17.09.2018

43. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (43. BImSchV): die Grenzwerte

Die 43. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (43. BlmSchV) ist seit 31. Juli 2018 in Kraft. Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung auf.

43. BImSchV

Neues Luftreinhalteprogramm

Die 43. BImSchV legt fest, dass die Bundesregierung ein nationales Luftreinhalteprogramm erstellen wird. In diesem sollen Maßnahmen dargestellt werden, wie Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen eingehalten werden können und wer dafür verantwortlich ist. Die Bundesregierung muss das nationale Luftreinhalteprogramm mindestens alle vier Jahre aktualisieren.

Werden die Reduktionsverpflichtungen nicht erfüllt oder besteht die Gefahr, dass sie nicht erfüllt werden, ist die Bundesregierung verpflichtet, die festgelegten Strategien und Maßnahmen innerhalb von 18 Monaten anzupassen. Zum ersten Mal wurde das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm bis zum 31.03.2019 an die EU-Kommission übermittelt.

Grenzwerte nach 43. BImSchV maßvoll reduziert

Die 43. BImSchV richtet sich unmittelbar an Deutschland als Staat, nicht an Unternehmen. Doch um die Emissionsreduktonen erreichen zu können, wird es zu strengeren Grenzwerten in den immissionsschutzrechtlichen Regelwerken kommen. Betroffen sind voraussichtlich Betreiber von Anlagen, die dem Immissionsschutzrecht unterliegen (TA Luft) sowie Betreiber von Feuerungsanlagen. Weitere mögliche Grenzwerteverschärfungen sind im Verkehrssektor denkbar.

Bezogen auf das Jahr 2005 muss die Bundesregierung die Emissionen von Luftschadstoffen ab 2020 auf folgende Werte reduzieren:

  • SO2: 21 %,
  • NOX: 39 %,
  • NMVOC: 13 %,
  • NH3: 5 % und
  • Feinstaub PM2,5: 26 %.

Ab dem Jahr 2030 gelten folgende Reduktionswerte:

  • SO2: 58 %,
  • NOX: 65 %,
  • NMVOC: 28 %,
  • NH3: 29 % und
  • Feinstaub PM2,5: 43 %.

Insgesamt sind die Reduktionen aber nicht sehr ambitioniert. So sind die Reduktionsziele gegenüber den Werten von 2005 NMVOC mit -20,5 % (Zielwert 2020: -13 %) und SO2 mit -24,8 % (Zielwert 2020: -21 %) bereits heute erfüllt.

Autor*in: Markus Horn