23.03.2022

Arbeiten auch im Rentenalter

Menschen, die das Rentenalter erreichen, stehen oft vor einer unbekannten Leere. Das plötzliche Ende des Arbeitsverhältnisses, der fehlende Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen, ein wenig strukturierter Tagesablauf, all das stellt manche künftige Rentner und Rentnerinnen vor eine Herausforderung. Vielen wäre eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses sehr willkommen. Aber nicht in allen Bereichen oder Branchen, insbesondere im öffentlichen Dienst, sind die Möglichkeiten, über das Erreichen des Renteneintrittsalters hinaus zu arbeiten, gegeben.

Rentenalter

Neue Regelung in Hessen

Normalerweise enden Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst mit Erreichen der Regelaltersrente, und zwar mit dem Ende des entsprechenden Monats, bei Lehrern zum Ende des Schulhalbjahrs (§ 44 Nr. 4 TV-H). Das Hessische Tarifvertragsrecht (TV-H) hat nun eine Neuregelung erlassen, nach der die Beschäftigung auch über diesen Zeitraum hinaus weiterlaufen kann. Seit 1. Januar 2022 kommen Beschäftigte des Landes Hessen in den Genuss, auch im Rentenalter weiter zu arbeiten. Allerdings muss zuvor eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen worden sein, und zwar vor Beendigung des laufenden Arbeitsverhältnisses (§ 33 Abs. 1 TV-H).

Verlängerung oder neuer Vertrag

Auch ist es möglich, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden und ein neues, allerdings befristetes, zu beginnen (§ 33 Abs. 5 TV-H). Bei diesem neuen Arbeitsverhältnis besteht allerdings eine kürzere Kündigungsfrist als diejenige, die vermutlich bei der vorherigen längerfristigen Stelle bestanden hat. Die Kündigungsfrist umfasst vier Wochen zum Monatsende – für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Bei einer Neueinstellung oder einem neuen Vertrag könnte es auch zu einer niedrigeren Einstufung der Arbeitnehmenden kommen. Eine Verlängerung des bisherigen Arbeitsverhältnisses könnte daher aus Gehaltssicht günstiger sein.

Änderungen für die Rentenbezüge

Die gute Nachricht: Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses hat keine Auswirkung auf die Rentenbezüge. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden Einkünfte nicht auf die eigene Rente oder die Betriebsrente angerechnet. Bei Hinausschiebung des Renteneintritts erhöhen sich die Rentenbezüge: um 0,5 Prozent pro Monat. Bei der Verschiebung des Rentenbeginns um 1 Jahr erhöht sich die Rente dann um 6 Prozent. Die Beschäftigten können also frei entscheiden, wann sie die Rente beziehen, und auch, ob sie weiter in die Rente einzahlen.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)