Gratis-Download: Kommentierung zum BauTurbo §246e – zugeschnitten auf Stadtplaner und Gemeinden
Der BauTurbo ist am 30.10.2025 in Kraft getreten. Er soll die Schaffung von Wohnraum durch Abweichung vom geltenden Planungsrecht ermöglichen. Wer die neuen Regelungen kennt und versteht, hat ein nützliches Instrument, um in seiner Gemeinde schneller Wohnraum zu schaffen. Unser Autor, Dr. Helmut Bröll, erklärt genau, was der BauTurbo speziell für Stadtplaner und Gemeinden, bedeutet. Jetzt kostenfreie Kommentierung zu §246e BauGB herunterladen!
Was ist der BauTurbo?
Der BauTurbo steht für das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung. Dadurch sollen Bauprojekten schneller umgesetzt werden. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten – besonders im Bereich des Wohnungsbaus, der Infrastruktur und kommunaler Entwicklungsprojekte. Das neue Gesetz reduziert bürokratische Hürden und schafft vereinfachte Verfahren für Städte und Gemeinden.
Wann tritt 246e BauGB in Kraft?
Am 9. Oktober 2025 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 17.10.2025 zugestimmt. Es ist am 30.10.2025 in Kraft getreten.
Für wen ist der neue Paragraf 246e BauGB relevant?
Diese Sonderregelung (nach § 246e BauGB), als erster Teil der geplanten BauGB-Novelle 2025, richtet sich insbesondere an:
- Stadtplaner und Bauleitplaner
- Kommunale Entscheider
- Fachkräfte in Planungs- und Entwicklungsprozessen
Die neuen Regelungen bieten klare Vorteile – bringen aber auch neue Anforderungen an die Planungspraxis mit sich.
Mit folgenden Fragen befasst sich der BauTurbo:
- Welche Verfahren werden konkret beschleunigt?
- Wie profitieren Städte und Gemeinden vom BauTurbo?
- Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf den Planungsalltag?
- Welche Anforderungen gelten bei der Umsetzung?
Was bietet der Download zum BauTurbo?
Unser kostenloser PDF-Download von WEKA enthält eine kommentierte Analyse zum BauTurbo §246e – dem zentralen Paragraphen rund um das neue Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung . Die Kommentierung wurde speziell für die Praxis in kommunalen Planungsämtern aufbereitet.
Sie erhalten:
✔ Eine fundierte Kommentierung unseres Autors Dr. Helmut Bröll zu §246e BauGB
✔ Konkrete Einordnung für Stadtplanung und Bauverwaltung
✔ Verständlich formulierte Inhalte – auch ohne juristisches Vorwissen
✔ Unterstützung bei der rechtssicheren Anwendung in der Praxis
Nutzen Sie hierfür dieses einfache Formular zum kostenlosen Download!
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