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Psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz: Was die EU plant

Nach Angaben des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments berichteten 2025 rund 29 % der Beschäftigten in der EU über Stress, Depressionen oder Angstzustände, die durch ihre Arbeit verursacht oder verschärft worden seien. Die EU-Kommission schätzt, dass arbeitsbedingter Stress zu etwa der Hälfte aller verlorenen Arbeitstage in der EU beiträgt. Um den Schutz der Beschäftigten zu verbessern, laufen derzeit zwei wichtige europäische Initiativen.

Depressionen

Die bisherigen EU-Regelwerke zum Arbeitsschutz erfassen psychosoziale Risiken nur teilweise. So sind nach der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG Arbeitgeber zwar verpflichtet, alle Gefahren am Arbeitsplatz zu beurteilen und ihnen vorzubeugen, psychosoziale Risiken werden darin jedoch nicht ausdrücklich genannt. Einzelne EU-Regelungen greifen Teilaspekte auf: Die Bildschirmrichtlinie nennt psychische Belastungen, die Arbeitszeitrichtlinie starke mentale Beanspruchungen. Die Plattformarbeitsrichtlinie und die KI-Verordnung behandeln teilweise auch automatisierte Überwachung und Managemententscheidungen. Was jedoch fehlt, ist ein spezifischer europäischer Anforderungskatalog zur Prävention psychosozialer Risiken. Deshalb unterscheiden sich nationale Regelungen zum Teil deutlich. Neue EU-Vorgaben könnten zu einem einheitlicheren Mindestschutz beitragen.

Tipp: Neue Auswertung des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Eine neue Auswertung der (repräsentativen) BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigt, dass mehrere gleichzeitig auftretende körperliche und psychosoziale Belastungsfaktoren den Wunsch nach einem vorzeitigen Renteneintritt verstärken.

Derzeit laufen zwei verbundene, aber rechtlich unterschiedliche Prozesse. Ob daraus eine eigenständige Richtlinie zu psychosozialen Risiken, Änderungen bestehender Arbeitsschutzrichtlinien oder eine Kombination aus verbindlichen und nicht verbindlichen Maßnahmen hervorgeht, steht noch nicht fest.

Die Initiative des Europäischen Parlaments

Am 06.10.2026 nahm das EU-Parlament eine Entschließung mit Empfehlungen zu Vorschriften für psychosoziale Risiken, Stress und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz an. Grundlage war ein legislativer Initiativbericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Die Empfehlungen zielen darauf ab, psychosoziale Risiken systematisch in die betriebliche Prävention einzubeziehen:

  • Dazu gehören psychosoziale Gefährdungsbeurteilungen sowie Maßnahmen gegen Gewalt, Belästigung, Mobbing und diskriminierendes Verhalten.
  • Weitere Themen sind die Arbeitsorganisation, die Arbeitsintensität und die digitale Überwachung.
  • Ebenfalls werden Maßnahmen für eine nachhaltige Rückkehr von Beschäftigten nach längeren Krankheitsphasen thematisiert.

Die Entschließung enthält konkrete Empfehlungen für mögliche Arbeitgeberpflichten. Sie schafft jedoch selbst noch keine unmittelbar geltenden Pflichten. Welche Anforderungen, Fristen und Sanktionen tatsächlich eingeführt werden, wäre erst in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden.

Der geplante „Quality Jobs Act“ der EU-Kommission

Unabhängig von der Initiative des Europäischen Parlaments bereitet die EU-Kommission den sog. „Quality Jobs Act“ vor. Ziel ist es, die europäischen Regeln zum Schutz der Beschäftigten zu modernisieren und zugleich Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Die Kommission hat angekündigt, 2026 einen Vorschlag vorzulegen. Bisher wurden die Sozialpartner auf europäischer Ebene zu folgenden Themen konsultiert:

  • algorithmisches Management und künstliche Intelligenz bei der Arbeit
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Beschäftigtenrechte in Subunternehmerketten
  • faire digitale und ökologische Übergänge
  • Durchsetzung von Beschäftigtenrechten und Rolle der Sozialpartner

Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz geht es schwerpunktmäßig um psychosoziale Gefährdungen, sexuelle Belästigung, extreme Hitze und Arbeitsplätze außerhalb traditioneller Betriebsstätten. Die geprüften Möglichkeiten reichen von gesetzlichen Regelungen bis zu nicht verbindlichen Vorschlägen.

Fazit: Psychosoziale Risiken führen zu neuen Vorschriften

Welche konkreten Vorschriften sich für Unternehmen ergeben werden, ist derzeit noch unklar. Die Richtung der Entwicklung ist jedoch deutlich zu erkennen: Psychosoziale Risiken sollen im europäischen Arbeitsschutz systematischer erfasst und beurteilt sowie stärker durch betriebliche Prävention reduziert werden. Ein weiterer Trend: Der Schwerpunkt liegt nicht allein auf der individuellen Unterstützung Betroffener. Zunehmend rücken die Bedingungen in den Blick, unter denen Arbeit organisiert, verteilt, gesteuert und kontrolliert wird.

www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2026/791517/EPRS_ATA%282026%29791517_DE.pdf

www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI%282026%29791490

Autor*in: Martin Buttenmüller

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