Titelbil der Checkliste Bestellung Immissonsschutz- und Störfallbeauftragte gratis

Checkliste: Bestellung Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter

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Welche Voraussetzungen und Anforderungen müssen Sie beachten?

 

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen unter bestimmten Umständen Immissionsschutz- und Störfallbeautragte ernennen. Diese Checkliste zeigt übersichtlich auf, welche Anforderungen an die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten gelten.

Warum braucht es einen Immissionsschutzbeauftragten?

Der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen unterliegt nach § 5 BImSchG vielfältigen Pflichten. Da ein Unternehmer diese Pflichten meist schon aus Zeitgründen nicht mit der notwendigen Sorgfalt wahrnehmen und bei der Durchführung neuer Maßnahmen ein Interessenkonflikt zwischen Ökonomie und Ökologie bestehen kann, wurden der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Dieser muss für genehmigungsbedürftige Anlagen benannt werden, von denen in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können.

Der Immissionsschutzbeauftragte

  • wirkt hin auf umweltfreundliche Verfahren, umweltfreundliche Erzeugnisse sowie auf einen umweltfreundlichen Umgang mit Abfällen
  • begutachtet die Verfahren und Erzeugnisse unter dem Gesichtspunkt der Umweltfreundlichkeit
  • kontrolliert die Betriebsstätte in regelmäßigen Abständen sowie die Messungen von Emissionen und Immissionen
  • teilt Mängel mit und schlägt Gegenmaßnahmen vor
  • erstattet jährlich Bericht

Warum braucht es einen Störfallbeauftragten?

Ähnliches gilt für den Störfallbeauftragten. Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen haben einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies wegen Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist.

Der Störfallbeauftragte

  • wirkt auf die Verbesserung der Sicherheit der Anlage hin
  • erstellt Sicherheitsberichte und Alarm- und Gefahrenabwehrplän
  • macht Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gemäß Anhang V des Bundesimissionsschutzgesetzes der Öffentlichkeit zugänglich
  • kontrolliert die Betriebsstätte in regelmäßigen Abständen
  • erstattet jährlich Bericht über seine Tätigkeiten an den Anlagenbetreiber

Anforderungen an die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten

Nun kann nicht jede Person einfach so diese Beauftragtenrollen übernehmen. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ferner haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen bei der Bestellung einige formale Anforderungen zu beachten.

Entsprechende Regelungen finden sich in der Fünften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BimSchV). Auf ihr basiert auch die folgende Checkliste. Jedoch haben wir für Sie die Bestimmungen dort übersichtlich und verständlich aufbereitet. So überblicken Sie sofort, was Sie bei der Ernennung von Störfall- und Immissionsschutzbeauftragten beachten müssen.

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