22.09.2022

Die ASR A3.5 Raumtemperatur

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur gilt für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die betriebstechnisch keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden. Insbesondere gibt diese ASR eine Erläuterung zum Begriff ”gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“.

Person passt die Temperatur in der Arbeitsstätte an.

Die ASR A3.5 Raumtemperatur bezieht sich auf Arbeitsräume, sowie auf Pausen-, Kantinen-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Erste-Hilfe-Räume, also eigentlich auf fast alle betrieblich genutzten Räume, außer Räume, die besondere Anforderungen an das Raumklima haben. Das sind beispielsweise Kühlräume oder Bäder. Diese werden von der ASR A3.5 Raumtemperatur ausgenommen. Bei diesen speziellen Anforderungen kann man keine Mindest- oder Maximaltemperaturen einhalten, da es die betrieblichen Umstände nicht zulassen. Auch Unterkünfte werden separat geregelt.

Aktueller Hinweis:
Aufgrund der steigenden Kosten im Bereich Energie ermöglicht der Gesetzgeber begrenzt bis 28. Februar 2023, teilweise von den Vorgaben der ASR A3.5 in Bezug auf Mindesttemperaturen abzuweichen.

Wie messen Sie die Temperatur in Arbeitsstätten laut ASR A3.5?

Für das Einhalten der ASR A3.5 genügt meist das Messen der Lufttemperatur, außer wenn andere klimatische Bedingungen auffällig werden. In diesem Fall muss man anhand einer Gefährdungsbeurteilung die gesamten Klimadaten genau analysieren und berücksichtigen.

Die Lufttemperatur ist laut Arbeitsstättenrichtlinien definiert als die rein gemessene Temperatur mit einem Thermometer mit einer Messgenauigkeit von +/- 0,5 °C. Die Messungen sollen stündlich durchgeführt werden.

  • Für sitzende Tätigkeiten wird sie in 0,6 m Höhe gemessen und
  • für stehende Tätigkeiten in 1,1 m Höhe.

Als Vergleichspunkt muss man zusätzlich die Außenlufttemperatur messen. Diese wird vom Gebäude 4,0 m entfernt, in einer Höhe von 2,0 m und im Schatten gemessen.

Zusätzlich zu dieser Lufttemperatur gelten aber auch noch andere Klimagrößen:

  • Luftfeuchte,
  • Luftgeschwindigkeit (z.B. Zugluft) oder
  • Wärmestrahlung (z.B. Arbeitsmittel, die selbst Wärme abgeben).

Mindestanforderungen der ASR A3.5 Raumtemperatur

Die Raumtemperatur ist die gefühlte Temperatur des Menschen. Ein wichtiger Punkt ist, dass für den Mitarbeiter die Wärmebilanz ausgeglichen sein muss. Diese wiederum hängt von den Umgebungsfaktoren, aber auch mit der geleisteten Arbeit zusammen. Ein Mitarbeiter, der sehr schwer arbeitet, hat eine höhere Wärmeerzeugung, als ein Mitarbeiter, der nur eine leichte Tätigkeit verrichtet. Daher gelten hier für verschiedene Arbeiten verschiedene Temperaturgrenzen.

  • Leichte Arbeit ist laut der ASR A3.5 leichte Hand- oder Armarbeit im Sitzen oder Stehen.
  • Mittlere Arbeit ist mittelschwere Hand-Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen.
  • Als schwere Arbeit bezeichnet man schwere Hand-, Arm-, Bein- und Rumpfarbeit (diese kann nicht im Sitzen ausgeführt werden).

Auch die Kleidung, die an den Arbeitsplätzen vorgeschrieben ist, wirkt sich auf die empfundene Temperatur aus. Ein Mitarbeiter, der lange Schnittschutzkleidung tragen muss, wird früher schwitzen und die Raumtemperatur als unerträglich empfinden, als ein Mitarbeiter, der kurze legere Kleidung tragen kann. Das heißt, dass dem Mitarbeiter eine gewisse angenehme Umgebung geschaffen werden muss.

Dabei sollte auch die Expositionszeit berücksichtigt werden. Kurze Reparatureinsätze in einem sehr heißen Raum sind durchaus vertretbar, allerdings sollte man dort keine ganze Schicht verbringen müssen. Es sollte kein Luftzug im Arbeitsbereich auftreten und für die zu verrichtende Tätigkeit eine angenehme Temperatur und eine angenehme Luftfeuchte geschaffen werden.

In der ASR A3.5 werden die Mindesttemperaturen für Arbeitsräume wie folgt festgelegt:

Tab. 1: Mindesttemperaturen für Arbeitsräume
Körperhaltung
Arbeitsschwere
leicht
mittel
schwer
sitzen
+20°C
+19°C
stehen, gehen
+19°C
+17°C
+12°C

Temperaturbereiche

Generell gilt, dass die Lufttemperatur +26°C nicht überschreiten sollte. Bei Außentemperaturen über +26°C kann die Innenraumtemperatur allerdings auch erhöht toleriert werden.

Tab. 2: Maßnahmen abhängig von der Innentemperatur
Innenraumtemperatur
Maßnahmen
zwischen +26°C und +30°C
nur für folgende Gruppen:
  • Personen, die schwer körperlich arbeiten
  • Personen, die spezielle Schutzkleidung während der Arbeit tragen müssen (z.B. Vollanzüge)
  • Gefährdete Personen (z.B. Jugendliche, stillende Mütter, Schwangere, ältere Mitarbeiter)
  • Sonnenschutz steuern (z.B. Jalousien nach Arbeitsende geschlossen halten)
  • Lüftung steuern (z.B. Nachtkälte nutzen, morgens lüften)
  • Aufheizende Geräte in der Arbeitsstätte meiden (elektrische Geräte nur bei Bedarf verwenden oder die elektrischen Geräte eventuell in andere Räume auslagern, in denen sich keine Mitarbeiter aufhalten)
  • Gleitzeitregelungen nutzen – extreme Hitzephasen nach Möglichkeit meiden
  • Bekleidungsregeln lockern (Persönliche Schutzausrüstung darf hier aber nicht vernachlässigt werden)
  • Weitere Entwärmungsphasen festlegen
+30°C
  • Sonnenschutz steuern (z.B. Jalousien nach Arbeitsende geschlossen halten)
  • Lüftung steuern (z.B. Nachtkälte nutzen, morgens lüften)
  • Aufheizende Geräte in der Arbeitsstätte meiden (elektrische Geräte nur bei Bedarf verwenden oder die elektrischen Geräte eventuell in andere Räume auslagern, in denen sich keine Mitarbeiter aufhalten)
  • Gleitzeitregelungen nutzen – extreme Hitzephasen nach Möglichkeit meiden
  • Bekleidungsregeln lockern (Persönliche Schutzausrüstung darf hier aber nicht vernachlässigt werden)
  • Getränke müssen bereitgestellt werden
über +35°C
  • technische Maßnahmen ( z.B. Luftduschen, Wasserschleier) oder
  • organisatorische Maßnahmen (z.B. den Mitarbeitern mehrere Pausen zu genehmigen, um sich abzukühlen) ergriffen werden, oder
  • Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Hitzeschutzkleidung) zur Verfügung gestellt werden.
Autor*in: Iris Fiedler (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Qualitätsmanagementbeauftragte)