HBV-Anlagen rechtskonform betreiben
Die Abkürzung HBV steht für das Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen. Wesentliche Rechtsgrundlagen sind dabei § 2 AwSV, § 26 AwSV und § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Wenn Ihre Anlage eine HBV-Anlage ist, prüfen Sie, ob Sie dem Besorgnisgrundsatz Genüge tun, nutzen Sie mögliche Erleichterungen und beachten ... mehr