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So wird der neu gewählte Betriebsrat zum schlagkräftigen Team

Möglicherweise gab es auch in Ihrem Betrieb eine Betriebsratswahl, bei der unter­schiedliche Listen mit teils gegensätzlichen Positionen angetreten sind. Umso wichtiger ist es, zu Beginn der neuen Amtszeit einen klaren Schnitt zu machen: Der Wahlkampf ist vorbei – jetzt steht ausschließlich das gemeinsame Ziel im Mittelpunkt, nämlich das bestmögliche Ergebnis für die Kollegen zu erzielen. Und dabei hilft gezieltes Teambuilding.

In den Betriebsrat werden Menschen gewählt, die ein gemeinsames Anliegen verbindet: die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten. Gleichzeitig bringt jedes Mitglied eigene Erfahrungen, Erwartungen, Stärken und Schwächen mit – sowohl beruflich als auch privat. Das BetrVG regelt zwar die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, enthält jedoch keine konkreten Vorgaben für den Umgang mit Konflikten innerhalb des Gremiums. Dennoch gilt auch hier der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs, angelehnt an § 2 Abs. 2 BetrVG.

Konstruktive Diskussionen sind erwünscht

Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet nicht, dass alle Mitglieder stets derselben Meinung sein müssen. Im Gegenteil: Unterschiedliche Ansichten sollen offen und respektvoll diskutiert werden, um auf dieser Grundlage tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Vorstellung, dass im Betriebsrat immer Harmonie herrscht, ist unrealistisch und auch gesetzlich nicht vorgesehen. Vielmehr ist ausdrücklich gewollt, dass sich das Gremium aus Beschäftigten verschiedener Bereiche und Tätigkeiten zusammensetzt (§ 15 Abs. 1 BetrVG), was zwangsläufig zu unterschiedlichen Interessen führt.

Hinweis

Unterschiedliche Meinungen dürfen und sollen engagiert vertreten werden. Dabei ist jedoch entscheidend, sachlich und lösungsorientiert zu bleiben. Persönliche Angriffe oder verletzende Äußerungen sind im Betriebsrat fehl am Platz.

Vertraulichkeit als Grundprinzip

Gelegentlich kommt es vor, dass einzelne Mitglieder vertrauliche Informationen gezielt weitergeben, um anderen zu schaden. Ein solches Verhalten ist inakzeptabel. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie persönlichen Angelegenheiten muss für jedes Mitglied selbstverständlich sein. Vertraulichkeit bildet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse
der Beschäftigten und des Betriebs. Gegen entsprechende Verstöße sollte konsequent vorgegangen werden – im Extremfall bis zum Ausschluss aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG).

Gemeinsames Handeln stärkt den Erfolg

Der oft zitierte Satz „Gemeinsam sind wir stark“ mag abgedroschen klingen, trifft aber gerade im betrieblichen Alltag zu. Arbeitnehmer können sowohl im Betrieb als auch auf tariflicher Ebene viel erreichen, wenn sie solidarisch handeln. Für den Betriebsrat bedeutet das: Der größte Erfolg stellt sich ein, wenn alle Mitglieder gemeinsam an einem Ziel arbeiten und sich als Team verstehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber interne Unterschiede ausnutzt.

Klare Regeln für die Zusammenarbeit

Ein funktionierendes Team im Betriebsrat entsteht nicht von selbst. Ziel ist es, die Zusammenarbeit effizient zu gestalten, Reibungsverluste zu minimieren und die Zufriedenheit der Mitglieder zu erhöhen. Dafür ist es sinnvoll,

  • verbindliche Regeln für die Zusammenarbeit festzulegen (z. B. in der Geschäftsordnung oder ergänzend dazu),
  • soziale Kompetenzen wie Kommunikation, Konfliktfähigkeit und Wahrnehmung zu stärken,
  • Zuständigkeiten und Rollen im Team klar zu definieren,
  • unterschiedliche Interessen und besondere Fähigkeiten einzelner Mitglieder offen anzusprechen,
  • ein gemeinsames Selbstverständnis als Team zu entwickeln und
  • die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum konstruktiven Umgang mit Kritik auszubauen.

Wichtige Fragen zur Teamarbeit

Zur Klärung der Rahmenbedingungen sollten sich Betriebsratsmitglieder unter anderem mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Welche Ziele und Erwartungen haben die einzelnen Mitglieder?
  • Wie stark identifizieren sie sich mit den gemeinsamen Zielen?
  • Wie soll die Zusammenarbeit konkret gestaltet werden?
  • Wie werden die Fähigkeiten der anderen eingeschätzt?
  • Wer übernimmt welche Aufgaben und Rollen?
  • Wie werden Konflikte gelöst und Entscheidungen getroffen?
  • Wie verbindlich sind getroffene Absprachen?
  • Wie wird der Informationsaustausch organisiert?
  • Wie tritt das Gremium nach außen auf?
  • Wie gestaltet das Team seinen Lern- und Entwicklungsprozess?
  • Wie wird die Zusammenarbeit regelmäßig reflektiert?

Sach- und Beziehungsebene unterscheiden

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es entscheidend, zwischen der inhaltlichen und der zwischenmenschlichen Ebene zu unterscheiden. Auf der Sachebene geht es um konkrete Themen und Aufgaben, etwa Zielsetzungen des Betriebsrats, den Umgang mit Überstunden, die Planung von Betriebsversammlungen oder die Organisation der Gremiumsarbeit. Die Beziehungsebene betrifft hingegen den Umgang miteinander: Wertschätzung, Rollenverteilung, informelle Strukturen und emotionale Dynamiken innerhalb der Gruppe. Beide Ebenen beeinflussen sich gegenseitig und sollten bewusst berücksichtigt werden.

Praxistipp

Legen Sie zusätzlich zur Geschäftsordnung fest, wie die Zusammenarbeit im Alltag konkret aussehen soll. Klären Sie beispielsweise, wie Diskussionen geführt werden, wie Kritik geäußert wird und wie mit unangemessenem Verhalten umzugehen ist.

Konflikte offen ansprechen

Meinungsverschiedenheiten und Spannungen im Gremium sind normal und kein Grund zur Sorge. Wichtig ist jedoch, diese offen anzusprechen und konstruktiv zu lösen. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang sollte dabei selbstverständlich sein. Klare Regeln helfen, Konflikte zu bewältigen und die Zusammenarbeit zu stärken. Dabei sollte nicht vergessen werden: Alle Mitglieder verbindet ein gemeinsamer Auftrag, den sie freiwillig und engagiert übernehmen – die Vertretung der Interessen der Belegschaft. Allein dieses Engagement verdient gegenseitigen Respekt.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)