindest als optischer Mangel zu werten.

Fugenausgleich bei positiven Grenzabmaßen

Der Ausgleich der jeweiligen Werkstofftoleranzen im Bereich der Fugen bedingt bei Fliesen, deren Größe oberhalb des jeweiligen Nennmaßes bzw. Werkmaßes liegt, eine Einschnürung des Fugenverlaufs. Da gerade bei Bauteilen mit sehr großen Längenausdehnungen solche Einschnürungen optisch besonders ins Auge fallen, ist darauf zu achten, die vorhandenen Maßtoleranzen der einzelnen Fliesen auf zwei benachbarte Fugen aufzuteilen.

Fugenanlage bei Platten mit positiven Grenzabmaßen

Abb. 1: Fugenanlage bei Platten mit positiven Grenzabmaßen

Fugenausgleich bei negativen Grenzabmaßen

Bei der Anlage von Fugen in Verbindung mit Fliesen, die ein negatives Grenzabmaß aufweisen, ist gleichermaßen wie bei Fliesen mit positiven Grenzabmaßen zu verfahren. Auch hier ist die vorhandene Toleranz auf die jeweils benachbarten Fugen gleichmäßig zu verteilen.

Fugenanlage bei Platten mit negativen Grenzabmaßen

Abb. 2: Fugenanlage bei Platten mit negativen Grenzabmaßen

 

Autor*in: Philipp Heinze