25.05.2021

Emissionsminderung

Mehrere Industrieanlagen im Abendlicht: Die Produktion ist eingefahren, die Luftschmutzung

Eine Emissionsminderung bedeutet eine Reduzierung umweltschädlicher Emissionen von Betrieben und Industrieanlagen. Diese Reduzierung kann beispielweise durch Einsatz bestimmter Techniken wie Filteranlagen, Lärmschutzanlagen u. ä. erfolgen.

Reduzierung umweltschädlicher Emissionen

Eine Verminderung von Schadstoffemissionen bei stationären Quellen kann erreicht werden durch

  • die Verwendung emissionsarmer Stoffe und Produkte (stoffbezogene Primärmaßnahmen),
  • den Einsatz emissionsarmer Anlagen und Produktionsverfahren (prozessbezogene Primärmaßnahmen) und
  • den Einbau von Abgasreinigungseinrichtungen (Sekundärmaßnahmen).

Durch stoffbezogene und prozessbezogene Primärmaßnahmen lässt sich die Entstehung von Schadstoffemissionen vermeiden oder zumindest einschränken. Allerdings gibt es längst nicht für alle Bereiche Primärmaßnahmen, die ausreichend wirksam sind.

BVT – Beste Verfügbare Technik

Eine wichtige Rolle zur Emissionsminderung nehmen die „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT) ein.

Die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24. September 1996 regelt die Zulassung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines medienübergreifenden, integrierten Konzepts. Mit diesem Ansatz werden sowohl Emissionen in Luft, Wasser und Boden als auch abfallwirtschaftliche Aspekte, Energieeffizienz und Ressourcenschonung sowie die Vorbeugung von Unfällen erfasst.

Das wesentliche Element ist die Forderung nach der Anwendung der „besten verfügbaren Techniken“ bei allen Neuanlagen ab 1999. Bereits bestehende Anlagen (sog. Altanlagen) waren bis spätestens Oktober 2007 zu sanieren.

Autor*in: WEKA Redaktion

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