21.04.2016

Normabschnitt 8 „Betrieb“: Neues zu Freigabe und Steuerung von nichtkonformen Ergebnissen (Teil 4)

Diese Mal wenden wir uns den letzten beiden Themen von Hauptabschnitt 8 „Betrieb“ zu. Die wesentliche Neuerung im Abschnitt 8.6 Freigabe von Produkten und Dienstleistungen besteht darin, dass er sich auch auf extern beschaffte Produkte und Dienstleistungen bezieht und damit den Abschnitt 7.4.3 Verifizierung von beschafften Produkten der Normversion 2008 integriert.

Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen wird in Abschnitt 8.3 der ISO 9001:2015 thematisiert

Produktfreigabe in der Beschaffung

Anders als man vielleicht zunächst meinen mag, bezieht sich laut Ian Campbell (ISO-Komitee-Mitglied) diese Freigabe von Produkten und Dienstleistungen nicht nur auf die eigenen fertigen Produkte oder Leistungen, sondern auch auf die Beschaffung. Somit entspricht dieser Normabschnitt den alten Abschnitten 7.4.3 „Verifizierung von beschafften Produkten“ und 8.2.4 „Überwachung und Messung des Produktes“.

Normtext lässt Spielräume

In der ISO 9001:2015 wird dies recht offen formuliert „Die Organisation muss in geeigneten Phasen geplante Vorkehrungen umsetzen, um zu verifizieren, dass die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen erfüllt worden sind.“ Für die Beschaffung bedeutet dies, dass Sie sich bereits im Vorfeld – also in der betrieblichen Planung und Steuerung (Abschnitt 8.1) – Gedanken darüber machen müssen, wann Sie Ihre Wareneingänge am besten überprüfen können und welche Merkmale hierbei zu überprüfen sind.

Produkte an den Kunden

Der nächste Abschnitt geht dann auf die Verifizierung der eigenen Produkte ein. So heißt es hier: „Die Freigabe von Produkten und Dienstleistungen zum Kunden darf erst nach zufriedenstellender Umsetzung der geplanten Vorkehrungen erfolgen“, gefolgt von einer Ausnahmeregelung.

So kann ein Kunde die Freigabe auch genehmigen, wenn noch nicht alle Überprüfungen abgeschlossen sind.

Nachweise für die Freigabe

Für die Freigabe von Produkten und Leistungen müssen dokumentierte Informationen aufbewahrt werden. Es müssen also Aufzeichnungen erstellt werden für den Nachweis der Konformität des Produkts oder der Leistung mit den Annahmekriterien und die Rückverfolgbarkeit zu den Personen, die die Freigabe autorisiert haben.

Das heißt, Sie brauchen einen Nachweis, wer die Überprüfung durchgeführt hat und welches Ergebnis dort erzielt wurde.

Lenkung von Fehlern

Der ehemalige Abschnitt 8.3 „Lenkung fehlerhafter Produkte“ ist nun in Abschnitt 8.7 zu finden. Die erste Neuerung ist hier, dass Sie keine Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisungen zu diesem Normabschnitt haben müssen. Es macht in den meisten Unternehmen aber durchaus Sinn, zu so einem wichtigen Punkt schriftliche Regelungen zu treffen.

Umgang mit Ergebnissen

Ansonsten ist der Abschnitt in weiten Teilen unverändert. Allerdings sind die Auflagen, wie mit einem nichtkonformen Produkt umzugehen ist, konkretisiert worden. So heißt es jetzt, ein Unternehmen kann mit Fehlern auf eine oder mehrere der folgenden Weisen umgehen:

  • Korrektur (also Beseitigung des aktuellen Problems)
  • Aussonderung, Sperrung, Rückgabe oder Aussetzung der Bereitstellung
  • Benachrichtigung des Kunden
  • Einholen der Autorisierung zur Annahme mit Sonderfreigabe
                                                                                             

Weitere Dokumentationspflichten

Auch hier gibt es eine Aufzeichnungspflicht. So müssen die Nichtkonformität sowie die eingeleiteten Maßnahmen beschrieben werden, Sonderfreigaben festgehalten werden und die Stellen ausgewiesen werden, die eine Entscheidung über die Maßnahme getroffen haben.

Gesamtfazit der Änderungen des Hauptabschnitts 8

In Summe lässt sich sagen, dass der Hauptabschnitt 8 bis auf die noch unklare Entwicklung von Prozessen keine gravierenden Änderungen erkennen lässt. Wer jedoch jetzt der Meinung ist, dass das sein Kerngeschäft nicht von der Revision der ISO 9001 betroffen ist, liegt leider falsch. Alleine schon dadurch, dass jeder Prozess in Bezug auf den Kontext der Organisation, also den internen und externen Themen sowie den interessierten Parteien, betrachtet werden muss und auf dieser Basis die Risiken und Chancen ermittelt werden müssen, ist mit zusätzlichem Aufwand, aber auch mit einigen Verbesserungen zu rechnen.

Autor*in: Stefanie Gertz