16.08.2022

Betrieblicher Umweltschutz: So gelingt die Umsetzung

Mit betrieblichem Umweltschutz erfüllen Unternehmen nicht nur eine gesetzliche und gesellschaftliche Pflicht. Immer mehr wird die effiziente Nutzung der Umwelt auch eine Managementaufgabe: Investoren und Kunden beurteilen die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen und Unternehmen auch danach, ob ein Unternehmen langfristig die notwendigen Genehmigungen der Umweltbehörden erhalten wird oder ob es damit Probleme geben könnte. Ein professioneller und effizienter betrieblicher Umweltschutz ist deshalb langfristig unverzichtbar.

Umweltfreundlich

Betrieblicher Umweltschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Betrieb die Umwelt schützt und die von ihm ausgehenden umweltschädigenden Auswirkungen reduziert.

Unterschieden wird dabei in den vorsorgenden aktiven und nachsorgenden reaktiven Umweltschutz. Vorsorgend heißt, dass der Umweltschutz bei der Planung (z.B. bei Prozessen, Gebäuden und Produkten) berücksichtigt wird. Nachsorgend befasst sich der betriebliche Umweltschutz mit der Optimierung bestehender Systeme

Die wesentlichen Bereiche des betrieblichen Umweltschutzes sind:

  • Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling)
  • Immissionsschutz und Luftreinhaltung
  • Klima-, Energie- und Umweltmanagement
  • Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  • Energie- und Materialeffizienz
  • Umwelthaftung

Ziel des Umweltschutzes im Betrieb ist es, Gewässer, Böden, Natur, Klima und Luft zu schützen und die Gesetze und Verordnungen des Umweltrechts einzuhalten. Dazu gehören u.a. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Akteure im betrieblichen Umweltschutz

Ein Umweltbeauftragter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Je nach Betrieb kann es aber obligatorisch sein, Beauftragte zu benennen, z.B.:

Zu beachten ist, dass Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte einen besonderen Kündigungsschutz genießen.

Umsetzung des betrieblichen Umweltschutzes mit Umweltmanagementsystemen

Vor allem größere Betriebe implementieren Umweltmanagementsysteme, um den Umweltschutz im Betrieb umzusetzen.

  • Als international gültige Norm bestätigt ISO 14001, dass bestimmte Umweltstandards eingehalten werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Unternehmen regelmäßig Audits durchgeführt werden.
  • Die Europäische Union bietet mit dem „Eco Management and Audit Scheme” (EMAS) ein System, das ähnlich wie ISO 14001 aufgebaut ist. Es versucht jedoch, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang zu halten und eine ständige Optimierung der Umweltleistung zu erreichen. Einen größeren Schwerpunkt setzt EMAS darin, die Beschäftigten mit einzubeziehen.
  • Das „Ökologische Projekt für Integrierte Umwelt-Technik“ (ÖKOPROFIT) versucht eine Betriebskostensenkung mit der Schonung der natürlichen Ressourcen zu verbinden.

Ob mit oder ohne Umweltschutzmanagementsystem hat betrieblicher Umweltschutz eine wachsende Bedeutung für Unternehmen. So gilt es in den Augen von Investoren als wesentliches Geschäftsrisiko, wenn die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nicht garantiert ist. Dass dem so ist, kann durch die Etablierung eines Umweltschutzmanagementsystems belegt werden.

  • Ziel: Präventive Maßnahmen umsetzen, Mängel erkennen und beseitigen sowie die technische und organisatorische Optimierung bestehender Systeme.
  • Funktion: Interaktionen mit der Umwelt werden systematisiert, gesteuert und kontrolliert.
  • Maßnahmen: Vorgaben festlegen, Zuständigkeiten bestimmen, Abläufe strukturieren und das Verhalten von Führungskräften und Beschäftigten bestimmen.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das Umweltrecht

Verstoßen Unternehmen gegen das Umweltrecht, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben Auflagen und Bußgeldern können auch Stilllegungen und in schwerwiegenden Fällen auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Immer wichtiger werden auch mögliche Konsequenzen innerhalb der Lieferkette: viele Kunden verlangen Nachweise, dass die Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.

Zusätzlich sind Interessengruppen und Medien eine Gefahr für die Reputation eines Unternehmens und können ihm z.B. im Wettbewerb um Kunden und um Fachkräfte schaden. Auch bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand und in Fördermittelprogrammen ist eine notwendige Voraussetzung häufig die nachgewiesene Einhaltung von Umweltschutzvorschriften.

Umweltgefährdungen erfassen – der erste Schritt zum systematischen betrieblichen Umweltschutz

In vielen Unternehmen krankt es bereits daran, dass die verschiedenen Interaktionen mit der Umwelt nicht vollständig bekannt sind und deshalb unwissentlich gegen Vorschriften und Gesetze verstoßen wird bzw. diese Gefahr besteht. Im Sinne der Rechtssicherheit ist es deshalb wichtig, einen vollständigen Überblick zu haben. Zu prüfen ist deshalb, ob alle Umweltgefährdungen erfasst sind:

  • Hergestellte potenziell umweltschädigenden Produkte
  • Produktionsstoffe, die umweltschädigend sein können
  • Gefahrstoffe, die in die Luft abgegeben werden
  • Abwässer
  • Gefahren für die Böden
  • Erzeugter Lärm
  • Erzeugte Strahlung
  • Gefährliche Verfahren
  • Abfälle und Wertstoffe

Schritt zwei: Vorgaben und Vorschriften verfügbar machen

Bei Vorgaben und Vorschriften ist es nicht nur wichtig, sie zu kennen, sondern auch, sie regelmäßig auf Aktualität zu prüfen. Es gilt, ein System zu errichten, das nicht nur einfach bei Neuerungen funktioniert, sondern auch Handlungsbedarf  automatisch ermittelt und Maßnahmen auslöst. Bei der Ermittlung der Vorgaben und Vorschriften sind u.a. folgende Kriterien wichtig:

  • Zugehörigkeit zu einer Branche
  • Größe des Unternehmens
  • Produkte
  • Arbeitsverfahren
  • Organisationsverfahren
  • Verwendung umweltrelevanter Stoffe

Effizient funktioniert das nur digital. Idealerweise ist eine entsprechende Software in das übergreifende Managementsystem integriert und verfügt über die gesamten betrieblichen Daten. Nur auf diese Weise ist ein präventives Umweltschutzmanagement zu realisieren, indem z.B. schon beim Einkauf der Umweltaspekt berücksichtigt wird.

So wird sich die Rendite einer Investition vermutlich anders rechnen, wenn von vornherein die Kosten für Umweltschutzauflagen einberechnet werden. Deshalb sollten Vorgaben und Vorschriften jederzeit auch für Funktionsträger, die nicht primär mit dem betrieblichen Umweltschutz befasst sind, verfügbar sein.

Schritt drei: Lückenlose Dokumentation sicherstellen

Um Rechtssicherheit herzustellen, müssen Betriebe in der Lage sein, jederzeit die Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen nachzuweisen. Deshalb ist eine lückenlose Dokumentation so wichtig. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Beschreibung von Interaktionen des Betriebes mit der Umwelt und dadurch entstehende Umweltgefährdungen
  • Relevante Umweltschutzvorschriften, denen das Unternehmen unterliegt und nach dessen Vorgaben der betriebliche Umweltschutz organisiert wird
  • Wie werden Vorgaben und Vorschriften konkret umgesetzt?
  • Kommunikation mit Behörden
  • Welche Ausnahmeregelungen werden mit welcher Begründung in Anspruch genommen?
  • Führen von vorgeschriebenen Statistiken (z.B. Entsorgungsnachweise bei Gewerbeabfall)
  • Durchführung von Prüfungen und Wartungen
  • Bereithaltung von Genehmigungen bzw. Stand bei Genehmigungsverfahren

Zu beachten ist nicht nur, was dokumentiert werden muss, sondern auch das Wie. So verlangen Behörden teilweise, dass sie einen direkten Zugriff auf die digitale Dokumentation erhalten und ohne Mitwirkung des Unternehmens recherchieren können.

Schritt vier: Umweltgefährdungspotenziale ermitteln

Bis hierher wurden nur Interaktionen zwischen Betrieb und Umwelt, die prinzipiell bekannt sind, betrachtet. Wirksamer betrieblicher Umweltschutz untersucht aber auch darüber hinaus möglicherweise noch nicht erkannte Umweltgefährdungspotenziale und nutzt dazu nicht nur vorhandene Datenquellen, sondern erschließt sich auch neue:

  • Umweltrelevante Stoffe: Auswertung von Datenbanken, Betriebsbegehungen, Gefahrstoffverzeichnissen, Sicherheitsdatenblätter, Ergebnisse arbeitsmedizinischer Untersuchungen, Einkaufslisten, Interviews, Befragungen, Stoffanalysen…
  • Anlagen: Abrechnungen z.B. von Strom, Gas und Wasser; Berichte über Störfälle, Genehmigungsunterlagen, Emissionserklärungen, Sicherheitsanalysen, Verfahrensbeschreibungen…
  • Organisation: Gespräche mit Beauftragten, Schulungsnachweise, Umwelthandbücher…
  • Altlasten: Dokumentationen, Befragungen, Nutzungsrecherchen…

Die auf diese Weise gewonnen Daten und Informationen geben selten die Möglichkeit, nach einem Wenn-Dann-Muster Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen einzuleiten. Vielmehr geht es in vielen Fällen darum, zu einer in aller Regel subjektiv gefärbten Einschätzung der Umweltgefährdungspotenziale zu kommen, die Risiken zu bewerten und auf dieser Basis zu handeln.

Schritt fünf: Maßnahmen entwickeln und managen

Betrieblicher Umweltschutz braucht Maßnahmen-Management. Welche Maßnahmen stehen an, sind in der Umsetzung oder bereits abgeschlossen?

  • Reaktiv: Vorgaben und Vorschriften erzwingen Maßnahmen, die eine vorhandene oder potenzielle Umweltgefährdung reduzieren.
  • Präventiv: Bei der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, bei der Beschaffung und bei der Planung von Anlagen werden Umweltgefährdungen von vornherein berücksichtigt und minimiert.

Sinnvollerweise werden auch die Ergebnisse der Maßnahmen hinterfragt und im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses nach Wegen gesucht, wie die Situation weiter verbessert werden kann.

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Autor*in: Martin Buttenmüller