29.06.2016

Mehr Ansprüche für Leiharbeitnehmer

Die Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) findet auch im öffentlichen Dienst statt. Personalräte haben sich mehr als gewünscht mit der Thematik zu befassen. Jetzt sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Ansprüche der Leiharbeitnehmer gestärkt werden.

Leiharbeitnehmer

Eine Million Beschäftigte arbeiten in Deutschland als Leiharbeitnehmer. Für sie ändert sich mit dem beabsichtigten Änderungsgesetz vieles zum Vorteil. Ihre Ansprüche werden gestärkt: Derzeit gibt es keine Höchstüberlassungsdauer. Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Damit müssen Leiharbeitnehmer nach dieser Zeit vom Entleihbetrieb übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Andernfalls muss der Verleiher sie aus diesem Entleihbetrieb abziehen.

Abweichungen hiervon seien möglich im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen. Tarifpartner in den einzelnen Einsatzbranchen können sich durch Tarifvertrag auf eine längere Überlassung einigen. „Wer mehr Flexibilität will, muss mehr Sicherheit bieten, damit stärken wir auch die Sozialpartnerschaft“, sagte die Bundesarbeitsministerin.

Nach neun Monaten für Leiharbeitnehmer gleiches Geld

Es gilt „Equal Pay“: Leiharbeitnehmer müssen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Viele machen in der Pflege oder in der Fabrik die gleiche Arbeit, aber zu niedrigeren Löhnen. Dem soll einen Riegel vorgeschoben werden. Davon können Entleihfirmen nur über Branchen-Zusatztarifverträge abweichen: Leiharbeitnehmer müssen dann stufenweise, spätestens jedoch nach 15 Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen. Verbesserungen seien bereits nach sechs Wochen durch Zuschläge zu erreichen, erklärte die Arbeitsministerin. Leiharbeitnehmer dürfen nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Sie dürfen aber in einem bestreikten Betrieb arbeiten, wenn sie keine Tätigkeiten von streikenden Beschäftigten ausführen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (Werner Plaggemeier ist Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“. )